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Wie bekommt man bei der KK ein Motomed durch?
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Silke 65
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BeitragVerfasst am: 30.06.2011, 01:26    Titel: Wie bekommt man bei der KK ein Motomed durch? Antworten mit Zitat

Ha,lo,

nach der Hüft-OP wurde unserem Sohn ein Motomed empfohlen. Nach der Erprobungsphase ist allerdings das Rezept vom Krankenhaus abgelaufen = 1/2 Jahr war vorbei. Was kann man tun?

LG
Silke
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KerstinM.
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BeitragVerfasst am: 30.06.2011, 08:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Silke, wenn die Erprobungsphase erfolgreich war, die Notwendigkeit noch gegeben ist, dann lasse doch ein Motomed verordnen.

Zitat:
Nach der Erprobungsphase ist allerdings das Rezept vom Krankenhaus abgelaufen = 1/2 Jahr war vorbei.

Verstehe ich nicht so ganz Embarassed

Gruß Kerstin

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Kerstin mit Markus(*97), Hydrocephalus mit schwerem Verlauf und Epilepsie und Philipp (*93) 28SSW NEK, jetzt Kurzdarmsyndrom,Nierenproblematik
Ein behindertes Kind ist wie ein krummer Baum - du kannst ihn nicht gerade biegen, aber du kannst ihm helfen, Früchte zu tragen.
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Marianne56
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BeitragVerfasst am: 16.11.2011, 15:58    Titel: Wie bekommt man bei der KK ein Motomed durch? Antworten mit Zitat

Hallo Silke,

unser Sohn Florian hat seit 2010 ein Motomed gracile von der TK übernommen bekommen. Voraussetzung war eine ärztliche Bestätigung durch die Kinderortho in Vogtareuth, dass Florian weder stehen noch gehen kann. Florian ist schwerstmehrfachbehindert und mittlerweile 28 Jahre jung. Die TK ist eine der ganz wenigen Krankenkassen, die das Motomed befürworten.

Viele Grüsse

Marianne

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Marianne, 53, Alois,58, mit Florian, 26, schwere perinatale Asphyxie, weitreichender Hirnschaden, Tetraspastik, Anfallsleiden, geistige Behinderung,seit Dezember 2003 stationär in Wohpflege, Wolfgang, 24, gesund und munter

Die Menschen, denen wir eine Stütze sind, geben uns den Halt im Leben.
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KerstinM.
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BeitragVerfasst am: 19.11.2011, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Zitat:
dass Florian weder stehen noch gehen kann


Markus kann auch nicht stehen oder gehen und genau aus dem Grund wurde bei uns vom MDK gegen ein Motomed entschieden.
Sprich: der fremdkraftbetriebene Bewegungstrainer wurde abgelehnt, weil Markus ihn fremdkraftbetrieben benutzen soll. Crying or Very sad Crying or Very sad
Vier (!!! ) bisherige Gutachten erbrachten nur Negierendes. Also wurde geklagt. Am 30.11. fahren wir nun von Thüringen nach Hessen (!!, scheinbar hat Thüringen keine Gutachter, die ein Gericht beauftragen kann) und wir werden sehen, was nun begutachtet und dann entschieden wird.

Alle vorgelegten Argumente seitens der behandelnden Ärzte unsererseits wurden alle abgeschmettert.

Wir haben das Motomed allerdings seit Juni gemietet und Markus trainiert jeden Tag. Und zur großen Freude aller , zeigen sich ganz langsam kleine Muskelpakete am oberen Teil der Waden. Es ist deutlich ein Unterschied zum Frühjahr zu sehen. In Kombination mit der Physio benutzt er nun seine Beine ab und zu sogar zum kurzzeitigen Stehen um sich hochzurecken. Er stellt sich an der Sprossenwand kurz auf , um einen oben engeklemmten Ball zu angeln.


Es gibt seit Frühjahr ein Urteil, ich setze es mal drunter!

