ich finde dies ist eine gute Lösung für die Betroffenen, allerdings kann es sein, daß manche Heimittelerbringer dies nicht so toll finden, da sie "nur" alle 12 Wochen abrechnen können. _________________ Viele Grüße
Sinale
Musterantrag zur Feststellung der besonderen Schwere und Langfristigkeit einer Behinderung gemäß § 8 Abs. 5 HeilM-RL
Seit dem 01.07.2011 haben gesetzlich krankenversicherte Menschen mit schweren und langfristigen Behinderungen gemäß § 8 Abs. 5 der Heilmittelrichtlinie (HeilM-RL) die Möglichkeit, auf Antrag bei der Krankenversicherung feststellen zu lassen, dass die besondere Schwere und Langfristigkeit einer Behinderung vorliegt, soweit ein dauerhafter Heilmittelbedarf (insb. Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie) gegeben ist. Von dieser Neuregelung sollten allerdings nur solche Patienten Gebrauch machen, die Schwierigkeiten haben, Verordnungen in einem ausreichenden Umfang für ihre Heilmittelbehandlung zu erhalten. § 8 Abs. 5 HeilM-RL hat den folgenden Wortlaut [...]
Den Musterantrag gibt es beim BVKM _________________
Viele Grüße von Inge
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"Ohne uns hätten sie es leichter gehabt." Bert Brecht
Gruß Kerstin _________________ Kerstin mit Markus(*97), Hydrocephalus mit schwerem Verlauf und Epilepsie und Philipp (*93) 28SSW NEK, jetzt Kurzdarmsyndrom,Nierenproblematik
Ein behindertes Kind ist wie ein krummer Baum - du kannst ihn nicht gerade biegen, aber du kannst ihm helfen, Früchte zu tragen.
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