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Probleme bei der Physiotherapie
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steffi25
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Anmeldedatum: 22.08.2011
Beiträge: 80

BeitragVerfasst am: 17.10.2011, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

Also mir kommt es auch ganz sehr vor als wolle jemand nich........ich hoffe dass sich das klärt.....
Wenn wir ganz viel glück haben dann kann die physio in den kiga verlegt werden.....so dass mein sohn innerhalb der kiga zeit physio bekommt....von einer anderen physiopraxis.....aber das entscheidet sich mittwoch erst....... das wäre aber die beste lösung...... ich hoffe dass es klappt.......physio nach dem kindergarten ist eig. auch zu anstrengend....er soll doch auch einfach nur mal kind sein dürfen........
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Assunta
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Anmeldedatum: 08.11.2007
Beiträge: 538
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BeitragVerfasst am: 17.10.2011, 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Steffi!

Also an der KK kann es nicht liegen.Wir sind auch bei der AOK.Und bei uns war es auch schonmal das wir Termine krankheitsbedingt absagen mussten.Es reicht ein Vermerk hinten auf der Verordnung und gut ist.

LG Assunta

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Ich möchte lieber ein einziges Leben mit dir verbringen, als alle Zeitalter der Welt alleine zu durchleben!(aus Herr der Ringe)
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Sinale
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Anmeldedatum: 17.02.2007
Beiträge: 4282

BeitragVerfasst am: 17.10.2011, 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Rebekka,
Zitat:
Also ich bin Physio und normalerweise dürfen nur max. 10 tage zwischen den behandlungen liegen


Seit 1. Juli 2011 gelten die neuen Heilmittelrichtlinien. Danach dürfen max 14 Kalendertage zwischen den Behandlungen liegen, siehe folgend:

Sinale hat folgendes geschrieben:
Hallo Oskar,
Zitat:
Was die Dauer bis zum Behandlungsbeginn angeht, bin ich mir
nicht ganz sicher, ob das jetzt wirklich mehr Tage sind, da sie
es von Tagen auf Kalendertage geändert haben.


Es waren zuvor 10 Kalendertage, da Tage benannt wurden und nicht Werktage und es sind aktuell 14 Kalendertage bei allen Heilmittelbehandlungen, mit Ausnahme der Podologie, bis zum Behandlungsbeginn, siehe folgend:
Zitat:

§ 15 Beginn der Heilmittelbehandlung
(1) Sofern die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt auf dem Verordnungsvordruck keine Angabe zum spätesten Behandlungsbeginn gemacht hat, soll die Behandlung innerhalb von 14 Kalendertagen begonnen werden....


Link, siehe oben

Der Unterschied ist auch durch den Vergleich beider Versionen erkennbar:

Alte Version:
Zitat:
28. Beginn der Heilmittelbehandlung:
28.1 Sofern der Vertragsarzt auf dem Verordnungsvordruck keine Angabe zum spätesten
Behandlungsbeginn gemacht hat, soll die Behandlung innerhalb des nachstehenden
Zeitraums begonnen werden
− bei Maßnahmen der Physikalischen Therapie:
innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellung der Verordnung,
− bei Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie:
innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Verordnung,
− bei Maßnahmen der Ergotherapie:
innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Verordnung,....


http://www.g-ba.de/downloads/62-492.....tel-2004-12-21_gesamt.pdf

Zitat:
§ 15 Abs. 1 Beginn der Heilmittelbehandlung
- einheitlich 14 Kalendertage - außer der Podologischen Therapie mit 28 Kalendertagen - „Tage“ durch „Kalendertage“ ersetzt

Zitat:

§ 11 Abs. 2 Satz 3 und 4: Ort der Leistungserbringung; Heilmittelerbringung in Tageseinrichtungen für Kinder und Jugendliche
- Behandlung außerhalb der Praxis ist ohne Verordnung eines Hausbesuches dann möglich, wenn es sich um Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, ggf. darüber hinaus bis zum Abschluss der bereits begonnenen schulischen Ausbildung handelt
- Die Tageseinrichtung muss auf die Förderung dieses Personenkreises ausgerichtet sein und die Behandlung in dieser Einrichtung durchgeführt werden (Art. 24 UN-BRK)


Aus: Informationen zu den wichtigsten Änderungen der Heilmittel-Richtlinie:

http://www.kbv.de/vl/39610.html


http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....pic.php?p=1449786#1449786

Zitat:
Wird die Behandlung länger als 14 Kalendertage unterbrochen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.


http://www.g-ba.de/downloads/62-492.....eilM-RL_2011-05-19_bf.pdf

_________________
Viele Grüße
Sinale

Diagnose: Tetraspastik
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Sinale
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Beiträge: 4282

BeitragVerfasst am: 17.10.2011, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Steffi,

wie bereits geschrieben, kann auf dem Rezept "Erkrankung" als Grund für eine längere Unterbrechung angegeben werden.

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Viele Grüße
Sinale

Diagnose: Tetraspastik
Rollstuhlnutzerin
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RebekkaS.
Neumitglied
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Anmeldedatum: 17.10.2011
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 18.10.2011, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe sinale bin seit 1,5 Jahren in babypause danke für den Hinweis fange mitte november wieder an.
rebekka
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Logopädin Aila
Logopädin
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BeitragVerfasst am: 20.10.2011, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

wie Sinale schon geschrieben hat: es gibt neue Heilmittelrichtlinien und nach denen darf eine Verordnung (für Physio, Logo, Ergo) nicht länger als 10 Tage unterbrochen werden!

Wir Therapeuten haben zwar die Möglichkeit bei jeder! Krankenkasse einzeln nachzufragen, ob wir die alten "Unterbrechungs-Kürzel" noch benutzen dürfen...allerdings macht das jede KK anders und es kommt auch noch auf den Sachbearbeiter an. Und das Problem ist, dass wir Therapeuten dann nämlich auf den Kosten sitzen bleiben, weil die KK nicht zahlen mit der Begründung, dass die 10-Tage-Frist nicht eingehalten wurde.

Grüße
Aila
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