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Rechtliche Grundlage für Rezept zur Therapie im KiGA?
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katjab82
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Wohnort: Schaafheim

BeitragVerfasst am: 28.09.2011, 20:35    Titel: Rechtliche Grundlage für Rezept zur Therapie im KiGA? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

wir brauchen dringend eure Hilfe.

Kurz zur Geschichte:

Jannis hat einen GdB von 100 und Pflegestufe 2.
Er besucht seit Mitte August einen integrativen Kindergarten. Der KiGa stellt verschiedenen Therapeuten (Ergo, Krankengymnastik, Logo) Räume für Therapien zur Verfügung.
Die Therapeuten behandeln dort jedoch nur, wenn der Arzt ein Rezept mit dem Vermerk "Hausbesuch" ausstellt.
Leider weigern sich unsere Ärzte (Kinderarzt, Hausarzt), den Hausbesuch zu verordnen. Die Therapie selbst (in unserem Fall Ergo und Krankengymnastik) würden die Ärzte uns sofort verordnen.
Ein Besuch in der Praxis der jeweiligen Therapeuten wäre theoretisch möglich. Allerdings müsste die Therapie morgens stattfinden, da Jannis einerseits mittags zu müde ist und die Therapie dadurch nicht das gewünschte Ergebnis bringen würde. Andererseits hat Jannis eine große Schwester, die mittags beaufsichtigt werden muss.
Außerdem könnte Jannis nach der Therapie nicht mehr in den KiGa gehen.
Und da folgt das nächste Problem: Wenn wir Jannis zu viele Tage aus dem KiGa nehmen, erlischt die Zusage für den Integrationsplatz.

Unser derzeitiger Status ist, dass Jannis seit Mitte August (also seit er in den KiGa geht) KEINE Therapie mehr bekommen hat. Das kann nicht im Sinne des Kindeswohles sein.

Könnt ihr uns irgendwie unterstützen? Die Therapeuten schieben die Schuld auf die Ärzte, die Ärzte sagen, die Therapeuten müssten sich anders organisieren, damit sie mit den "normalen" Rezepten (ohne Hausbesuch) behandeln können.
Wir suchen jetzt Gesetze, Rechtsgrundlagen usw. zu dieser Thematik. Wer ist jetzt im Recht (Arzt oder Therapeut), und warum? Was können wir tun, um für Jannis die Therapie zu bekommen und gleichzeitig den Kindergartenplatz nicht zu gefährden?

Habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Wo kann man sich Hilfe/Unterstützung holen?

Vielen Dank schon mal.

Katja mit Jannis

_________________
Jannis,*7/08, Klumpfuß, Kombinierte Entwicklungsretadierung, Mikrozephalie, GdB 100, Pflegestufe II
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TimsMama2009
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BeitragVerfasst am: 28.09.2011, 20:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Katja,
wir haben das mal mit KiA und SPZ besprochen - Hausbesuch darf man - so wie man es mir erklärte - nur bei Kindern verordnen, die nicht transportfähig sind. Und ein Kind, dass in die KiTa kann ist ja transportfähig.

Wir haben das mal abklären lassen, weil es einer Therapeutin terminlich besser gepasst hätte, wenn sie Sohnemann hätte morgens dort behandeln können. Ich dachte, der KiA wäre zu "geizig", aber im SPZ hieß es, dass es tatsächlich nicht ginge.

Aber vielleicht kann Dir jemand was positiveres schreiben Wink

LG
Nicole

_________________
Grüße von Nicole (*72) und Tim (*09), diverse Hirnfehlbildungen und seit Febr. 2010 West-Syndrom (leider seit Mai 2011 nicht mehr anfallsfrei mit auffälligem EEG) - kann nicht sprechen, nicht laufen, nicht sitzen, nicht krabbeln - ABER unser Li-La-Launebär
- Wer Schmetterlinge lachen hört, der weiss wie Wolken schmecken -
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Sinale
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Beiträge: 4282

