Verfasst am: 01.06.2011, 15:09 Titel: Neue Heilmittel-Richtlinie zum 01. Juli 2011
Zitat:
Neue Heilmittel-Richtlinie zum 01. Juli 2011
[...] Menschen mit dauerhaften schweren Behinderungen können Heilmittel langfristig erhalten
Eine Änderung betrifft das Genehmigungsverfahren bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls (§ 8 der Richtlinie). Mit der letzten Änderung der Heilmittel-Richtlinie im Jahre 2004 waren die sog. Langfristverordnungen abgeschafft worden. Die seitdem geltende Regelung sah daher vor, dass auch bei langfristig oder sogar dauerhaft notwendigen Verordnungen immer wieder eine besondere ärztliche Begründung mit Einschätzung des Gesundheitszustandes eingeholt werden musste. Dies benachteiligte Menschen mit dauerhaften schweren Behinderungen oder dauerhaft behandlungsbedürftigen funktionellen oder strukturellen Schädigungen in unzumutbarer Weise. Viele mussten Quartal für Quartal um ihre Verordnung kämpfen, da sich viele Ärztinnen und Ärzte aus Angst vor Regressen weigerten, diesen Patienten jedes Quartal eine neue Verordnung auszustellen.
Künftig kann dieser Personenkreis ohne erneute Überprüfung des Behandlungsbedarfs wieder eine langfristige Genehmigung erhalten. Sie soll mindestens ein Jahr gelten und kann sogar unbefristet erteilt werden (vgl. § 8 Abs. 5 der Richtlinie). Voraussetzung hierfür ist, dass die betroffenen Versicherten bei ihrer Krankenkasse eine Feststellung der besonderen Schwere und Langfristigkeit der Schädigung und daraus folgenden Beeinträchtigung der Aktivitäten und des sich daraus ergebenden Therapiebedarfs beantragen. Mit dieser sog. Statusfeststellung soll gleichzeitig eine erheblich verminderte Regressgefahr für die verordnenden Ärztinnen und Ärzte einhergehen. [...]
Quelle und kompletter Text: Lebenshilfe _________________
Viele Grüße von Inge
* * * * *
"Ohne uns hätten sie es leichter gehabt." Bert Brecht
Ups, wollte es eben auch einstellen und siehe da, du warst schneller
Ist doch einiges Vorteilhaftes jetzt gekommen.
Gruß Kerstin _________________ Kerstin mit Markus(*97), Hydrocephalus mit schwerem Verlauf und Epilepsie und Philipp (*93) 28SSW NEK, jetzt Kurzdarmsyndrom,Nierenproblematik
Ein behindertes Kind ist wie ein krummer Baum - du kannst ihn nicht gerade biegen, aber du kannst ihm helfen, Früchte zu tragen.
ich weiß nicht, ob ich das jetzt richtig verstanden habe, aber das trifft doch nur auf diejenigen Versicherten zu, dessen KK nicht auf das vorherige Genehmigungsverfahren verzichtet hat?? Oder ändert sich auch für die anderen was?? _________________ Liebe Grüße Kerstin
* 1985 ICP einer beinbetonten Tetraspastik
Rollifahrerin und von Beruf Justizfachwirtin
Nebenher Studentin zur Tierheilpraktikerin
Fachübungsleiterin einer Rollisportgruppe
(SBA mit GdB 100 und MZ G, B, aG und H)
ich hatte diese Frage bei REHAtalk bereits beantwortet:
Sinale hat folgendes geschrieben:
Hallo Birgit,
..... Es bedeutet, daß die GKV, die keinen Genehmigungsverzicht hinsichtlich der Heilmittelverordnungen ausgesprochen haben, je Langfrist-Patient nun Genehmigungen aussprechen sollen, die mindestens ein Jahr umfassen.
