Verfasst am: 20.08.2011, 20:24 Titel: Merkzeichen B - Eintritt für die Begleitperson frei?
Hallo,
mein Sohn hat jetzt einen SBA erhalten mit dem Merkzeichen B (Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperon ist nachgewiesen).
Soweit so gut.
Bedeutet jetzt das B, daß die Begleitperson immer freien Eintritt hat oder wird das immer anders gehandhabt?
Ist das irgendwo gesetzlich festgeschrieben? Hatte eine riesen Diskusion an der Kasse eines privaten Freizeitparksanbieter.
Hallo Lumber,
das wird überall anders gehandhabt.
Soweit ich weiß, gibt es auch keine gesetzliche Verpflichtung, Ermäßigungen für Begleitpersonen anzubieten.
Da hilft nur immer nachfragen. Meist findet man die Infos noch nicht mal auf den Internetseiten des jeweiligen Park/Schwimmbad/Zoo..
Gruß,
Katja _________________ Katja mit Erik (geb. April'08), Frühchen 26. SSW, Hirnblutungen, Hydrocephalus (Shunt-versorgt), an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit (CI-versorgt), psychomotorische Retardierung
das Merkzeichen B und damit die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bezieht sich auf den öffentlichen Nahverkehr.
Die Tatsache, dass die Begleitperson auch oft freien Eintritt bekommt, ist freie Handhabe der einzelnen Betreiber ohne Vorschrift. _________________ Liebe Grüße Kerstin
* 1985 ICP einer beinbetonten Tetraspastik
Rollifahrerin und von Beruf Justizfachwirtin
Nebenher Studentin zur Tierheilpraktikerin
Fachübungsleiterin einer Rollisportgruppe
(SBA mit GdB 100 und MZ G, B, aG und H)
Hallo, habe bis jetzt freien Eintritt gehabt, in Schwimmbädern, im Zoo usw., hatten immer wieder das Glück, umsonst an solchen Aktivitäten teilnehmen zu können (mit dem Merkzeichen B).
Um welchen Freizeitpark hat es sich gehandelt, und hast du es geschafft jetzt umsonst als Begleitperson freien Entritt zu bekommen oder ist dir das verwehrt worden?
LG Heidi
es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf freien Eintritt, dies bedeutet jedoch nicht, daß er nicht freiwillig gewährt werden kann. _________________ Viele Grüße
Sinale
freier oder ermäßigter Eintritt ist reine Kulanz! Sowohl für den Behinderten mit SBA als auch für die Begleitperson.
Es muss gesetzlich gesehen überhaupt keine Ermäßigung gewährt werden. Jeder Park, Zoo etc. kann das selbst
entscheiden. _________________ LG Jaqueline
ICP - spast. Tetraparese, Kyphose
Freund: GM-Epilepsie (VNS-Träger)
Wie oben beschrieben wird es unterschiedlich gehandhabt. Wir haben zwei Kinder mit SBA und B und konnten so diese Woche kostenfrei in die Wilhelma. Wir sind mit dem Zug hin, hat uns auch nichts gekostet.
Im Sealife in Konstanz ist die Begleitperson frei, das Kind zahlt aber den ermäßigen Preis.
Ich erkundige mich erst im Internet (wenn möglich) ob es für Behinderte Ermässigung gibt. Wir wohnen in der Nähe vom Schwabenpark, dort zahlt die Begleitperson aber den vollen Preis, für Behinderte gilt der normale Kinderpreis und Kinder müssen schon ab 4 J. bezahlen (und dürfen dann ganz viele Sachen nicht benutzen da zu jung ), da wären wir auf über 80 € nur für den Eintritt gekommen. In solche Parks gehen wir dann einfach nicht.
Grüßle, Irene _________________ I.37 J., H. 45 J. mit M. 9 J., idiopathische Epi, geistige Behinderung), R. (8 J., Entwicklungsverz., Krampfbereitschaft, leichte Hemiparese re.), A.(5J., auch Krampfbereitschaft), Leon (3 J.)
kurze Anmerkung.
Es gibt auch noch den Landesfamilienpass (im Rathaus). Den gibts ab 3 Kindern oder mit einem behinderten Kind oder für Alleinerziehende. Mit diesem bekommt man einmal im Jahr Gutscheine z.B für Museen, Parks (z.B. Wilhelma), Schlösser o.ä. Dafür gibts freien Eintritt oder Ermäßigung.
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