ein Unfall passiert, der Notarzt wird gerufen. Der kommt von Ort A, der Patient möchte in Klinik von Ort B. Beide Orte und Kliniken haben diesselbe Entfernung zum Unfallort.
Darf der Verunfallte bzw. dessen Angehörigen die Klinik frei wählen?
Ist es ein Unterschied ob GKV oder PKV?
Gilt auch hier die freie Ärztewahl?
Fragende Grüße
Kerstin _________________ Kerstin mit Markus(*97), Hydrocephalus mit schwerem Verlauf und Epilepsie und Philipp (*93) 28SSW NEK, jetzt Kurzdarmsyndrom,Nierenproblematik
Ein behindertes Kind ist wie ein krummer Baum - du kannst ihn nicht gerade biegen, aber du kannst ihm helfen, Früchte zu tragen.
Hallo Kerstin,
die nächste Klinik muss angefahren werden. Über eine Verlegung kann man reden.
Was wilst Du genau wissen? _________________ Viele Grüße Esthe
mit Tochter, 16 Jahre, spastische Diparese, Infantile Cerebralparese
Eine kränkende Wahrheit ist mehr wert als eine reizende Schmeichelei
Johann Heinrich Pestalozzí
Hallo Esthe, in dem Fall ist es so, dass beide Kliniken wirklich exakt genau diesselbe Entfernung haben. Was ist also die nächste Klinik und muss man sich wirklich dem Rettungssanitäter beugen?
Gruß Kerstin _________________ Kerstin mit Markus(*97), Hydrocephalus mit schwerem Verlauf und Epilepsie und Philipp (*93) 28SSW NEK, jetzt Kurzdarmsyndrom,Nierenproblematik
Ein behindertes Kind ist wie ein krummer Baum - du kannst ihn nicht gerade biegen, aber du kannst ihm helfen, Früchte zu tragen.
wir haben ( für Erwachsene ) mit fast gleicher Entfernung die Wahl zwischen 5 Kliniken, allerdings an 2 verschiedenen Orten. Für gewöhnlich entscheidet dann die "Krankenhausbereitschaft", wohin der Patient gebracht werden soll. Die KHs wechseln sich täglich ab, haben dann an den sog. Bereitschaftstagen meist mehr Personal da.
Bei Kindern ist es so, dass wir 2 Kliniken in fast gleicher Entfernung haben, ebenfalls an 2 verschiedenen Orten. Bislang hatten wir bei RTW-Einsätzen direkt mit angegeben, in welche Klinik unser Kind sollte, und auch begründet, warum ( z.B. Kind ist in der Klinik bekannt , wird ambulant betreut ). Wir sind GKV versichert, hatten auch nie Probleme wegen unserer Klinikwahl .
Hallo Evi,
ich ahbe selbst mit den Kindern auch kein Problem , dass Ort B angefahren wird, da nur dort eine entsprechende Versorgung gewährleistet werden kann, die Kinder dort ihre Akte haben und die Kinder sowieso von A wieder nach B verlegt würden, wenn man die med. Biografie erzählt bekommt.
Hier geht es um einen Erwachsenen, ich gehe davon aus, dass beide Kliniken im Grunde Bereitschaft für den jeweils zugehörigen Kreis haben und beide auch die Kapazitäten hätten.
Gruß Kerstin _________________ Kerstin mit Markus(*97), Hydrocephalus mit schwerem Verlauf und Epilepsie und Philipp (*93) 28SSW NEK, jetzt Kurzdarmsyndrom,Nierenproblematik
Ein behindertes Kind ist wie ein krummer Baum - du kannst ihn nicht gerade biegen, aber du kannst ihm helfen, Früchte zu tragen.
Hallo Kerstin,
hm. Wenn die Kliniken die gleiche Entfernung haben, kommt es vielleicht auf den Bezirk an. Mein Mann hatte mal einen Unfall 20 km von uns. Ich meine von dort wo der Unfall passiert ist, wäre es die selbe Strecke wie zu uns gewesen. Aber zuständig war die Klinik in die andere Richtung. Ich meine auch der Sani kam aus diesem Bezirk. Mein Mann war nicht lange da. Eine Verlegung ist ja auch mit Kosten verbunden. Hat sich in dem Fall erübrigt. Ansonsten wird man schon heimatsnah verlegt, denke ich. _________________ Viele Grüße Esthe
mit Tochter, 16 Jahre, spastische Diparese, Infantile Cerebralparese
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Johann Heinrich Pestalozzí
eine Zuständigkeit in diesem Sinne gibt es nicht.
Wäre der Verunfallte von den Angehörigen selbst gefahren worden, hätte man eben B angefahren und man hätte ihn behandelt. Heimatnah ist beides!
Gruß Kerstin _________________ Kerstin mit Markus(*97), Hydrocephalus mit schwerem Verlauf und Epilepsie und Philipp (*93) 28SSW NEK, jetzt Kurzdarmsyndrom,Nierenproblematik
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Halo Kerstin ,
weiss ich nichts zu. Ich glaube ich würde mich da nicht rumstreiten. Ist es wichtig, dass es die andere Klinik ist? _________________ Viele Grüße Esthe
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Johann Heinrich Pestalozzí
ja unter Umständen wäre es wichtig gewesen. Wenn es jemand aus meiner Familie gewesen wäre, hätte ich gestritten. Ich war hier nur Aussenstehende.
Deswegen interessiert es mich ja, muss ich mich wirklich streiten oder reicht die klare Ansage von mir?
Gruß Kerstin _________________ Kerstin mit Markus(*97), Hydrocephalus mit schwerem Verlauf und Epilepsie und Philipp (*93) 28SSW NEK, jetzt Kurzdarmsyndrom,Nierenproblematik
Ein behindertes Kind ist wie ein krummer Baum - du kannst ihn nicht gerade biegen, aber du kannst ihm helfen, Früchte zu tragen.
Hallo Kerstin,
wir haben hier nur eine Klinik. Andere sind etwas weiter.Ansonsten ist es klar, dass man sich auf jeden Fall dem fügen muss, dass nach einem Unfall die nächste angefahren wird. So wie im Falle Deiner Kinder würde man sicher sofort Kontakt mit der von Dir in Deinem besonderen Fall wichtigen Klinik aufnehmen. Also ich bin der Meinung, dass es mit der Selbstbestimmung nach einem Unfall schwierig wird. Wobei man nun aber nicht weiss, wie es genau funktionierert, wenn diese beiden Kliniken, gleiche Entfernung und gleicher Bezirk sind. Zur Not müssen die Sanitäter halt telefonieren, wenn man nach einem Unfall überhaupt in der Lage ist, "Wünsche" zu äußern. Würde ich machen, wäre ich Sanitäter, jemand weigert sich. Außer es gibt ganz klare Order. Dann gehste mit. _________________ Viele Grüße Esthe
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Johann Heinrich Pestalozzí
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