Verfasst am: 17.05.2011, 15:13 Titel: Wie Obsorgeantrag in D stellen, wenn wir in Österreich sind
Hallo an euch,
bin zur zeit in einer schwierigen Situation und Lage, da mein "Mann" mir und meinem behinderten Kind grosse Probleme macht.
Wie gesagt, Luca und ich sind seit Okt. 2010 in Österreich und jetzt hat das BG den Obsorgeantrag abgelehnt, mit der Begründung: ich müsse diesen in D stellen.
Meine dt. Anwältin sagte mir jedoch, dass aufgrund wir bzw Luca seinen gewöhnlichen Aufenthalt seit mehr als 6 Monaten in Österreich hat, ich ihn hier stellen muss.
Wie soll ich den über das dt. Gericht stellen können, wenn wir in Ö sind????
Da ich eh schon sehr hohe Anwaltskosten zu tragen habe, welche Möglichkeit habe ich???
Hoffe, mir kann jemand von euch helfen!!!!
lg Chrissi _________________ Christina 79, Luca 08/2007, hemimegalencephalie li., epi, hemi re., anfallsfrei seit 2. hemisphärotomie 10/2009, ein ganz freundliches kerlchen - mein sonnenschein
Kindschafts- und Sorgerechtsregelungen folgen nach österreichischem Recht der Staatsangehörigkeit. Du musst deinen Antrag also in Deutschland stellen, wahrscheinlich beim Amtsgericht Berlin-Schöneberg. Das kannst du auch von ÖSterreich aus tun. Erkundige dich dort einmal!
Gruß,
Norbert _________________ Vater von Lorenz, Jg. 1994, frühkindlicher Autismus mit schwerer bis schwerster geistiger Behinderung. Tochter Jg. 88, Studentin
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