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Merkzeichen B - Eintritt für die Begleitperson frei?
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lumber
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BeitragVerfasst am: 20.08.2011, 20:24    Titel: Merkzeichen B - Eintritt für die Begleitperson frei? Antworten mit Zitat

Hallo,

mein Sohn hat jetzt einen SBA erhalten mit dem Merkzeichen B (Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperon ist nachgewiesen).
Soweit so gut.

Bedeutet jetzt das B, daß die Begleitperson immer freien Eintritt hat oder wird das immer anders gehandhabt?
Ist das irgendwo gesetzlich festgeschrieben? Hatte eine riesen Diskusion an der Kasse eines privaten Freizeitparksanbieter.

Klärt mich mal bitte einer auf, DANKE!

Liebe Grüße
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Katja_S
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BeitragVerfasst am: 20.08.2011, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Lumber,
das wird überall anders gehandhabt.
Soweit ich weiß, gibt es auch keine gesetzliche Verpflichtung, Ermäßigungen für Begleitpersonen anzubieten.
Da hilft nur immer nachfragen. Meist findet man die Infos noch nicht mal auf den Internetseiten des jeweiligen Park/Schwimmbad/Zoo..
Gruß,
Katja

_________________
Katja mit Erik (geb. April'08), Frühchen 26. SSW, Hirnblutungen, Hydrocephalus (Shunt-versorgt), an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit (CI-versorgt), psychomotorische Retardierung
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Isigirl
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BeitragVerfasst am: 20.08.2011, 20:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Lumber,

das Merkzeichen B und damit die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bezieht sich auf den öffentlichen Nahverkehr.
Die Tatsache, dass die Begleitperson auch oft freien Eintritt bekommt, ist freie Handhabe der einzelnen Betreiber ohne Vorschrift.

_________________
Liebe Grüße Kerstin Very Happy
* 1985 ICP einer beinbetonten Tetraspastik
Rollifahrerin und von Beruf Justizfachwirtin
Nebenher Studentin zur Tierheilpraktikerin
Fachübungsleiterin einer Rollisportgruppe
(SBA mit GdB 100 und MZ G, B, aG und H)
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DenisemitMaya
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BeitragVerfasst am: 20.08.2011, 20:42    Titel: Re: Merkzeichen B - Eintritt für die Begleitperson frei? Antworten mit Zitat

[quote="lumber"]Hallo,

mein Sohn hat jetzt einen SBA erhalten mit dem Merkzeichen B (Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperon ist nachgewiesen).
Soweit so gut.

Naja,bedeutet aber leider nicht das die Begleitperson überall
umsonst/kostenlos mit rein kommt.
(berechtigt oder nicht!!!)

_________________
LG Denise

Maya 2 Jahre alt,viele Baustellen
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lumber
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BeitragVerfasst am: 20.08.2011, 20:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Isigirl, Hallo Katja_S,

vielen Dank für Eure Antworten. Ich war bis jetzt im Glauben, mir stehe ein freier Eintritt gesetzlich zu. Nun ja, man lernt ja nie aus.

Vielen Dank für Eure Antworten.

Lumber
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Schuster
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BeitragVerfasst am: 20.08.2011, 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, habe bis jetzt freien Eintritt gehabt, in Schwimmbädern, im Zoo usw., hatten immer wieder das Glück, umsonst an solchen Aktivitäten teilnehmen zu können (mit dem Merkzeichen B).
Um welchen Freizeitpark hat es sich gehandelt, und hast du es geschafft jetzt umsonst als Begleitperson freien Entritt zu bekommen oder ist dir das verwehrt worden? Shocked
LG Heidi Rolling Eyes
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Sinale
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BeitragVerfasst am: 20.08.2011, 20:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf freien Eintritt, dies bedeutet jedoch nicht, daß er nicht freiwillig gewährt werden kann.

_________________
Viele Grüße
Sinale

Diagnose: Tetraspastik
Rollstuhlnutzerin
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Jaqueline
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BeitragVerfasst am: 20.08.2011, 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo lumber,

freier oder ermäßigter Eintritt ist reine Kulanz! Sowohl für den Behinderten mit SBA als auch für die Begleitperson.
Es muss gesetzlich gesehen überhaupt keine Ermäßigung gewährt werden. Jeder Park, Zoo etc. kann das selbst
entscheiden.

_________________
LG Jaqueline
ICP - spast. Tetraparese, Kyphose
Freund: GM-Epilepsie (VNS-Träger)

Nur wahre Freunde hinterlassen Spuren im Herzen.
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irmira
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BeitragVerfasst am: 20.08.2011, 21:59    Titel: Antworten mit Zitat

Wie oben beschrieben wird es unterschiedlich gehandhabt. Wir haben zwei Kinder mit SBA und B und konnten so diese Woche kostenfrei in die Wilhelma. Wir sind mit dem Zug hin, hat uns auch nichts gekostet.
Im Sealife in Konstanz ist die Begleitperson frei, das Kind zahlt aber den ermäßigen Preis.
Ich erkundige mich erst im Internet (wenn möglich) ob es für Behinderte Ermässigung gibt. Wir wohnen in der Nähe vom Schwabenpark, dort zahlt die Begleitperson aber den vollen Preis, für Behinderte gilt der normale Kinderpreis und Kinder müssen schon ab 4 J. bezahlen (und dürfen dann ganz viele Sachen nicht benutzen da zu jung Evil or Very Mad ), da wären wir auf über 80 € nur für den Eintritt gekommen. In solche Parks gehen wir dann einfach nicht.

Grüßle, Irene

_________________
I.37 J., H. 45 J. mit M. 9 J., idiopathische Epi, geistige Behinderung), R. (8 J., Entwicklungsverz., Krampfbereitschaft, leichte Hemiparese re.), A.(5J., auch Krampfbereitschaft), Leon (3 J.)
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susiF
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BeitragVerfasst am: 20.08.2011, 22:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

kurze Anmerkung.
Es gibt auch noch den Landesfamilienpass (im Rathaus). Den gibts ab 3 Kindern oder mit einem behinderten Kind oder für Alleinerziehende. Mit diesem bekommt man einmal im Jahr Gutscheine z.B für Museen, Parks (z.B. Wilhelma), Schlösser o.ä. Dafür gibts freien Eintritt oder Ermäßigung.

LG Susanne
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