Gruß Kerstin

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Kerstin mit Markus(*97), Hydrocephalus mit schwerem Verlauf und Epilepsie und Philipp (*93) 28SSW NEK, jetzt Kurzdarmsyndrom,Nierenproblematik
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KerstinM.
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BeitragVerfasst am: 19.11.2011, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Krankenversicherung: Übernahme der Kosten für Motomed Viva 1 ™
Artikel vom 27.04.2011
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass ein Schwerstpflegebedürftiger einen Anspruch auf Versorgung mit dem o. g. Bewegungstrainer hat, soweit dieser insbesondere im Rahmen eines konkret notwendigen Therapieplans für eine gezielte Versorgung im Sinne des Behandlungsziele des § 27 Sozialgesetzbuch 5 erforderlich ist und somit der Sicherung des Erfolgs der Krankenbehandlung dient.
Der Kläger leidet an den Folgen einer Aortenklappenentzündung mit nachfolgender Sepsis und Hirnblutung und ist schwerstpflegebedürftig nach Pflegestufe 3. Er beantragte die Kostenübernahme für den Bewegungstrainer Motmoed Viva 1 ™ für Arme und Beine, wobei dem Antrag eine entsprechende ärztliche Verordnung sowie ein Kostenvoranschlag beigefügt waren. Er führte insbesondere aus, der Bewegungstrainer fördere den Muskelaufbau und habe bei einer dreiwöchigen Testphase bereits zu Verbesserungen der körperlichen Ausdauer geführt. Zudem sei es zu Fortschritten in der Kraftentfaltung gekommen, sodass mittlerweile ein fast selbständiger Transfer vom Bett zum Rollstuhl und auch längeres Sitzen im Rollstuhl möglich sei.

Die Krankenkasse lehnte nach Einschaltung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) eine Übernahme gleichwohl ab. Zur Begründung führte sie aus, dass der allgemeine Muskelaufbau insbesondere bei bestehender Pflegestufe im Rahmen der aktivierenden Pflege und der krankengymnastischen Übungsbehandlung zu erreichen sei. Es bestünden zudem erhebliche Zweifel, dass der Kläger das Gerät tatsächlich dauerhaft zielgerichtet einsetzen könne.

Sowohl das Sozialgericht als auch das Landessozialgericht in der Berufung haben den Anspruch des Klägers bejaht. Die Sachleistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für die Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmitteln bestimme sich nach § 33 Sozialgesetzbuch 5. Danach haben Versicherte Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder anderweitig ausgeschlossen sind. Anspruch auf Versorgung besteht nur, soweit das begehrte Hilfsmittel ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist und das Maß des Notwendigen nicht überschreitet.

Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich im hier streitigen Verfahren um ein Hilfsmittel, das zur Sicherung des Erfolgs der Krankenbehandlung erforderlich ist. Grundsätzlich würden Maßnahmen oder Hilfen zur Bewegungsförderung nur ausnahmsweise in die Leistungszuständigkeit der Krankenkassen fallen. Der Sicherung des Erfolgs der Krankenbehandlung diene ein bewegliches sächliches Mittel nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts jedoch dann, wenn es spezifisch im Rahmen der ärztlich verantworteten Krankenbehandlung eingesetzt wird, um zu ihrem Erfolg beizutragen. Ein spezifischer Bezug zur ärztlich verantworteten Krankenbehandlung im Sinne von § 27 Absatz 1 Sozialgesetzbuch 5 komme insoweit nur solchen Maßnahmen zur körperlichen Mobilisation zu, die in einem engen Zusammenhang zu einer andauernden, auf einem ärztlichen Therapieplan beruhenden Behandlung durch ärztliche und ärztlich angeleitete Leistungserbringer stehen und für die eine gezielte Versorgung im Sinne der Behandlungsziele des § 27 Absatz 1 Sozialgesetzbuch 5 als erforderlich anzusehen sind. Davon sei bei einer Hilfe zur körperlichen Betätigung – wie hier mit dem Bewegungstrainer – zumindest dann auszugehen, wenn der Versicherte aufgrund der Schwere der Erkrankung dauerhaft Anspruch auf Maßnahmen der physikalischen Therapie habe, die durch das beanspruchte Hilfsmittel unterstützte eigene körperliche Betätigung diese Therapie entweder wesentlich fördere oder die Behandlungsfrequenz infolge der eigenen Betätigung geringer ausfallen könne.

Die Versorgung sei schließlich zum Zwecke der Sicherung des Erfolgs der Krankenbehandlung entgegen der Ansicht der Beklagten auch erforderlich, denn ebenso wirksame, aber wirtschaftlich günstigere Alternativen als das Training mit dem Bewegungstrainer Motomed Viva 1 ™ stehen entgegen der Ansicht der Beklagten nicht zur Verfügung. Soweit die Beklagte meint, die dem Kläger gewährte Krankengymnastik und Ergotherapie seien hier ausreichend, verkenne sie die Schwere der Erkrankung des Klägers sowie ferner, dass die durch das begehrte Hilfsmittel unterstützte eigene körperliche Betätigung die gewährten Heilmitteltherapien wesentlich fördere.

Die Revision wurde nicht zugelassen, das Urteil ist rechtskräftig.

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.03.2011.



