Es ist sehr gut, wenn Diskriminierungen öffentlich werden.
Ja, es ist gut, daß so etwas heute öffentlich wird, aber es nützt nicht sehr viel. Solche Nachrichten erziehlen in der Öffentlichkeit kaum Resonanz, obwohl das tatsächlich eine wüste Diskriminierung ist, kann man ja sogar hier sehen.
Daß ich meine Mobilitätsbehinderung wegen der nötigen Hilfe beim Einsteigen vorab anmelden muß, kann ich gerade noch verstehen (allerdings nicht, daß manche Fluglinien auf eine Begleitperson bestehn), aber das hier ist in meinen Augen reine Willkür, mit nichts außer Vorurteilen begründbar.
gut, daß es Betroffene gibt, die sich hinsichtlich dieses Themas zur Wehr setzen:
Zitat:
11.12.2011
Billigflieger wegen Diskriminierung vor Gericht.
Paris (kobinet) Easyjet muss sich jetzt vor einem französischen Gericht verantworten, weil behinderten Passagieren die Beförderung verweigert wurde. Der Billigflieger war aus diesem Grund mehrfach unter Kritik geraten, da Betroffene eine derartige Diskriminierung nicht länger hinnehmen wollen.
Bei dem am Freitag eingeleiteten Verfahren klagen drei Fluggäste mit einer Behinderung, die von Easyjet in Paris nicht befördert wurden, weil sie nicht in Begleitung waren. Die Kläger fühlen sich diskriminiert, da sie ihr Leben selbstbestimmt gestalten und eigenständig reisen können.
Am 26. Juli 2008 ist eine Verordnung der Europäischen Union in Kraft getreten, die für behinderte Flugreisende und solche mit eingeschränkter Mobilität die gleichen uneingeschränkten Reisemöglichkeiten sicherstellen soll, wie sie andere Unionsbürger besitzen.
Soweit ich weiß, sind Fluggesellschaften nach einer Verordnung tatsächlich berechtigt, behinderten Passagieren die Mitreise zu verweigern. Besonders, wenn die Gesellschaft vorher nicht darüber informiert wurde, dass eine Behinderung besteht. Oder dass alleine gereist wird.
Kann man alles in den Bedingungen der Gesellschaften nachlesen.
Sollten die Bedingungen geändert werden? _________________ Michaela mit Arndt-Rune, *14.11.2008, Frühchen der 30. SSW, fetale intracerebral Blutung IV. Grades links,
Hydrocephalus internus, infantile Zerebralparese, Strabismus rechts,
MAPCA, kombinierte Entwicklungsstörung
Paris (kobinet) Die Fluggesellschaft easyJet wurde wegen Diskriminierung behinderter Kunden von einem Gericht in Paris zu einer Geldstrafe in der Höhe von 70.000 Euro verurteilt.
Dies ist nicht die erste Verurteilung der in diesem Punkt schon mehrfach bestraften Fluggesellschaft.
Bei dem am 9. Dezember 2011 eingeleiteten Verfahren klagen drei Fluggäste mit einer Behinderung, die von easyJet in Paris nicht befördert wurden, weil sie nicht in Begleitung waren.
Die von einer französischen Behindertenorganisation eingebrachte Beschwerde wurde nun von einem Gericht entschieden. Die drei Betroffenen hatten sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen.
"Wir sind enttäuscht und traurig", wird easyJet-Anwalt Philippe Van der Meulen auf sueddeutsche.de zitiert. lad
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