Zitat:
Genehmigungsverzicht bei Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls
Wenn sich eine Heilmittelbehandlung nach Ablauf der im Heilmittelkatalog bestimmten Gesamtverordnungsmenge (Regelfall) nicht abschließen lässt, gibt es die Möglichkeit, eine Verordnung außerhalb des Regelfalls auszustellen. Eine solche Verordnung muss laut Heilmittel-Richtlinien von der Krankenkasse genehmigt werden. Die Krankenkassen können jedoch gegenüber der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung ihren Verzicht auf diesen Genehmigungsvorbehalt erklären. Die meisten Kassenärztlichen Vereinigungen veröffentlichen die Listen der Krankenkassen, die auf die Genehmigung der Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls verzichten, im Internet:
Folgend auch eine Aufstellung jener GKV, die einen Genehmigungsverzicht ausgesprochen haben:
danke dir. _________________ Liebe Grüße Kerstin
* 1985 ICP einer beinbetonten Tetraspastik
Rollifahrerin und von Beruf Justizfachwirtin
Nebenher Studentin zur Tierheilpraktikerin
Fachübungsleiterin einer Rollisportgruppe
(SBA mit GdB 100 und MZ G, B, aG und H)
Wenn ein Kind sowieso außerhalb des Regelfalles mit Ergotherapie behandelt werden soll, jetzt eine neue Verordnung anstehen soll, kann das Kind dann bei der KK einfach eine Dauerverordnung für ein Jahr beantragen?
Was sollte mit dem Antrag des Kindes an ärztlichen Attesten mitgegeben werden oder reicht es die behandelnden Ärzte anzugeben? Was wäre die "günstigste Form der Beantragung", damit dieser Antrag recht zeitnah entschieden werden kann?
Schon mal Danke!
Gruß Kerstin _________________ Kerstin mit Markus(*97), Hydrocephalus mit schwerem Verlauf und Epilepsie und Philipp (*93) 28SSW NEK, jetzt Kurzdarmsyndrom,Nierenproblematik
Ein behindertes Kind ist wie ein krummer Baum - du kannst ihn nicht gerade biegen, aber du kannst ihm helfen, Früchte zu tragen.
also ich habe mal einen Versuch gestartet und wirklich
blickt da, glaube ich, noch keiner durch.
Ich habe bei der Kasse angerufen und gefragt, was ich tun
muss, um solch eine Langzeitverordnung für meine Tochter
zu bekommen.
Antwort: "Der Arzt muss bescheinigen, dass eine Langzeit-
behandlung von mind. 1 Jahr notwendig ist".
Ich hatte den Text so verstanden, dass ich (als Patient)
das beantragen kann.
Der Arzt soll das auf dem Rezept vermerken, wo es nur
ein Kreuz für "Außerhalb des Regelfalles" gibt ?
Und dann soll das Rezept erstmal zum Genehmigungs-
verfahren zur Kasse und mein Kind hat dann eine wochen-
lange Therapiepause, weil ich mein Rezept ja bei der
Kasse liegt?
Ja, das wäre dann erstmal leider so, war die Antwort
am Telefon.
Was auch mich auch besorgt ist der Text, dass bei
Kindern, die Frühförderung bekommen, da besondere
Bedingungen gelten. Zum Schluss stehe ich dann
ganz ohne Rezept da, weil alles mit der Frühförderung
abgedeckt sein sollte.
Hallo Oskar, meine Kinderärztin wusste nich ncihts richtiges, die Ergo weiß nichts....
Aber, da werde ich mich mal bei unserer Kk schlau machen. Gute Idee! Mal sehen!
Ich hätte noch Zeit, da wir erst ein neues Rezept haben. Aber ich wäre schon auch an einer Langzeitverordnung interessiert, da es ein paar Laufereien ersparen würde, und das war ja wohl Sinn der neuen Richtlinie.
Gruß Kerstin _________________ Kerstin mit Markus(*97), Hydrocephalus mit schwerem Verlauf und Epilepsie und Philipp (*93) 28SSW NEK, jetzt Kurzdarmsyndrom,Nierenproblematik
Ein behindertes Kind ist wie ein krummer Baum - du kannst ihn nicht gerade biegen, aber du kannst ihm helfen, Früchte zu tragen.
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