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18-24h Betreuungspflege nur bei Beatmung möglich?
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Gini123
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BeitragVerfasst am: 07.09.2011, 10:07    Titel: 18-24h Betreuungspflege nur bei Beatmung möglich? Antworten mit Zitat

Gibts hier jemand der so viele Stunden hat und das Kind wird nicht Beatmet?
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Angelina (*2005) Gesund geboren, seit März 2011 - SSPE
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Nellie
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BeitragVerfasst am: 07.09.2011, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

unser Kind wird zwar nachts beatmet, aber ich weiß von anderen Kindern, dass das nicht nötig ist. Wichtig ist vor allem die ständige Aufsichtspflicht, um lebensgefährliche Situationen abzuwenden: "spezielle Krankenbeobachtung". Das kann allein durch Epilepsie zu begründen sein.

LG
Nellie

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Linn *2004, Intensivkind mit schwerster Mehrfachbehinderung durch eine Gehirnfehlbildung namens pontocerebelläre Hypoplasie Typ 2a (PCH 2a), Sondenkind mit Button, Epilepsie, Tracheostoma, nachts beatmet, schwere Wahrnehmungsstörung und ein zauberhafter roter Lockenkopf mit festem Willen und Ann *06/09, fröhliche Minimaus
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Gini123
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BeitragVerfasst am: 07.09.2011, 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

Nellie hat folgendes geschrieben:
Hallo,

unser Kind wird zwar nachts beatmet, aber ich weiß von anderen Kindern, dass das nicht nötig ist. Wichtig ist vor allem die ständige Aufsichtspflicht, um lebensgefährliche Situationen abzuwenden: "spezielle Krankenbeobachtung". Das kann allein durch Epilepsie zu begründen sein.

LG
Nellie


Angelina hängt ja dauerhaft am Pulsoxy wegen der Krampferei. Sie geht auch mal gern auf 45% runter mit ihrer Sättigung. Häufiges Erbrechen ect..

Wir hatten bisher nur 100 Stunden im Monat und das geht beim besten Willen nicht.

Zur Zeit ist sie in Würzburg in der Klinik, sollte eigentlich dort einen festen Platz bekommen da es Zuhause mit den 100h nicht möglich ist mit einem weiteren gesunden Kind. Wir wollen aber für mehr kämpfen damit sie bei uns sein kann.

Mit 18 Stunden wären wir schon mehr als zufrieden.

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Nellie
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BeitragVerfasst am: 07.09.2011, 10:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Gini,

habt Ihr eine Erhöhung beantragt und habt sie abgelehnt bekommen?

Ich finde, das klingt bei Euch sehr danach, dass man es begründen kann. Wenn Ihr mit Widerspruch nicht Erfolg habt, könnt Ihr mit einem Anwalt weitermachen. Z.B. RA Philip Koch oder die Kanzlei Menschen und Rechte in Hamburg sind da sehr erfahren. Sie arbeiten auch überregional.

LG
Nellie

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Gini123
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BeitragVerfasst am: 07.09.2011, 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

Nellie hat folgendes geschrieben:
Hallo Gini,

habt Ihr eine Erhöhung beantragt und habt sie abgelehnt bekommen?

Ich finde, das klingt bei Euch sehr danach, dass man es begründen kann. Wenn Ihr mit Widerspruch nicht Erfolg habt, könnt Ihr mit einem Anwalt weitermachen. Z.B. RA Philip Koch oder die Kanzlei Menschen und Rechte in Hamburg sind da sehr erfahren. Sie arbeiten auch überregional.

LG
Nellie


Abgelehnt wurde noch nichts. Der PD kümmerst sich jetzt um die Erhöhung. Sie wollen 24h beantragen. Ihr Zustand hat sich ja auch verschlechtert.

Als wir die 100h bekommen hatten. Da hatte sie noch keinen Pulsoxy gebraucht und hat auch noch nicht gekrampft..

Schlucken kann sie auch nur noch teilweise, dadurch verschluckt sie sich ständig.

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anner
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BeitragVerfasst am: 07.09.2011, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nicht der Pflegedienst muß das beantragen, sondern der Kinderarzt soll Euch eine neue Verordnung mit den benötigten Stunden an Behandlungspflege ausstellen. Denn nur wenn Ihr einen ablehnenden Bescheid habt, könnt Ihr auch dagegen vorgehen (Widerspruch etc.).

Anne

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BeitragVerfasst am: 07.09.2011, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

anner hat folgendes geschrieben:
Hallo,

nicht der Pflegedienst muß das beantragen, sondern der Kinderarzt soll Euch eine neue Verordnung mit den benötigten Stunden an Behandlungspflege ausstellen. Denn nur wenn Ihr einen ablehnenden Bescheid habt, könnt Ihr auch dagegen vorgehen (Widerspruch etc.).

Anne


Das mit der Verodnung weiss ich. Die kommt ja dann vom KH wo sie im Moment ist. Der PD wollte sich dann um das weitere kümmern.

Bekommt man da immer einen schriftlichen Bescheid?

Bei den 100h haben wir nix schriftlich bekommen.

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anner
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BeitragVerfasst am: 07.09.2011, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bekomme immer einen Bescheid über die genehmigte (oder auch schon abgelehnte) Behandlungspflege.

Bei anderen Anträgen wie z. B. Hilfsmittel bekomme ich schon lange keine Bescheide mehr.

Anne

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Gini123
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BeitragVerfasst am: 07.09.2011, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

anner hat folgendes geschrieben:
Hallo,

ich bekomme immer einen Bescheid über die genehmigte (oder auch schon abgelehnte) Behandlungspflege.

Bei anderen Anträgen wie z. B. Hilfsmittel bekomme ich schon lange keine Bescheide mehr.

Anne


Bei Hilfsmittel bekommen wir zB immer einen Bescheid.

Ich stell mich schonmal drauf ein das es eine Kämpferei geben wird. Wäre natürlich billiger für die KK wenn wir den Pflegeplatz annehmen würden.

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BeitragVerfasst am: 07.09.2011, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

Aber irgendwo steht doch geschrieben:
"ambulant vor stationär"

Vielleicht findet sich ein User, der weiß, wo das steht Wink

Ansonsten, wie Nellie schon geschrieben hat, nehmt am Besten einen Anwalt....dann geht es oft schneller.

Anne

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