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gemeinsames / alleiniges Sorgerecht
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Angie76
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BeitragVerfasst am: 31.08.2011, 12:37    Titel: gemeinsames / alleiniges Sorgerecht Antworten mit Zitat

Vielleicht bin ich hier nicht richtig, aber ich versuchs trotzdem mal Rolling Eyes .
Mit der Scheidung wurde das gemeinsame Sorgerecht festgelegt. KV hat schon seit einigen Jahren keinen Kontakt zum Kind. KV hat Umgang nicht eingeklagt. In Gesprächen hat sich jetzt herausgestellt, dass der KV sein Kind gerne rückwirkend an den neuen Partner der KM "abtreten" möchte um Unterhalt zu sparen.
Gibt es eine Aussicht auf ein alleiniges Sorgerecht der KM? Oder muss sie jedes Mal warten, dass der KV bei schwerwiegenden Entscheidungen quer schießt?

Danke!
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Isolde
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BeitragVerfasst am: 31.08.2011, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Angie,

also Sorgerecht hin oder her,

um den Unterhalt des Kindsvaters kommt er nicht drum herum,
den muss er zahlen,

egal ob die Kindsmutter das alleinige Sorgerecht hat oder nicht.

Das alleinige Sorgerecht hat nur den Vorteil, dass die Mutter den Vater nicht ständig um Einwilligen fragen muss wenn etwas zu entscheiden ist,

aber den Unterhalt kann er nicht reduzieren oder weglassen.

Lieben Gruß - Isolde

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Ela74
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BeitragVerfasst am: 31.08.2011, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Angie,

was heißt, er will das Kind an den neuen Pertner abtreten?
Das wäre so der Fall, wenn der neue Pertner das Kind adoptieren wollte und der Vater dem zustimmen würde.

Ansonsten bleibt er natürlich unterhaltspflichtig, egal ob er das Sorgerecht hat, oder nicht.

Um das Sorgerecht gegen seinen Willen zu bekommen, braucht es schon schwerwiegende Gründe. Aber wie hat meine Anwältin es damals so nett ausgedrückt "Och, mit desinteressierten Vätern hat man ja eh keinen Ärger. Da lohnt es sich kaum das alleinige Sorgerecht anzustreben."

Bis auf die Einschulung von meinem 2. wollte auch noch nie irgendwer seine Unterschrift haben.

LG Ela

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Angie76
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BeitragVerfasst am: 31.08.2011, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

@Isolde genau darum geht es, dass die KM nicht wegen anstehender Entscheidungen um Einwilligung beim KV bitten muss. Das der Kindesunterhalt unabhängig von Sorgerecht und Umgang ist ist mir bekannt.
@Ela Du triffst den Nagel auf den Kopf. Allerdings ist es schon so, dass die Initiative vom KV auszugehen scheint. Problematisch ist, dass der KV nach jahrelangem Desinteresse plötzlich erwacht ist. Jetzt soll er berechtigt sein Entscheidungen mit zu treffen, obwohl er sein Kind gar nicht mehr "kennt" ?!

LG
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Isolde
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BeitragVerfasst am: 31.08.2011, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Angie,

da müsste man mal das Jugendamt oder das Familiengericht zu Rate ziehen wie es ist,
wenn er das Sorgerecht abgeben möchte.
So habe ich es verstanden.
Wenn er es freiwillig tut muss ja nicht geklagt werden - da reicht ein Einverständnis und eben ein Schriftstück eines Juristen.

Der neue Partner der Kindsmutter kann dann höchstens einen Antrag auf Adoption stellen und wenn dann der Kindsvater damit einverstanden ist wären die Dinge geregelt,
und dann müsste er auch keinen Unterhalt mehr zahlen.

Was ich noch nicht ganz verstanden habe,
will der Kindsvater nun aktiv mit entscheiden wenn es um die Belange des Kindes geht, oder nicht?
Das habe ich nicht klar aus den beiden Postings erkennen können - denn wenn jetzt plötzlich Interesse erwacht ist, würde ich diese Abgabe an den Partner der Kindsmutter nicht ganz verstehen.

