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Neue Heilmittel-Richtlinie zum 01. Juli 2011
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angela
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Anmeldedatum: 22.12.2004
Beiträge: 16531

BeitragVerfasst am: 30.08.2011, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ach Sinale,

wenn wir Dich nicht hätten. Wink
Wie gesagt für ein Vierteljahr ist schon mal viel besser, als alle 5 Wochen zu rennen - Eric hat 2xKG/Woche.

LG - Angela

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Angela mit Eric (*93) und Franz (*98);
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Sinale
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BeitragVerfasst am: 30.08.2011, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Angela,

ich finde dies ist eine gute Lösung für die Betroffenen, allerdings kann es sein, daß manche Heimittelerbringer dies nicht so toll finden, da sie "nur" alle 12 Wochen abrechnen können.

_________________
Viele Grüße
Sinale

Diagnose: Tetraspastik
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angela
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Anmeldedatum: 22.12.2004
Beiträge: 16531

BeitragVerfasst am: 30.08.2011, 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sinale,

unsre Therapeuten flehten regelrecht nach längeren Rezeptlaufzeiten. Sie rechnen allerdings auch quartalsweise ab. Wink

LG - Angela

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Sinale
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Beiträge: 4282

BeitragVerfasst am: 30.08.2011, 20:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Angela,

interessant - na dann Wink

@all:
Diese Regelung gab es auch schon in den alten Heilmittelrichtlinien.

_________________
Viele Grüße
Sinale

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Inge
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Beiträge: 1936
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BeitragVerfasst am: 19.12.2011, 15:57    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Musterantrag zur Feststellung der besonderen Schwere und Langfristigkeit einer Behinderung gemäß § 8 Abs. 5 HeilM-RL

Seit dem 01.07.2011 haben gesetzlich krankenversicherte Menschen mit schweren und langfristigen Behinderungen gemäß § 8 Abs. 5 der Heilmittelrichtlinie (HeilM-RL) die Möglichkeit, auf Antrag bei der Krankenversicherung feststellen zu lassen, dass die besondere Schwere und Langfristigkeit einer Behinderung vorliegt, soweit ein dauerhafter Heilmittelbedarf (insb. Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie) gegeben ist. Von dieser Neuregelung sollten allerdings nur solche Patienten Gebrauch machen, die Schwierigkeiten haben, Verordnungen in einem ausreichenden Umfang für ihre Heilmittelbehandlung zu erhalten. § 8 Abs. 5 HeilM-RL hat den folgenden Wortlaut [...]

Den Musterantrag gibt es beim BVKM

_________________

Viele Grüße von Inge

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"Ohne uns hätten sie es leichter gehabt."
Bert Brecht

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KerstinM.
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Wohnort: Erfurt

BeitragVerfasst am: 19.12.2011, 17:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Inge,

Dankeschön icon_flower.gif icon_flower.gif

Gruß Kerstin

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Kerstin mit Markus(*97), Hydrocephalus mit schwerem Verlauf und Epilepsie und Philipp (*93) 28SSW NEK, jetzt Kurzdarmsyndrom,Nierenproblematik
Ein behindertes Kind ist wie ein krummer Baum - du kannst ihn nicht gerade biegen, aber du kannst ihm helfen, Früchte zu tragen.
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