LG
Andrea _________________ Julian geb. 18.01.07; 28/0 SSW 1090g. Ventrikelseptumdefekt, Atemnotsyndrom,Pneumothorax rechts, BPD,Lungenhypoplasie, Tracheostoma, derzeit CPAP beatmet, Krampfanfälle, Leistenbruch, Lungenbiopsie,Gedeistörung,deshalb PEG,Nov. 09 Reflux-op, seit April 09 ohne Beatmung mit Sauerstoff, Aug 10 Tracheostomaverschluß
dein arzt kann dir ein rezept auf reha-sport ausstellen, das mußt du dann von der KK genehmigen lassen und dann suchst du dir einen anbieter der reha-sport ausführt.
reha-sport kann wirbelsäulengym., cardio-sport, wassergym und auch behinderten-sport sein.
anbieter können z.b. die lebenshilfe ( wie im fall meiner tochter sein - behinderten-sport, ach ja und sie hat auch pflegestufe), caritas oder auch mal diverse fitness-studios, letztere geben dir dann auch für einen zusatzbeitrag, gerätetraining mit zu buchen.
reha-sport wird bei genehmigung von der KK finanziert zur, wie der name schon sagt, rehabilitation oder auch zur prävention (vorbeugung) diverser erkrankungen.
ein rezept wird auf 50 oder 120 einheiten ausgestellt, für die man dann eine gewisse zeitvorgabe hat das rezept ab zu "sporteln" ( bei 120 einheiten muß man das in spätestens 36 monaten gemacht haben ).
lg alex _________________ alex + michelle (15j.,therapieresistente epilepsie- kortikale dysplasien,vns-implantiert, retardiert bis auf ca. 4-5 j., autistische züge)
am Ende kommt es gar nicht so sehr darauf an, wie weit wir es gebracht haben, sondern darauf, ob wir unseren eigenen Weg gegangen sind !
Anmeldedatum: 08.05.2010 Beiträge: 38
Wohnort: bei Koblenz
Verfasst am: 01.04.2011, 19:39 Titel:
Hallo BirteBr,
kurze Frage, kurze Antwort
Hast Du noch irgendwas paragraphenmäßiges dazu? Macht sich beim Widerspruch besser...
Hallo Andrea1,
bei uns ist es Rolli-Sport.
Irgendwo habe ich heute auch gelesen, bei einer Pflegestufe MUSS so etwas genehmigt werden. Wo? Weiß nicht mehr, hatte unter "Pflegestufe Rehasport" gegoogelt.
berücksichtigt werden nur die im Gesetz genannten Pflegeverrichtungen. Sport, Therapie etc. sind keine Pflegeverrichtungen.
Es kann aber im Rahmen der Verrichtung "Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung" ein notwendiger Begleitungsbedarf durch eine Begleitperson berücksichtigt werden. Dies betrifft den Weg hin und zurück und auch die Wartezeit, falls die Begleitperson zeitlich und örtlich gebunden ist.
Zu berücksichtigen sind aber nach der Vorschrift nur absolut notwendige Anlässe, wie beispielsweise Arztbesuche oder ärztlich verordnete Therapien. Freizeitsport und rehabilitative Aktivitäten sind nicht berücksichtigungsfähig.
unter 4.3. Mobilität, Nr. 15 Verlassen und Wiederaufsuchen..
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
ist am Ende eine Auslegungssache, da die Liste der in den Richtlinien angeführten Therapien nicht abschließend ist.....
Normalerweise wird das aber sehr streng gehandhabt. Man sollte also vorbereitet sein und nicht mit einer Anerkennung rechnen. Naturalmente kann man den Rechtsweg beschreiten
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
also ich habe neulich eine Reha Sport Gruppe für KB Kinder initiiert und abgerechnet wird es über die "Reha Sport Verordnung", aber das dies als Therapie anerkannt wird /werden soll, ist mir neu....
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