BeitragVerfasst am: 28.09.2011, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Katja,

die Verordnung eines Hausbesuchen zur Behandlung im Kiga, ist seit 1.Juli 2011 nicht mehr erforderlich, denn:
Zitat:
Darüber hinaus ist für Kinder und Jugendliche mit einer besonders schweren und langfristigen funktionellen und strukturellen Schädigung und Beeinträchtigung der Aktivitäten künftig auch ohne Verordnung eines Hausbesuchs eine Heilmittelbehandlung in bestimmten Einrichtungen außerhalb der Praxis möglich. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin beschlossen.
...............
Mit der neugeschaffenen Möglichkeit der Heilmittelbehandlung außerhalb der Praxis ohne vorherige Verordnung eines Hausbesuchs - dies kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Regelschule sein - soll der Lebenswirklichkeit behinderter Kinder, Jugendlicher und deren Eltern Rechnung getragen werden, denen es bei ganztägiger Unterbringung in einer Tageseinrichtung nur schwer möglich ist, eine Heilmittelpraxis aufzusuchen.


http://www.g-ba.de/institution/pres.....e/pressemitteilungen/381/

http://www.kbv.de/vl/39610.html

Folgend der rechtlich verbindliche Heilmittelkatalog:

http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/#12/

Hier sind also nicht die Ärzte in die Pflicht zu nehmen, sondern die Praxen, die sich weigern, die Therapie im Kiga ohne Hausbesuchsverordnung durchzuführen.

_________________
Viele Grüße
Sinale

Diagnose: Tetraspastik
Rollstuhlnutzerin
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sandra8374
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BeitragVerfasst am: 28.09.2011, 21:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Unsere Therapeuten haben immer mit einem normalen Rezept in Kita und Schule behandelt. Dies gilt sowohl für die in der Einrichtung beschäftigten, als auch für die anreisenden Terapeuten. Gesetz kann ich leider nicht mit dienen.

_________________
LG Sandra

S+F mit PT(*00 FAS, ADHS, GB, Z.n.Absencen?, Sehfehler, Lordierung LWS, Skoliose 5%, mit SBA 80 HBG) u. PS (*01 ADS, LB, Enuresis nocturna, Sehfehler, Knick-Senk-Füße, Z.n.Epilepsie, mit SBA 50)
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Katja2106
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BeitragVerfasst am: 28.09.2011, 21:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Katja,

unser Sohn besucht seit seinem ersten Lebensjahr die intergrative Kita in unserem Ort. Seit seinem 2. LJ haben wir den integrativen Kiga-platz. In der Kita sind einige Therapeuten vorhanden, von denen nutze ich allerdings nur die Logopädin und die Ergotherapeutin. Die Logopädin benötigt kein Rezept. Sie wird von dem Zuschuss des Sozialamtes, welches diesen zum integrativen kita-platz gibt, bezahlt. Die Ergotherapeutin hat ein normales Rezept des Kinderarztes akzeptiert. Es ist nicht Hausbesuch angekreuzt. Hat Eure Kita eigene Therapeuten? Wenn nicht, sucht Euch andere.
Die Physiotherapie nehme ich selber wahr. Wir gehen einmal die Woche dorthin. Uns wird gezeigt, wie wir unseren Sohn im Alltag richtig fördern und fordern. Welche Bewegungen und Massagen wir wie integrieren können. Das lass ich mir auch nicht nehmen. Sobald unser Sohn wieder einige Fortschritte gemacht hat, geht unsere Physiotherapeutin in unregelmäßigen Abständen in die Kita und zeigt den Erziehern die neuen Therapiemöglichkeiten. Die Erzieher sind sehr dankbar darüber. Einige Übungen können auch für die nichtbehinderten Kinder übernommen werden.
Dann haben wir von unserem Kinderarzt ein Rezept für Rehasport erhalten. Dort werden wir auch von einer Physiotherapeutin betreut, die sehr gut und ganz eng mit unserer eigentlichen Physiotherapeutin zusammenarbeitet. Ab morgen beginnen wir wieder mit der Schwimmtherapie (steht auch auf dem Reha-Rezept).

Ich kann nicht verstehen, dass Ihr den Anspruch auf den I-Platz riskiert, wenn Ihr Euren Sohn zulange aus der Kita nehmt. Was ist mit Urlaub oder längerer Krankheit, Krankenhausaufenthalte? Ist dies eine Auflage in Eurem Bescheid? In welchem Bundesland wohnt Ihr?

