Hallo,
eine eindeutige Aussage im Gesetz ist hier nicht zu finden. Aber im Regelfall werden Hilfsmittel, die ausschließlich zum Besuch der Schule notwendig snd, auch von dem Träger des Schulbesuchs bezahlt. Die Schulpflicht in Deutschland macht es notwendig, dass in der Schule ein zweites Bett steht. Damit muss dies auch von der zuständigen Behörde sicher gestellt werden.
Aber ein "normales" Pflegebett überfordert den Haushalt der Schulbehörde auch nicht. Kosten dafür sollten nicht mehr als 1000,- € betragen. Eher weniger.
bei einem meiner Schüler wurde das Pflegebett von der Schulleitung beantragt und vom Landkreis finanziert. Die Krankenkasse hätte das auch nicht übernommen.
Der Junge verstarb leider im Frühjahr und das Bett wurde vom Kreis wieder abgeholt.
Kerstin - Pascal hat zu Hause ein Pflegebett, er ist auch wirklich pflegebedürftig (PS3). Die Kasse sagt halt das die Schule bzw. der jeweilige Träger dies stellen muss (Verpflichtung zum Vorbehalt entsprechender Sachmittel).
Ina - wer "bewacht" denn dein Kind im Snoezelraum?
Im allgemeinen sehe ich das ja auch so das die Schule bzw. Schulbehörde dies stellen muss, für alle anderen Kinder wird ja auch eine Liege bzw. Matratze für den Mittagsschlaf gestellt.
Naja, nächste Woche werde ich den Bescheid dem Direktor zeigen und der soll sich dann drum kümmern. Schließlich herrscht in Deutschland Schulpflicht! Ich hab auch keinen Bock ständig zwischen den Stühlen zu stehen, sollen die sich auch mal drehen.
Schule ist übrigens eine Förderschule für geistig Behinderte Kinder.
Pascal hat zu Hause ein Pflegebett, er ist auch wirklich pflegebedürftig (PS3).
deshalb weiß ich ja nicht, warum der MDK, der hat ja wohl auch die PS festegstellt, jetzt meint, dass ein normales Bett reichen würde. Sie drehen es wie sie es brauchen.
Unsere G-Schule (freier Träger) hat das Pflege(!)bett für Markus gestellt. Und ich kenne es hier von staatlichen Trägern nicht anders.
Die Sachkosten für G-Schüler sollten dies möglich machen, zumal das Bett ja nicht jedes Jahr neu angeschafft werden muss.
Viel Glück!
Gruß Kerstin _________________ Kerstin mit Markus(*97), Hydrocephalus mit schwerem Verlauf und Epilepsie und Philipp (*93) 28SSW NEK, jetzt Kurzdarmsyndrom,Nierenproblematik
Ein behindertes Kind ist wie ein krummer Baum - du kannst ihn nicht gerade biegen, aber du kannst ihm helfen, Früchte zu tragen.
Christian hat seinerzeit für die Schule ein Pflegebett von der KK als Zweitversorgung erhalten. Ich hatte auch keine rechtliche Grundlage hierfür, habe aber mal freundlich angefragt und beantragt - und zur Überraschung aller wurde es bewilligt. Zwischenzeitlich haben wir es nach Beendigung der Schulzeit mitgenommen in die Werkstatt. Den Transport hat allerdings die Werkstatt selbst organisiert, da dies die Kasse nicht übernommen hätte.
Es wird wohl sehr unterschiedlich gehandhabt - oder wir hatten einfach Glück!
LG
Claudia _________________ Claudia, Horst und Christian (11/93) CP, Epi, 100 % schwerbeh., unser Sonnenschein und Assistenzhund TOMMY
Linn hat ihr Bett in der Schule von der KK bekommen. Es war ein Bett aus dem Pool, was nicht groß verändert werden musste. Im KiGa hat es die Eingliederungshilfe bezahlt.
LG
Nellie _________________ Linn *2004, Intensivkind mit schwerster Mehrfachbehinderung durch eine Gehirnfehlbildung namens pontocerebelläre Hypoplasie Typ 2a (PCH 2a), Sondenkind mit Button, Epilepsie, Tracheostoma, nachts beatmet, schwere Wahrnehmungsstörung und ein zauberhafter roter Lockenkopf mit festem Willen und Ann *06/09, fröhliche Minimaus --> unsere Vorstellung und --> Bilder von uns
Du kannst keine Beiträge in dieser Rubrik schreiben. Du kannst auf Beiträge in dieser Rubrik nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht löschen. Du kannst an Umfragen in dieser Rubrik nicht mitmachen. Du kannst Dateien in diesem Forum posten Du kannst Dateien in diesem Forum herunterladen