Verfasst am: 13.10.2004, 21:12 Titel: Sicherung von rollstuhlgebundenen Personen
Hallo Ellen,
ich hab eine Frage an einen "Verkehrssicherheitsberater", zum Thema Sicherung von rollstuhlgebundenen Personen, bei deren Beförderung im Rollstuhl sitzend.
Ich stelle immer wider fest, der unser örtlicher Behindertenfahrdienst, der auch Fahrdienste für Schulen und WfB macht, es mit der Sicherung von Rollstühlen und deren Insassen "nicht so genau nimmt". Nachdem Gespräche mit den Fahrern und dem Fahrdienstleiter vor 2 Jahren nicht mehr halfen, bat ich die Polizei um Hilfe. 2 mal bestätigten die Beamten schwere Sicherheitsmängel, weigerten sich aber Konkret gegen den Fahrer und das Unternehmen ( DRK ) vor zu gehen. Seit 1 Woche fährt meine Tochter nun wieder mit diesem Fahrdienst. Heute morgen war ich so frei, nachdem das Personal meine Tochter ( Rollstuhlgebunden ) und ihren Rolli gesichert hatte, die "Personengurte" auf richtigen sitz zu kontrollieren. Becken und Schultergurt waren je einen halben Meter zu lang eingestellt, und so im Unfallfall eher selber ein Verletzungsrisiko, als hilfreich. Wenn sich das widerholt hab ich vor, da mit allem was der Rechtsweg hergibt, gegen vorzugehen. Was kann man tun, damit die Polizei wirksam gegen solche Sachen vorgeht... Ich sehe schon kommen (... weil der Chef der Polizei auch der "Ehrenchef" vom Fahrdienst ist ) das die "freiwillig" nicht mit der möglichen Härte dagegen vor gehen, und wir deswegen Ärger mit dem Fahrdienst bekommen, weil die Polizei nichts tut, und wir "blöden Eltern" uns dennoch beschweren. Der Chef der zuständigen Wache in Borken hält es bislang nicht für nötig was zu tun. Sehr "negative Berichte", von, von uns angeforderten Kontrollen, die laut den ausführenden Beamten geschrieben, und ihm vorgelegt wurden, kommen bei ihm angeblich nicht an.
Irgendwie hab ich schon fast ein größeres Problem mit der Polizei, als mit dem Fahrdienst. Ob der Chef der Wache bei Autofahrern, die mit 0,9 Promille Alkohol erwischt wurden, genau so nachsichtig ist, wie mit den Fahrern des Fahrdienstes ? Wie kann man ihm die Nachsicht mit dem Fahrdienst abgewöhnen ?
Helmut _________________ Vater von Sonja, 22.J. alt, nach einer schweren Erkrankung im Alter von 2 Wochen aber auf dem Stand von 9 - 15 Monaten. ICP, HC, Epi. gehörlos, kaum Verständigung. Schwerstmehrfachbehindert.
Hallo Helmut,
dieses ständige Affentheater haben wir mit unserem DRK-Fahrdienst leider genauso. Mein Sohn wurde eine ganze Weile von einem privaten Fahrdienst (wie seine Mitschüler auch) prima gefahren, daß änderte sich jäh, nachdem der Fahrdienst wechselte. Plötzlich und ohne Vorinformation stand eines Tages der DRK vor der Tür und wollte mein Kind mitnehmen..... er bekam ihn natürlich nicht mit. Somit war der Beginn einer "wunderbaren" Zusammenarbeit schon im A...
Dies steigerte sich dann, als mein Sohn am nächsten Tag (dann mit offizieller Info.) abgeholt wurde. Er wurde mit seinem Faltrolli, der keine Kopfstütze hat in den Bus geschoben, gesichert und ab. Leider wurde ich mir der Tatsache ohne Kofstütze erst bewusst, als der Bus schon längst weg war. Was sich dann am Nachmittag abspielte, brauche ich sicherlich nicht zu erörtern..... Der Fahrer desinteressiert wie nur irgendwas, also Anruf beim Chef.....Endlosdiskussionen, schließlich sei ich ja für die Kopfstütze zuständig und nicht er. Mein Kind benötigt aber Keine Kopfstütze im Dauerzustand, sitzt bei mir im Bus auch auf einem gaaaaanz normalen Autositz. Am Ende unserer Nerven baute mein Mann eine Kopfstütze an seinen Faltrolli....und wenn sie nicht gestorben sind.... _________________ Unsere Vorstellung:Klick hier
Marty *11/90, frühkindl.Hirnschaden mit spastischer dystoner Tetraparese, Hüftdysplasie, mentale Retardierung
Hallo Helmut,
sorry, habe mich so in Rage geschrieben, hab`ganz vergessen Tschüssi zu sagen. Also sorry nochmal und Tschüssi Brigitta. _________________ Unsere Vorstellung:Klick hier
Marty *11/90, frühkindl.Hirnschaden mit spastischer dystoner Tetraparese, Hüftdysplasie, mentale Retardierung
hab gerade erst gesehen das du hier auch geantwortet hast. In letzter Zeit sind unsere Fahrer recht ordentlich. Ich hab mir jedoch angewöhnt, morgens bei einladen "nicht mehr so genau hin zu sehen", sondern mitunter direkt danach zur WfB zu fahren, und da nachzusehen, wie Sonja, und die Rollis die dann hinter ihr stehen, während der Fahrt gesichert waren. Damit ich nicht ganz so leicht sehe, wie die anderen Rollifahrer bei der Rückfahrt gesichert sind, hat man die Tour so geändert, das Sonja die letzte ist die aussteigt. Das hält mich jedoch nicht davon ab, zwischendurch auch mal da zu kucken, wo die anderen ausgesteigen. ( 2 km von hier ) Rage is gut, ich merk schon wie mein Blutdruck steigt, weil ich mich gerade wieder mit unserem Problem mit der Polizei befaßt habe...... da sind bei uns viel größere..... beschäftigt, als bei Behindertenfahrdiensten.
