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Internatsbesuch Intensivkind

 
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Ramona1982
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BeitragVerfasst am: 07.07.2011, 18:08    Titel: Internatsbesuch Intensivkind Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

bald ist es soweit.. Mausi soll das Landesbildungszentrum (lbzb.de ) in Hannover besuchen! Wir sind "mitten in der Diskussion" sozusagen und ich versuche grad zu sortieren - ich hoffe, mir kann hier jemand weiterhelfen.. Mausi soll dort im Internat untergebracht werden, an den Wochenenden und in den Ferien ist sie bei mir.. nun würde sie dort vor Ort aber eine 24.-Std.-Betreuung durch Fachkräfte benötigen (tracheotomiert), also Behandlungspflege und Krankenbeobachtung... die Krankenkasse sagt, dafür sind sie nicht zuständig, da es sich nicht um häusliche Pflege handeln würde.. der Kostenträger für die Eingliederungshilfe müsse dies mit übernehmen...

- Könnt ihr mir sagen, wer für was nun zuständig ist, bevor es ein ewiges hin- und hergeschiebe gibt?

- Wie verhält es sich mit Hilfsmitteln wie z.B. einem Pflegebett? Wer muss das stellen?

Hoffe, jemand ist hier schlauer als ich grad - ich steige noch nicht so ganz durch Wink

P.S. Oh nein, leider sehe ich jetzt erst, dass es gestern einen Chat dazu gab.. schade Confused

_________________
Liebe Grüße

Ramona, Melissa *05.08.2004 - †28.11.2011 (Fraser Syndrom/Frühchen 29.SSW,Tracheotomiert (Larynxatresie), PEG,blind,keine Stimme,minim.schwerhörig,Syndaktilien) & Robin *30.11.07,41.SSW gesund
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Anne&Hannah
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BeitragVerfasst am: 10.07.2011, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ramona,
vielleicht hilft Dir dies hier weiter:

Leistungen der Behandlungspflege gemäß § 37 Absatz 2 SGB V

Zitat:

"Versicherte erhalten in ihrem Haushalt, ihrer Familie oder sonst an einem geeigneten Ort, insbesondere in betreuten Wohnformen, Schulen und Kindergärten, bei besonders hohem Pflegebedarf auch in Werkstätten für behinderte Menschen als häusliche Krankenpflege Behandlungspflege, wenn diese zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist; der Anspruch umfasst verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen auch in den Fällen, in denen dieser Hilfebedarf bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach den §§ 14 und 15 des Elften Buches zu berücksichtigen ist."

Meiner Ansicht nach handelt es sich beim Internat um eine Schule mit betreuter Wohnform, oder was sollte das sonst sein?! Wieviel Std PD hast Du denn zur Zeit zuhause?

Wir haben gerade die Diskussion mit der KK wegen Behandlungspflege im Kindergarten - die stellen sich auch quer und spielen "Schwarzer Peter" mit uns *nerv* Ein entsprechender Brief mit o.a. Text ist bereits unterwegs...Man hat ja sonst nix zu tun, ne?!

Wegen der Hilfsmittel kann man eine Zweitversorgung beantragen, aber ich könnte mir auch gut vorstellen, dass die Einrichtung was für Eure Süße stellen muß. Das weiß sicher wer anders besser als ich. Gibts nicht beim SPZ eine entsprechende Beratung?

Gutes Gelingen bei dem Großprojekt!
liebe Grüße
Anne

P.S.: es gibt übrigens im SGB "gemeinsame Servicestellen für die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen", wo man unabhängig beraten werden soll - die sollten Dir weiterhelfen können! Grundsatz ist, dass kein Betroffener an eine andere Stelle verwiesen wird, sondern in der Servicestelle umfassend, qualifiziert und zeitnah beraten wird. Das hört sich zu gut an, um wahr zu sein!

Hier mal zwei Links:

http://www.sozialgesetzbuch.de/gese.....index.php?norm_ID=0902200

http://www.reha-servicestellen.de/

Für Euch wäre das die
Dt. Rentenversicherung in 26789 Leer, Hafenstraße 6c,
0491 / 92763-0

_________________
Anne&Thomas (43&47) mit David (9),Judith (8) & HANNAH (4) - Mitochondriopathie ("Morbus Leigh"), Entwicklungsverz., Ataxie, Stammhirnschädigung mit zentr.Koordinationsstörungen beim Sehen,Schlucken,Atmen&Herzfrequenz,daher Button&Tracheostoma, GuK, z.N. nächtl. Beatmung & Betablocker -> es hat sich schon viel regeneriert!!!
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dunja/diana
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BeitragVerfasst am: 15.07.2011, 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ramona,

mein Sohn ist auch im Internat.
Sein Pflegebett in der Schule wurde von der Schule gestellt, das Bett zu Hause wurde von der KK genehmigt.

Für die anderen Sachen, die zusätzlich doppelt gebraucht werden z.B. Inhalierer, Absaugegerät, Ambubeutel, usw. ist tatsächlich die Eingliederungshilfe zuständig. Zumindest war dies bei uns der Fall.
Auch die Fahrten vom Internat nach Hause oder von zu Hause in Internat hat bei uns die EIngliederungshilfe übernommen.

Viele liebe Grüße
Dunja
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Ramona1982
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BeitragVerfasst am: 15.07.2011, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

Huhu,

danke für eure Antworten Very Happy

@Dunja; ist bei euch denn auch ein Pflegedienst/Behandlungspflege nötig? Wenn ja, wer hat das denn bei euch übernommen?

_________________
Liebe Grüße

Ramona, Melissa *05.08.2004 - †28.11.2011 (Fraser Syndrom/Frühchen 29.SSW,Tracheotomiert (Larynxatresie), PEG,blind,keine Stimme,minim.schwerhörig,Syndaktilien) & Robin *30.11.07,41.SSW gesund
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dunja/diana
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BeitragVerfasst am: 15.07.2011, 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ramona,

zu Hause wird die 24 h Pflege meines Sohnes über die Krankenkasse abgerechnet und in der Schule wird dies über die Eingliederungshilfe finanziert. Vielleicht kann dir beim Ausfüllen der Formulare das SPZ helfen. bei uns wurde das auf der Rena in die Wege geleitet.

Liebe Grüße
Dunja
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