Vielleicht helfen meine Tips ein wenig weiter.
Viel Glück Katja mit Elias
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Katja2106
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BeitragVerfasst am: 28.09.2011, 21:23    Titel: Antworten mit Zitat

Vergessen:

Wir nehmen unsere Physiotherapie immer morgens 7.00 Uhr vor der Kita und vor meiner Arbeit wahr. Es klappt super. Wir hatten es am Anfang nachmittags versucht, aber genau wie bei Euch, war Elias total k.o. Nach der Physio ist Elias genau zum Frühstück dann in der Kita.
Auch wir haben eine große Tochter und die bringt dann mein Mann in die Kita. Der Reha-sport ist gg. 16.00 Uhr an einem anderen Tag und dort nehme ich unsere Große mit. Sie hilft Elias in einigen Dingen weiter.

Viele Grüße Katja
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TimsMama2009
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BeitragVerfasst am: 28.09.2011, 21:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sinale,
hmmm wir waren vor dem 01.07. im SPZ - vielleicht wussten sie es damals noch nicht besser...

Gilt dies nur bei ganztägiger Unterbringung? Werden die Mehrkosten von den KK anstandlos getragen?

Uns trifft es nicht, weil ich eh lieber bei den Therapien dabei bin (aus Gründen die Katja2106 genannt hat) und deswegen auch meine Stundenzahl reduzierte habe. Sohnemann ist auch "nur" 6 Stunden in der KiTa.

Würde mich aber generell mal interessieren?

Kriegen die Therapeuten die Fahrtkosten dann ersetzt?

LG
Nicole

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TimsMama2009
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BeitragVerfasst am: 28.09.2011, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

@Katja2106 - meines Wissens machen kurzzeitige Abwesenheitszeiten nichts aus - weder Krankheit noch Urlaub noch einzelne Familientage. ABER die KiTa muss längere Abwesenheiten dem Amt melden, was ich auch verstehen kann.

Niemand würde einen Vollzeitplatz zahlen wollen, wenn er nur minimal genutzt wird. Dafür sind die I-Plätze einfach zu teuer...

Wobei die Frage ist, wann ein Hahn danach kräht Wink

Wir selbst haben gerade im Winter viele Familientage gehabt, weil ich einfach bei kleinen Krankheitsanzeichen/Fieber Sohnemann lieber ne Auszeit gegönnt habe, anstatt eine schwerere Erkrankung zu riskieren. Ich denke das liegt alles im Auge des Betrachters.

Wenn ich Auszeiten habe wegen Therapien dürfte das meines Erachtens nach unschädlich sein.

LG
Nicole

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Sinale
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BeitragVerfasst am: 28.09.2011, 21:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Nicole.
Zitat:
hmmm wir waren vor dem 01.07. im SPZ - vielleicht wussten sie es damals noch nicht besser...


....konnten sie auch nicht, weil diese Richtlinie seit 01.07.2011 gültig ist.

Die Grundlagen zur Abrechnung sind für mich im Internet noch nicht auffindbar, die Praxen müssen sie jedoch kennen. Ich denke, darum müssen wir uns als Betroffene nicht kümmern.

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Viele Grüße
Sinale

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katjab82
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BeitragVerfasst am: 29.09.2011, 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sinale,

Sinale hat folgendes geschrieben:

Hier sind also nicht die Ärzte in die Pflicht zu nehmen, sondern die Praxen, die sich weigern, die Therapie im Kiga ohne Hausbesuchsverordnung durchzuführen.


Vielen Dank. Das ist im Prinzip die Kernaussage, die ich gesucht habe. Danke auch für die Links, die werde ich der Therapeutin mal geben. Bin gespannt, wie sie darauf reagiert.

Die Therapeutin ist NICHT im KiGa angestellt, sie hat eine eigene Praxis.

Und im Schreiben des Sozialamtes bzgl. Übernahme der Kosten für den Integrationsplatz steht, dass Jannis an mindestens 179 Tagen den KiGa besuchen muss.

Jannis ist täglich knapp 6 Stunden im KiGa. Zählt das als "ganztägig" im Sinne des §11, Absatz 2 des Heilmittelkataloges?

P.S.: Vielen lieben Dank an alle, die uns hier unterstützen! Eure zahlreiche Reaktion macht uns Mut und gibt uns neue Kraft im Kampf um die Therapie.

Viele Grüße,
Katja mit Jannis

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