Gruß Kerstin

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Oetti
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BeitragVerfasst am: 19.11.2011, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

also ich kämpfe nun schon seit fast einem Jahr um mein Motomed. Ich die KK (übrigens ist es die TK) begründet damit dass nur schwerst-mehrfach behinderte das Motomed bekommen. Ich habe auch eine Mehrfachbehinderung, ich kann zwar halbwegs selbstständig Leben. Mir tut das Motomed sehr gut, es mindert Schmerzen und Spastik und hält mich somit von der Pflegestufe fern (bisher). Interessierte die TK bisher nicht.

LG
Simon

_________________
15.10.1986 30.SSW (Zwilling Jennifer, +27.10.86) TS (FzM m. Hormontherapie), ICP v. Typ Tetraparese Läufer bis 08/2003, d. psychosomatisches Syndrom Rollifahrer geworden, chr. Sinusitis, ADHS m. massiven Schlafstörungen, wiederkehrende Schmerzepisoden, Refluxösophagitis
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Moritz unser MO
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BeitragVerfasst am: 19.11.2011, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Silke,
Therapeuten (KGs) füllen in der Erprobungsphase einen Bogen aus und der wird dann der KK zusammen mit einer Verordnung eingereicht.
Bei folgte im Anschluß an die Hüft-Op eine Reha, dort wurde bereits die Erprobung in den 4 Wochen durchgeführt, die Therapeuten haben diesen Bogen ausgefüllt und die zuständige Ärztin verschrieb den Motomed.
Die KK ließ es durch den MDK in Rekordzeit prüfen (die Sanifritzen hatten schon so getrödelt, dass ich hinterhertelefoniert hatte) und wir bekamen das Gerät.
Nach 12 Wochen wird ausgelesen, wie oft wir es genutzt haben und dann ggf. bis Ende nächsten Jahres befristet uns weiter zur Verfügung gestellt.
Viele Grüße,
Jutta
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KerstinM.
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BeitragVerfasst am: 20.11.2011, 00:51    Titel: Antworten mit Zitat

Oetti hat folgendes geschrieben:
Hallo,

also ich kämpfe nun schon seit fast einem Jahr um mein Motomed. Ich die KK (übrigens ist es die TK) begründet damit dass nur schwerst-mehrfach behinderte das Motomed bekommen. Ich habe auch eine Mehrfachbehinderung, ich kann zwar halbwegs selbstständig Leben. Mir tut das Motomed sehr gut, es mindert Schmerzen und Spastik und hält mich somit von der Pflegestufe fern (bisher). Interessierte die TK bisher nicht.

LG
Simon


Hallo Simon, wenn es nicht eigentlich nur zum Heulen wäre, müsste man glatt lachen: Markus hat es abgelehnt bekommen, weil er mehrfach-schwerstbehindert ist!!!!

Ich kenne einen "Fall" , "dem" wurde es auch abgelehnt ,weil er es nicht ausschließlich passiv benutzt. Markus hat es abgelehnt bekommen, weil er es ausschließlich passiv verwenden würde. Obwohl das nicht stimmt, denn mitunter tritt er kräftig selbst mit. Die Glaskugel des MDK hat gelogen!

Gruß Kerstin

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Oetti
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BeitragVerfasst am: 20.11.2011, 00:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kerstin,

ja das ist wirklich raurig eigentlich. Da hilft wohl nur weiter kämpfen.

LG
Simon

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rashida*
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BeitragVerfasst am: 27.11.2011, 09:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,


wir bekommen für Farid jetzt auch ein Motomed zum Testen... Die Frage ist welches Modell, bin etwas unschlüssig...

Farid kann ja nicht laufen oder selbständig sitzen. Tagsüber ist er meist im Buggy oder Therapiestuhl, zum Schlafen oder Ausruhen ist er in seinem Bett...
Ist nun ein Motomed fürs Bett oder eines zum Davorstellen am Stuhl besser? Die Physio meint es geht beides...
Habt Ihr vielleicht nen Tip was besser oder einfacher umzusetzen ist?




liebe Grüße
Rashida

_________________
Rashida (08/80, Kinderkrankenschwester)Papa (01/78) mit Farid (9.7.07 gesund geboren, 6.10.10 Hirnblutung im dritten Ventrikel durch eine Kolloidzyste, Hydrocephalus, schwerer hypoxischer Hirnschaden, Tetraspastik, Epilepsie, VP-shunt 10/10 und PEG 11/10, SBA 100%, PS3)und Malik (2.1.10, gesund)

Frage nicht warum, mach immer das Beste daraus...
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