Lieben Gruß - Isolde

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Angie76
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BeitragVerfasst am: 31.08.2011, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Isolde,

das ist das Problem. Der KV widerspricht sich selbst.
Er hat sich einerseits nie wirklich um die Belange des Kindes gekümmert - über sehr lange Jahre. Die Stellen, die das Kind seit Jahren kennen hat der KV nie kontaktiert. Inzwischen hat sogar die Schule erkannt, dass dem KV die Zeit für sein Kind zu schade ist. Außenstehende haben das Gefühl, dass es nur Schikane seinerseits ist. Das Sorgerecht wird er nicht abgeben, einer Adoption würde er zustimmen, weil er dann den Unterhalt einspart. Sollte die KM diesem nicht zustimmen wird er sicher bei demnächst anstehenden Entscheidungen gegensteuern. Die Frage ist, ob man dem nicht bereits im Vorfeld ausweichen kann anstelle immer wieder Gerichte bemühen zu müssen. Die KM wird mit Sicherheit kein Problem haben den gerichtlichen Weg zu gehen, aber meiner Meinung nach hat er mit dem Angebot der Adoption seine Stellung zum Kind doch schon eindeutig klar gemacht.

LG
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Assunta
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BeitragVerfasst am: 31.08.2011, 18:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Angie!

Wieso nimmt die Mutter dann das "Angebot" des Kindsvaters nicht an,wegen der Adoption?
Wenn der neue Lebensgefährte das Kind adoptiert hat,muss der leibliche Vater keinen Unterhalt mehr zahlen,aber auch alle anderen Rechte erlischen dabei.Also auch kein Sorgerecht mehr.

lg

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Isolde
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BeitragVerfasst am: 31.08.2011, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Angie,

wie Assunta schreibt,

mit der Adoption des Freundes der Kindsmutter erlischt das gesamte Sorgerecht für den Vater.

Frage - wie steht denn der Freund der Kindsmutter dazu?
Wie fest ist die Beziehung?
Man adoptiert ja nicht einfach ein Kind - dann geht diese Beziehung vielleicht auseinander und dann muss der Lebensgefährte nämlich Unterhalt zahlen.

Alles nicht so einfach.

Ansonsten - wenn sich der Kindsvater gegen wichtige Dinge sträubt die dann für das Kind von Schaden sein können in der Gesundheit oder der Entwicklung und es ist alles beweisbar dann hat die Kindsmutter sehr sehr gute Karten das alleinige Sorgerecht zu bekommen.
Das Gericht wird dann entscheiden im Sinne des Kindes - da kann sich dann der Vater auf den Kopf stellen; Unterhalt wird aber weiter fällig sein.

Aus dieser Nummer des Unterhaltes kommt ein Vater halt nicht so schnell raus.

Lieben Gruß - Isolde

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Ela74
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BeitragVerfasst am: 01.09.2011, 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

Assunta hat folgendes geschrieben:
Hallo Angie!

Wieso nimmt die Mutter dann das "Angebot" des Kindsvaters nicht an,wegen der Adoption?
Wenn der neue Lebensgefährte das Kind adoptiert hat,muss der leibliche Vater keinen Unterhalt mehr zahlen,aber auch alle anderen Rechte erlischen dabei.Also auch kein Sorgerecht mehr.

lg


Würdest Du einfach so das Kind eines neuen Partners adoptieren und somit die finanzielle Verantwortung übernehmen, obwohl es jemanden gibt, der diese Pflicht eigentlich hat? Ich würde das vermutlich nicht machen. Darin säh ich keinen Sinn.

Mein Mann kam irgendwann auch mal mit der Idee, wir könnten meinem Ex ja vorschlagen, dass er die Großen adoptiert. Niemals wäre ich damit einverstanden gewesen.

Der Vater wollte die Kinder haben, also hat er auch seine Pflichten zu erfüllen, auch wenn wir kein Paar sind. Das Leben ist doch kein Wunschkonzert und die Kinder sind kein Motorrad, das man verkauft, wenn die Unterhaltung zu teuer wird.

LG Ela

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Mariaa
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BeitragVerfasst am: 01.09.2011, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

Isolde hat folgendes geschrieben:

Wenn er es freiwillig tut muss ja nicht geklagt werden - da reicht ein Einverständnis und eben ein Schriftstück eines Juristen.


Hallo,

nein, das reicht nicht.
Auch wenn der Vater einverstanden wäre (was er ja anscheinend nicht ist) muss ein Antrag (Klage) bei Gericht auf alleiniges Sorgerecht gestellt werden und es gibt auch einen Gerichtstermin. Nur das Gericht darf das Sorgerecht ändern, da reicht kein Schreiben eines Juristen.

Aber zu Deiner Frage:
Nein, nach dem was Du schreibst liegen keine ausreichenden Gründe für einen Sorgerechtsentzug gegen den Willen des Vaters vor. Reines Desinteresse und sei es noch so groß, ist kein Grund!
Es ist, wie Elas Anwältin es gesagt hat. Und so wird Dir jedes Gericht argumentieren.

Viele Grüße

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