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Pflegegeld während der Reha
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Ilona*H
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BeitragVerfasst am: 03.05.2011, 20:54    Titel: Pflegegeld während der Reha Antworten mit Zitat

Hallo,
nach der Hüft-OP sind wir nun zur Reha in Hattingen. Und wie erwartet wird eine
Verlängerung beantragt. D. h. wir sind dann 6 Wochen hier. Wie verhält sich das
mit dem Pflegegeld. Tim hat PS 3 und ich bin als Begleitperson mit aufgenommen.
Fällt nach 4 Wochen das Pflegegeld komplett weg? Oder nur anteilig? Ist das von
KK zu KK unterschiedlich? Könnt Ihr mir bitte über Eure Erfahrungen berichten?
Danke
LG
Ilona
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BirgitG
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BeitragVerfasst am: 03.05.2011, 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,ich kenne das nur von einer Mütter-Kind- Kur.Das Pflegegeld wurde weiter gezahlt ohne Abzüge,weil wir ja die Kinder auch mit versorgt haben.

VG

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Birgit*59,Ronny *78, Anika *81 und Jessica *85.
Jessica ist mein besonderes Kind und eine Bereicherung für mich. Sie ist eine Frühgeburt- Frühkindliche Hirnschädigung, ,autistische Züge und etwas verhaltensgestört.
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Anke B.
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BeitragVerfasst am: 03.05.2011, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ilona,
lass dir von der Reha bescheinigen das du mit aufgenommen bist und es medizinisch notwendig war für Tim. Dann dürfen die KK nichts abziehen und sie müssen nahtlos weiter zahlen.

Viel Erfolg bei der Reha!!!
LG Anke

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Nicole *01.06.01,Myelinisierungsstörung, Kleinhirnatrophie, geistig- und körperbehindert unsere Vorstellung
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Ilona*H
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Wohnort: Langenfeld

BeitragVerfasst am: 03.05.2011, 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, Anke Laughing
Ich hatte vor kurzem mal bei meiner Pflegekasse angerufen wegen einer kl. Unstimmigkeit.
Da hatte die SB gleich schon gesagt, dass auf keinen Fall nach 28 Tagen gezahlt
wird. Kann das KK -abhängig sein? Kann ich mich auf irgendwelche Paragraphen
beziehen?
Gruß
Ilona
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kati543
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BeitragVerfasst am: 03.05.2011, 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

Die Paragraphen kenne ich auch nicht. MichaelK war da immer sehr fit in der Hinsicht. Aber wenn du mit aufgenommen wurdest, hast du ja die Pflege in dieser Zeit weiterhin sicher gestellt. Also eine super Begründung, oder? Aber es gab da einen Paragraphen. Der geisterte hier wirklich schon durchs Forum Wink ...
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Andrea08
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BeitragVerfasst am: 03.05.2011, 23:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wieso soll das Pflegegeld denn gekürzt werden? Wir sollten 6 Wochen in die Reha, waren aber nur knapp über 4 da, aber auf jeden Fall länger als 28 Tage. Da gab es keine Kürzung.
Und es hat mir auch nie jemand erzählt.

Gruß Andrea
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KerstinM.
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BeitragVerfasst am: 04.05.2011, 07:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ilona,
schau mal hier, da hatte Michael diese Frage schon mal beantwortet.

Gruß Kerstin

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Kerstin mit Markus(*97), Hydrocephalus mit schwerem Verlauf und Epilepsie und Philipp (*93) 28SSW NEK, jetzt Kurzdarmsyndrom,Nierenproblematik
Ein behindertes Kind ist wie ein krummer Baum - du kannst ihn nicht gerade biegen, aber du kannst ihm helfen, Früchte zu tragen.
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Kaja
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Beiträge: 2880

BeitragVerfasst am: 04.05.2011, 19:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ilona,

die Regelung findet sich in § 34 SGB XI

Zitat:
Der Anspruch auf Leistungen bei häuslicher Pflege ruht darüber hinaus, soweit im Rahmen des Anspruchs auf häusliche Krankenpflege (§ 37 des Fünften Buches) auch Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung besteht, sowie für die Dauer des stationären Aufenthalts in einer Einrichtung im Sinne des § 71 Abs. 4

http://www.vdek.com/versicherte/Pfl.....flege-VG/34-35a_sgbxi.pdf

Zitat:
(1) Während des Bezuges von häuslicher Krankenpflege nach § 37 Abs. 1 SGB V,
während einer vollstationären Krankenhausbehandlung oder einer stationären
medizinischen Leistung zur Rehabilitation (z. B. der gesetzlichen KV oder RV) ruht der
Leistungsanspruch der häuslichen Pflege nach den §§ 36 bis 40 SGB XI grundsätzlich
insoweit als der Pflegebedürftige die Leistungen der Grundpflege und
hauswirtschaftlichen Versorgung sowie die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln durch den
jeweils zuständigen Leistungsträger bzw. von der stationären Einrichtung bereits erhält

Wenn dein Kind die Grundpflege durch dich und nicht durch die Klinik erhält, gibt es auch keinen Rahmen für eine Pflegegeldkürzung nach 28 Tagen. Deshalb wurde auch folgendes in die Regelung des § 34 SGB XI mit aufgenommen:

http://bundesrecht.juris.de/sgb_11/__34.html

Zitat:
bei Pflegebedürftigen, die ihre Pflege durch von ihnen beschäftigte besondere Pflegekräfte sicherstellen ... wird das Pflegegeld nach § 37 oder anteiliges Pflegegeld nach § 38 auch über die ersten vier Wochen hinaus weiter gezahlt.

Viele Grüße Kaja
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Anke B.
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BeitragVerfasst am: 04.05.2011, 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
ja Kaja das waren die Texte die ich hier auch gefunden hatte. Hatte sie mir aber ausgedruckt und hier so schnell nicht wieder gefunden.


LG Anke

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Mireille
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BeitragVerfasst am: 24.01.2012, 14:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

schade, dass ich das erst jetzt gefunden habe.... Als wir 2009 für 9 Wochen zur reha waren, mit mir als Begleitperson, die auch rund um die Uhr selbst pflegte...kürzte uns die Pflegekasse nach 4 Wochen komplett das Pflegegeld. D.h. für einen ganzen Monat gabs gar nix. Ich habe dort auch begründet, dass ich ja selbst gepflegt hätte, haben die aber nicht gelten lassen. Da ich mich gerade wieder zur Reha befinde, bin ich ja nun zum Glück besser gewappnet.
Leider kann ich nur die Links hier irgendwie nicht öffnen. Mal gucken ob ich da über google so fündig werde, damit ich die Texte gleich ausdrucken kann.

Liebe Grüße

_________________
Mireille
Millane 07/01 Balkenaplasie, Hydrocephalus, Hydranenzephalie und noch vieles mehr
Bianca 10/91
Andreas
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