Verfasst am: 17.08.2011, 13:11 Titel: Hippotherapie: Kostenübernahme durch die KK?
Hallo,
ich habe viel positives über die Hippotherapie gelesen. Wir würden dies unserem 22 Monate alten hypotonen und entwicklungsverzögerten Sohn ebenfalls gerne ermöglichen. Bei der KG hat er sich verweigert, so dass wir schließlich aufgehört haben und jetzt nur noch Ergo machen. Er läuft zwar, ist aber sehr instabil und fällt ständig.
Kann mir eventuell jemand in diesem Forum sagen, unter welchen Bedingungen die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden? Soweit ich weiss, ist dass im Einzelfall eine Kostenübernahme durch zuständige Kostenträger (Krankenkassen – Eingliederungshilfe/Jugendhilfe) möglich ist. Wisst ihr wodurch sich diese Einzelfälle definieren? Oder zahlt ihr die Hippotherapie aus eigener Tasche?
Danke und Viele Grüße,
Amrei _________________ Emil *10/2009: globale Entwicklungsverzögerung ohne Diagnose, muskuläre Hypotonie, keine Sprache
Hallo Amrei,
meines Wissens müssen Arzt und/oder Therapeut eine schriftliche Stellungnahme abgeben, worin steht, warum sie die Hippotherapie befürworten/empfehlen/für erforderlich halten.
Damit kann bei der KK ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden.
Wir haben auch vor einigen Wochen mit dem Reiten angefangen und bezahlen es selbst. Da wir das Pflegegeld in unseren Sohn investieren, belastet uns das nicht arg dolle.
Sofern ich bei ihm nun Fortschritte erkennen kann, würde ich durchaus über eine Kostenübernahme nachdenken. Das macht es der KK vielleicht dann auch leichter, wenn sie weiß, dass sich was tut.
LG
Nicole, die ewig nach nem Platz gesucht hat! _________________ Grüße von Nicole (*72) und Tim (*09), diverse Hirnfehlbildungen und seit Febr. 2010 West-Syndrom (leider seit Mai 2011 nicht mehr anfallsfrei mit auffälligem EEG) - kann nicht sprechen, nicht laufen, nicht sitzen, nicht krabbeln - ABER unser Li-La-Launebär - Wer Schmetterlinge lachen hört, der weiss wie Wolken schmecken -
Hallo Gela,
doch im Rahmen von EINZELFALLENTSCHEIDUNGEN ist das durchaus möglich. Wobei es schon zur Ausnahme zählt. Aber im Prinzip geht das schon.
LG
Nicole _________________ Grüße von Nicole (*72) und Tim (*09), diverse Hirnfehlbildungen und seit Febr. 2010 West-Syndrom (leider seit Mai 2011 nicht mehr anfallsfrei mit auffälligem EEG) - kann nicht sprechen, nicht laufen, nicht sitzen, nicht krabbeln - ABER unser Li-La-Launebär - Wer Schmetterlinge lachen hört, der weiss wie Wolken schmecken -
Hallo Amrei,
wenn die Hippotherapeutin auch Krankengymnstin ist, ist es möglich sich ein Rezept für KG vom Arzt ausstellend zu lassen wo vermerkt ist "Krankengymnastik auf dem Pferd"
Dies hat mir unsere Hippotherapeutin erzählt. Ob dies auch vorab mit der KK abgeklärt werden muss weiß ich aber nicht.
Da Johanna aber die Krankengymastik für Bobath und Vojta benötigt bezahlen wir es auch aus eigener Tasche....
Liebe Grüße Simone _________________ Simone ('73) und Johanna (10/2008) semilobäre Holoprosencephalie, hochgradig Schwerhörig (beidseitig Cochlear Implantat), ICP im Sinne eine beinbetonten Tetraparese, chronische Hypernatriämi, Brille
ein fröhliches und zufriedenes kleines Mädchen mit ganz viel Charme
also wir haben es bei der KK versucht, abgelehnt da nicht im Leistungskatalog ... dann bei der Eingliederungshilfe .. abgelehnt da die KK es nicht bezahlt.
Unsere Hippotherapeutin ist auch KG, trotzdem, es ist nicht im Leistungskatalog der KK, bzw. wurde schon lange gestrichen und deshalb wird es nicht übernommen.
LG SABINE _________________ Jonas mit Phelan Mcdermid Syndrom geb. 03/06
stark hypoton, kein krabbeln, laufen ,keine Sprache.... kann seit 02.04. 2011 frei sitzen
WARTE NICHT AUF GROSSE WUNDER -
SONST VERPASST DU VIELE KLEINE
hallo,
Wo wohnt Ihr denn?
Wenn im süddt. Raum, kann ich Dir einen hilfreichen Tip per pn geben. _________________ Claudia mit Sohn(12/04)(geb. 32. SSW) mit spastischer Diparese, hat Ringorthesen, frühkindler Autismus und 2. Sohn (01/08)., gesunder Trotzkopf
die Hippotherapie wird nicht von der GKV übernommen, wie folgender nach wie vor aktueller Text zeigt:
Zitat:
Bekanntmachungen
n Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung [1785 A]
eines Beschlusses
des Gemeinsamen Bundesausschusses
zu den Heilmittel-Richtlinien:
Ergebnis des Bewertungsverfahrens
über die Hippotherapie
Vom 20. Juni 2006
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am
20. Juni 2006 folgenden Beschluss zu den Heilmittel-Richtlinien in
der Fassung vom 1. Dezember 2003/16. März 2004 (BAnz. Nr. 106a
vom 9. Juni 2004), zuletzt geändert am 21. Dezember 2004
(BAnz. 2005 S. 4995) gefasst: Die Hippotherapie ist weiterhin in der Anlage der Heilmittel-Richtlinien
über die nichtverordnungsfähigen Heilmittel als Maßnahme
zu führen, deren therapeutischer Nutzen nach Maßgabe der Verfahrensordnung
und der BUB-Richtlinie nicht nachgewiesen ist.
Düsseldorf, den 20. Juni 2006
Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Vorsitzende
H e s s
BAnz. Nr. 182 (S. 6499) vom 26.09.2006
Positive Einzellfallentscheidungen soll es jedoch geben. Alternativ kann versucht werden, die Kostenübernahme durch die Eingliederungshilfe über das Sozialamt zu erreichen. _________________ Viele Grüße
Sinale
vielen Dank für alle eure Antworten.
Wir wohnen übrigens im Raum Frankfurt.
LG,
Amrei _________________ Emil *10/2009: globale Entwicklungsverzögerung ohne Diagnose, muskuläre Hypotonie, keine Sprache
Ich würde mich auch vorab einmal erkundigen, welcher Stall eine Hippotherapie für kleinere Kinder macht. Wir hatten uns neulich auch darüber erkundigt, leider machen "unsere" Ställe hier das erst ab frühestens 3 Jahre. _________________ Michaela mit Arndt-Rune, *14.11.2008, Frühchen der 30. SSW, fetale intracerebral Blutung IV. Grades links,
Hydrocephalus internus, infantile Zerebralparese, Strabismus rechts,
MAPCA, kombinierte Entwicklungsstörung
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