Verfasst am: 01.07.2011, 12:51 Titel: Wer stellt Pflegebett in Schule?
Hallo Leute,
Pascal muß ja nun in die Schule (Förderschule für geistig Behinderte). Jetzt mal meine Frage, wer stellt (und somit bezahlt) das Pflegebett was dort benötigt wird. Ich hatte jetzt einen Antrag bei der KK gestellt auf Zweitversorgung für die Schule, was aber abgelehnt wurde mit der Begründung das dies in die Zuständigkeit der Sonderschule fällt (Verpflichtung zum Vorbehalt entsprechender Hilfsmittel).
Im Grunde denke ich ja auch das es die Schule stellen muss, denn im Kiga hat des Bett (war zwar kein Pflegebett, sondern ein normales Kinderbett) ja auch die Einrichtung gestellt und für alle anderen wird die Schlafgegelenheit ja auch von der Schule gestellt.
Hab es dem Direktor noch nicht gesagt, der wird natürlich wenig erfreut sein.
Ist das jetzt grundsätzlich so wie die Kasse es begründet (gibt es dazu einen Paragraphen, bzw. wo steht das mit dem Vorbehalt...) oder nicht? Lohnt sich sich ein Widerspruch und vorallem mit welcher Begründung?
Vielleicht kann mir jemand helfen, hatten ja bestimmt schon einige von euch dieses Thema anstehen.
Markus hat, wie andere Schulkameraden auch, das nötige Pflegebett, von der Schule gestellt bekommen. Ich kenne diess auch von anderen Schulen/Trägern. Die Schulen bezahlen dieses als Ausstattung über die Sachkosten, die sie vom jeweiligen K- Ministerium bekommen.
Gruß Kerstin _________________ Kerstin mit Markus(*97), Hydrocephalus mit schwerem Verlauf und Epilepsie und Philipp (*93) 28SSW NEK, jetzt Kurzdarmsyndrom,Nierenproblematik
Ein behindertes Kind ist wie ein krummer Baum - du kannst ihn nicht gerade biegen, aber du kannst ihm helfen, Früchte zu tragen.
also jonny und die anderen kinder haben auch von der shcule ein bett bekommen
mußten wir uns auch nicht kümmern
lieben gruß janina _________________ janina*81, marcel*75 und jonny *2.6.03 zustand nach 4maliger reanimation im babyalter, aortenismusstenose, niereninsuffizenz, epilepsie usw. seit dem 1.12.2010 im wachkoma nach nochmaligen herzstillstand mit reanimation aber wir kämpfen weiter und timmy 5.7.10 gesund und uns alle sehr viel freude bringt
lebe und denke nicht an morgen...
Auch bei uns steht ein Pflegebett der Schule im Klassenraum, allerdings brauchten die jetzt ein Kleineres (max. 170x70cm), weil das große nicht durch die mit Hilfsmitteln vollgestellten Flure passt
Also mussten wir nun auch auf eigenen Rechnung etwas bauen - min. ein Rollbrett mit angepasster Matratze und Seitenrand
Gebaut haben wir was Höheres, weil es dann praktischer ist und auch wirklich genutzt wird - Kosten: rund 300€ + 8 Stunden Arbeitszeit , aber alle sind glücklich, weil es toll geworden ist!
Gib der Schule bescheid und vertrau darauf, dass die das Regeln - ist echt der Normalfall!
Grüßle
Ursula _________________ Ursula(71 - Kinderkrankenschw.), Gerhard(73), 3 Pflegekinder Tim(2001) und Kevin(2003) leibliche Brüder und mit hohem Bedarf an Aufmerksamkeit, Jessy(11/2002)- ICP, Tetraspastik, muskuläre Dystonie, kaum Kopf-/Rumpf-Kontrolle, sehbeh., PEG-versorgt, bds. luxierte Hüften, starke Skoliose -> Liegekind und unser Goldschatz!!!
und wo bleibt das Bild
So Marke Eigenbau ist auch immer interessant mal anzuschauen
Gruß Kerstin _________________ Kerstin mit Markus(*97), Hydrocephalus mit schwerem Verlauf und Epilepsie und Philipp (*93) 28SSW NEK, jetzt Kurzdarmsyndrom,Nierenproblematik
Ein behindertes Kind ist wie ein krummer Baum - du kannst ihn nicht gerade biegen, aber du kannst ihm helfen, Früchte zu tragen.