Helmut _________________ Vater von Sonja, 22.J. alt, nach einer schweren Erkrankung im Alter von 2 Wochen aber auf dem Stand von 9 - 15 Monaten. ICP, HC, Epi. gehörlos, kaum Verständigung. Schwerstmehrfachbehindert.
nicht zu fassen! und sowas machen die? *staun*
ich habe den beitrag auch erst jetzt gesehen, scheint aber immernoch aktuell zu sein.
mir wird ganz anders zu mute, wenn ich dran denke dass ich früher auch eine zeit lang einen fahrdienst hatte...
aber als kind kümmert man sich da ja weniger drum
es wundert mich wirklich, dass die vorgesetzten der fahrer da keine konsequenzen ziehen. das ist doch auch ein risiko für das DrK (oder welchen fahrdienst auch immer)
wenn's mal zu einem unfall kommt, dann ist aber wirklich stress angesagt...
das wirkt echt nicht, wenn man die auf ihre verantwortung aufmerksam macht?
normalerweise ist es doch so, dass sich keiner was zu schulden kommen lassen will, eben weil die verantwortung dann auf seiene fahrlässigkeit zurückzuführen wäre.
Dass die Polizei nichts unternimmt ist der nächste "knaller"
ein gewöhnlicher autofahrer zahlt 60 € wenn er nicht angeschnlallt ist...
was müsste dann mit den DrK Fahrern passieren? bei denen ist es ja noch sowas wie verletzung der aufsichts- bzw. sorgfaltspflicht...
da müsste doch iregendwie druck gemacht werden können dass sich das was bessert...
Liebe Grüße
Josef _________________ 19 Jahre alt, ICP, ein stück weit gehfähig, aber ganz ohne rolli dann doch nicht
nicht zu fassen! und sowas machen die? *staun*
ich habe den beitrag auch erst jetzt gesehen, scheint aber immernoch aktuell zu sein.
mir wird ganz anders zu mute, wenn ich dran denke dass ich früher auch eine zeit lang einen fahrdienst hatte...
aber als kind kümmert man sich da ja weniger drum
es wundert mich wirklich, dass die vorgesetzten der fahrer da keine konsequenzen ziehen.
Hallo Josef,
in Sachen Vorgesetzte... Als die Probleme mit den Fahrern größer wurden, und ich erstmals den Fahrdienstleiter anrief.... verbot der sich solch üble Unterstellungen gegen seine Fahrer..... . Als ich dann die Polizei dazu rief, und den Fahrer nur mit der Androhung von Gewalt daran hindern konnte, seine Sicherungsmaßnahmen vor deren eintreffen zu verändern, rief er mich an. Er entschuldigte sich nicht etwa für das Verhalten des Fahrers, sondern verbot sich jedwede Drohung gegen die Fahrer. Ich frage mich wie er wohl reagiert, wenn zur Beweissicherung mal tatsächlich auf einen Fahrer "los gehen" muß. Als ich dann die Geschäftsführung des DRK anschrieb, bekam ich Nachricht das man sich drum kümmert, und sich meldet....bis heute hab ich nichts von denen gehört.
Der für den Fahrdienst... der vom LWL finanziert wird... verantwortliche Mitarbeiter bei Sonjas WfB, ist dabei sich genau so beliebt zu machen, wie es der Fahrdienstleiter vom DRK schon ist... das wird mit der Zeit noch richtig interessant.
