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Bildungspaket: Stellt Ihr einen Antrag?
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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 01.02.2012, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Birte,

Antrag stellen geht ja noch Wink Ich muß denen erst mal erklären, was im Gesetz steht. Smile

LG Michael

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Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
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BirteBr
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BeitragVerfasst am: 01.02.2012, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

Michael,

nee, so weit sind sie hier schon. Für letztes Jahr hat es dann ja zu guter LEtzt auch geklappt.

Mich ärgert nur, dass ich extra gefragt hatte und jetzt doch wieder hindarf

LG
Birte

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Jan (1/97 - 8/97 - Herzfehler), Lea (05/99, HC mit Entwicklungsverzögerung etc.), Jona (04/01, fit)
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Ainslie2009
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BeitragVerfasst am: 01.02.2012, 17:17    Titel: Antworten mit Zitat

Michael, ich werde kämpfen. Genauso wie ich um jeden Cent Wohngeld kämpfen muss, kämpf ich auch darum.

Ich habe heute mit dem Bundesministerium für Soziales telefoniert, die haben gemeint, ja das ist richtig, dass der KiGa eine Leistungsvereinbarung mit dem Kreis schließen muss, damit wir den Gutschein bekommen.

ABER: Die Kommune muss gewährleisten, dass der Bildungsgutschein auch in Anspruch genommen werden kann und die weigert sich und verweist auf den KiGa.

Dann habe ich auf Anraten des Bundesministeriums mit dem Ministerium für Soziales hier in SH telefoniert und da fühlt sich keiner zuständig. Bin von Mitarbeiter zu Mitarbeiter geschickt worden. Gegen 17 Uhr werde ich mit einem von der Pressestelle telefonieren und der soll mir sagen, was man machen kann. Denn den Kiga kann man nicht zwingen. Aber man kann mich auch nicht zwigen, den vollen Preis zu zahlen, nur weil der Kiga keinen Bock auf Verwaltungsarbeit hat.

Einen personalisierten Gutschein gibt es hier nur.

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Arlett 8/78 mit Marc Fabian 7/07(entwicklungsverzögert) und Ainslie Lucy 5/09 (Zustand nach Magenriss)
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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 01.02.2012, 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Arlett,

auch mal an die Volksvertreter denken, wenns mit der Verwaltung nicht klappt Wink

LG Michael

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Ainslie2009
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BeitragVerfasst am: 02.02.2012, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Tja Michael wir werden wohl wirklich Widerspruch (eigentlich sinnlos) und dann Klage erheben müssen. Keiner will oder kann uns helfen. Heute kam die Rechnung für ein Mittagessen, was wir gar nicht eingenommen haben.
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Arlett 8/78 mit Marc Fabian 7/07(entwicklungsverzögert) und Ainslie Lucy 5/09 (Zustand nach Magenriss)
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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 02.02.2012, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Artett,

wie sich doch die Bilder gleichen. Bei uns hier gibts auch Abweichungen zwischen den Nachweisen des Essenanbieters für das Amt und den Kontoauszügen. Das Amt sucht sich "natürlich" immer die für die günstigste Variante raus. Toll Exclamation

Bei den Schülerfahrtkosten herrscht vollständiges Chaos. Der Bescheid Verkehrsverbund ist schon rechtswidrig. Mit dem rechtswidrigen Bescheid muß ich dann die Bildungskosten beim Sozialamt beantragen. Deren Vorschrift ist auch wieder rechtswidrig.....usw..

Hab jetzt überall Widerspruch eingelegt und bin auch zur Klage fertig. Warte nur noch auf die Bescheide. Den Bundestagsabgeordneten hab ich auch über die Zustände informiert.

LG Michael

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claudia christiane
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BeitragVerfasst am: 06.02.2012, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo ihr lieben,

Frage essen in der Schule:

Ich bezahle das essen ganz normal und quartalsweise rechnet der Versorger dann bei dem Amt die versorgten Tage ab.
Ich erhalte dann entsprechend quartalsweise Geld.

Frage: wird nur das Mittagessen eingerechnet oder kommt die vespermahlzeit dazu?
Oder muss ich Vesper selbst bezahlen und wird damit nicht verrechnet?

Sehe ich irgendwann die Abrechnungen? Denn meine Berechnungen stimmen nicht überein, es geht da allerdings nur um ein paar Euronen.

Danke
Claudia

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BeitragVerfasst am: 29.02.2012, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nachdem jetzt das Wohngeld ńeu genehmigt wurde, habe ich den Bescheid gleich an die SB des Bildungspakets geschickt.
Mal schauen, wie lange es nun dauert....

Anne

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DUM SPIRO SPERO
(solange ich atme, habe ich Hoffnung) CICERO

Benedict 06/99, Osteopathia striata, Z. n. Analatresie,neurogene Blasenentleerungsstörung, tracheotomiert, re. blind., Syndakt. beider Hände, Fibulaapplasie beidseits,Makrocephalie, Gaumenspalt u. e. mehr
Tochter A. 01/96, in der Grundschulzeit Absencen
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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 07.03.2012, 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

MichaelK hat folgendes geschrieben:
Unser Sozialamt hat sich einfallen lassen, dass die Berechtigten nach Bundeskindergeldgesetz schlechter gestellt werden, als Berechtigte nach SGB II oder XII.
Bei den Schülerfahrkosten werden bei ALG II nur 25Prozent des Regelsatzbedarfs für Verkehr angerechnet, bei Wohngeld bzw. Kinderzuschlagsberechtigten aber 100 Prozent.
Widerspruch ist raus. Klage folgt.


Hallo,

Klage hat sich erübrigt, da die Vorschrift geändert wurde. Manchmal lohnt sich, beim Bundestagsabgeordneten zu "petzen" Exclamation Smile Hoffe, die Amtsleiterin ist mir nicht allzu böse. Hab sie ja nur auf den rechten Weg geführt Wink Wink

LG Michael

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Helena*
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BeitragVerfasst am: 07.03.2012, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Michael,
prima, das freut mich mit. Ich finde toll, dass du da einen grundsätzliche positive Änderung für Wohngeldempfänger bei euch erreichen konntest.

Alles andere wäre ja auch eine Ungleichbehandlung gewesen, die wie ich finde in keinster Weise gerechtfertigt gewesen wäre.

(Noch eine neugierige Nachfrage, die eigentlich in einen anderen Thread gehört: ich habe gerade vor zwei Wochen wieder unseren Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei der KK gestellt,da habe ich auch an euren Überprüfungsantrag gedacht. Haben die ihn endlich mal bearbeitet und wie ging es weiter? Auch im Hinblick darauf, dass die krankenkassen gerade so hohe Überschüsse angehäuft haben.)

LG, helena
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