Na danke erstmal für die zügigen Antworten. Lag ich mit meinem Bauchgefühl doch nicht schlecht. Die Schule ist nämlich der Meinung die KK muss das tragen. Bei einem anderen Kind in der Klasse hat es über die KK geklappt, war halt ein Glücksfall.
Na mal sehen was die Schule sagt. Nochmals Danke.
Falls noch jemand weiss wo das ev. gesetzl. geregelt steht das die Schule dafür zuständig ist, der kann sich mal melden.
Lisette _________________ Pascal, geb. 30.01.04, Anophthalmus, Papillenkolobom, HC, Epilepsie, schwerhörig, Muskelhypotonie, PEG, tardive Spätdyskinese; Raúl geb. 25.06.09 gesund
ich hab was zu "Hilfsmittel und Schule" bzw. "Problem Doppelversorgung" gefunden:
Hilfsmittel und Schule
Die Leistungspflicht im Rahmen der Schulpflicht wird definiert durch ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 27. April 2004 (Az.: B 3 KR 13/03 R). Benötigt ein Schüler auf Grund einer Krankheit oder Behinderung ein (von der Schule nicht vorzuhaltendes) Hilfsmittel, um am Unterricht in der Schule teilzunehmen bzw. die Hausaufgaben erledigen zu können, hat die Krankenkasse dieses Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Schulpflicht ist aber nur soweit als Grundbedürfnis anzusehen, als es um die Vermittlung von grundlegendem schulischem Allgemeinwissen an Schüler im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht oder der Sonderschulpflicht geht, nicht aber bei der gymnasialen oder Berufsschulausbildung.
Dieses Grundwissen kann nach Meinung des entscheidenden Senats in neun, maximal aber in zehn Jahren vermittelt werden. Darüber hinausgehende Bildungsziele hat die Krankenkasse aber nicht mehr zu fördern. Dies ist dann vielmehr die Aufgabe der Eingliederungshilfe (eine Sozialhilfeleistung des SGB XII).
Problem: Doppelversorgungen
Doppelversorgungen mit funktionsgleichen Hilfsmitteln sind nur dann möglich, wenn dies aus hygienischen, medizinischen, sicherheitstechnischen oder Praktikabilitätsgründen erforderlich ist. Ansonsten würde ein Zweitgerät gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit verstoßen; eine Doppelversorgung ist immer ein besonders zu begründender Ausnahmefall.
Die Hilfsmittelrichtlinien schließen deshalb eine Zweitbrille im Regelfall aus. Das Hilfsmittelverzeichnis aber gibt z.B. bei Blindenlangstöcken für die Erstausstattung zwei Langstöcke vor, damit die Mobilität des einzelnen Menschen auch bei Defekt des Erstlangstockes gegeben ist.
Ich habe heute (Beantragung im Mai 2011) die endgültige Ablehnung vom Widerspruchsausschuss bekommen.
Für die KK liegt hier eine Doppelversorgung vor. Lt. MDK ist ein Standardbett ausreichend und dies muss die Schule zur Verfügung stellen.
Hallo, was heißt denn für den MDK ein Standardbett? Die Aussage finde ich unabhängig vom Sachverhalt ein wenig inkompetent. Ist denn dein Kind pflegebedürftig und braucht aus diesem Grund ein seinen Bedürfnissen angepasstes Bett oder nicht? Hast du zu Hause ein Pflegebett? Verändern sich die Bedürfnisse in der Schule?
Was ist es für ein Schultyp?
Gruß Kerstin _________________ Kerstin mit Markus(*97), Hydrocephalus mit schwerem Verlauf und Epilepsie und Philipp (*93) 28SSW NEK, jetzt Kurzdarmsyndrom,Nierenproblematik
Ein behindertes Kind ist wie ein krummer Baum - du kannst ihn nicht gerade biegen, aber du kannst ihm helfen, Früchte zu tragen.
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