Helmut _________________ Vater von Sonja, 22.J. alt, nach einer schweren Erkrankung im Alter von 2 Wochen aber auf dem Stand von 9 - 15 Monaten. ICP, HC, Epi. gehörlos, kaum Verständigung. Schwerstmehrfachbehindert.
es wundert mich wirklich, dass die vorgesetzten der fahrer da keine konsequenzen ziehen. das ist doch auch ein risiko für das DrK (oder welchen fahrdienst auch immer)
wenn's mal zu einem unfall kommt, dann ist aber wirklich stress angesagt...
das wirkt echt nicht, wenn man die auf ihre verantwortung aufmerksam macht?
normalerweise ist es doch so, dass sich keiner was zu schulden kommen lassen will, eben weil die verantwortung dann auf seiene fahrlässigkeit zurückzuführen wäre.
Josef
Ich habe mich gerade in der Branche "unqualifizierter Krankentransport" selbständig gemacht. Ich betreibe das Unternehmen als Nebenerwerb, weil ich mich noch im Studium (Lehramt) befinde.
Ich habe 2 Jahre als Aushilfe in einem Unternehmen gearbeitet, was unqualifizierten Krankentransport betreibt.
Der Hauptteil der Beförderungen lag aber im Bereich Dialyse, Krankenhausentlassungen und Altersheime. Ein paar wenige Kunden sind aber auch Schüler.
Ich bin selbst in der Zeit als Aushilfe sehr unzufrieden gewesen, aber das Unternehmen ist sehr groß und hat viele Aushilfskräfte, denen es einfach egal ist.
Als [inzwischen] selbst fahrender Unternehmer bin ich mir der Verantwortung bewußt, die ein Unternehmen in dieser Branche hat.
Kommt es zum Unfall, haftet erstmal der Unternehmer. Wie der dann seinen Fahrer bei vorliegender [grober] Fahrlässigkeit in Regreß nimmt, kann erstmal dahingestellt sein. In jedem Fall muss der Unternehmer eines Personenbeförderungsunternehmens auf solche Vorkommnisse reagieren. Ich weiß aber, wie es in der Praxis der großen Beförderungsunternehmen oft zugeht.
Da ich Verständnis für die besorgten Eltern haben, deren Kinder hier nicht ausreichend gesichert werden auf der Fahrt, habe ich folgenden Tip / Vorschlag:
Wenn die Polizei nicht der richtige Ansprechpartner ist und nicht konsequent durchgreift, dann wendet Euch einfach mal an die Genehmigungsbehörde, die die Konzession des Personenbeförderers ausgestellt hat. Dies ist regelmäßig die untere Straßenverkehrsbehörde.
Wenn der Fahrdienst ausschließlich Schülerbeförderungen durchführt ist das was anderes, auch die qualifizierten Transportunternehmen (mit medizinischer Versorgung an Board) unterliegen anderen Vorschriften.
Bei privaten Beförderungsunternehmen (Mietwagenbranche, Beförderungen nach dem Personenbeförderungsgesetz) muss eine Genehmigung vorliegen. Ein Auszug aus der entsprechenden Genehmigungsurkunde muss für jedes Fahrzeug erstellt werden und bei jeder Fahrt mitgeführt werden. Es ist also sehr leicht festzustellen, welche Behörde die Genehmigung ausgestellt hat.
die Bestimmungen zu Beförderungen von Menschen mit Behinderungen sind in der DIN 75078 geregelt.
Das Problem ist, dass es sich hierbei nur um eine DIN und nicht um ein Gesetz handelt. Diese hat Empfehlungcharakter und ist keine Vorschrift im eigentlichen Sinn. Erst NACH einem Unfall - also wenn es zu spät ist - würde ein Richter ggf. die DIN beachten um zu ermitteln, ob Fahrlässigkeit durch den Unternehmer/das Fahrpersonal vorliegt, da die DIN den aktuellen technischen Stand beschreibt.
Die Polizei hätte durchaus die nicht fest gezogenen Gurte monieren können. Allerdings ist die Polizei in diesem Fall SEHR vorsichtig (weil sie selbst keine Ahnung von dieser Form der Beförderung hat).
Versuche doch mal, den Auftraggeber der Fahrten (LWL?) auf die Missstände aufmerksam zu machen. Oder vielleicht mal bei der BG für Fahrzeughaltungen nachfragen, wie die zu dieser Sache stehen...schließlich snd die auch für Unfallverhütung zuständig.
ich habe die letzten Beiträge von Helmut (und die darauffolgenden Antworten) aus dem Forum genommen, da Helmuts Beiträge einen klaren Verstoß gegen die REHAkids-Nutzungsbedingungen darstellen.
Siehe hier: http://www.REHAkids.de/phpBB2/reg_agreement.php
Ob Helmuts Beiträge ggf. straf- oder zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird wohl derzeit geprüft.
Schönen Gruß
Thomas _________________ Unsere Vorstellung? -> hier klicken
Jan-Paul (10/01), schwer mehrfachbehindert ohne Diagnose, Tim-Henrik (03/05), Lea-Kristin (01/11)
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