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Bildungspaket: Stellt Ihr einen Antrag?
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sandy29
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BeitragVerfasst am: 16.03.2011, 15:28    Titel: Bildungspaket: Stellt Ihr einen Antrag? Antworten mit Zitat

Hallo,

hab heute früh die große Tageszeitung gelesen und gesehen das die Leistungen des Bildungspaketes ab 01.04.2011 greifen, rückwirkend ab 01.01.2011.

Nun meine Fragen:
Stellt Ihr einen Antrag bei Euren Argen? Bzw. was GENAU beantragt Ihr?
Hat vielleicht der einer oder andere von Euch einen Antrag gestellt und vielleicht schon Antwort dazu?

Ich denke ja, dass für unsere besonderen Kindern das NUTZEN schwierig wird. Bei uns wird wohl das mit dem Mittagessen "greifen" können.

Hoffe auf einen regen Meinungs- und Erfahrungsaustausch!

LG Sandy

_________________
Sandy und ihre Mäuse
Für die Jenige die hier mitliest und es an eine Dritte weitergibt ...
Bevor Du urteilen willst über mich oder mein Leben, ziehe meine Schuhe an und laufe meinen Weg, durchlaufe die Straßen, Berge und Täler, fühle die Trauer, erlebe den Schmerz und die Freuden, und erst dann kannst Du über mich urteilen...
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Sandra_mit_Rasselbande
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BeitragVerfasst am: 16.03.2011, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.bmas.de/portal/49366/pro.....er__bildung__teilhabe.pdf

Antrag+Erklärung Smile

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Kind 1 m, 6 Jahre, massive Sprachentwicklungsverzögerung auf m. Ebenen, Atypischer Autismus, PS1, GdB 70%, H+B

Kind 2, m, 5 Jahre, massiv Sprachentwicklungsverzögert auf mehreren Ebenen, ADhS, Asperger, PS1, GdB 60%, H+B (im Widerspruch)

Kind 3, w, 3 Jahre sprachverzögert

Baby bald 1 Wink
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katrin-fish
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BeitragVerfasst am: 17.03.2011, 08:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wir haben den Antrag bereits vorliegen und werden das nutzen für die Mitgliedsbeiträge in den beiden Sportvereinen unseres Sohnes.

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LG
Katrin


Katrin ('71), Mika (12/03), expressive SEV, AVWS, Wirbelwind
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sandy29
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BeitragVerfasst am: 17.03.2011, 08:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

also ich habe mir den Antrag auch ausgedruckt.

Für 1/2011 bis 3/2011 wird man wohl formlos einen Antrag stellen müssen und dann halt auflisten was "angefallen" ist - gegebenenfalls dann noch die Beträge nachweisen, je nachdem wie das die Arge möchte.

Allerdings habe ich nichts zur Schülerbeförderung gefunden, dass muss wahrscheinlich auch formlos beantragt werden.

LG Sandy

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Sandy und ihre Mäuse
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KerstinM.
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BeitragVerfasst am: 17.03.2011, 08:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sandy,
Zitat:
Allerdings habe ich nichts zur Schülerbeförderung gefunden, dass muss wahrscheinlich auch formlos beantragt werden.

Musstet ihr dir bis jetzt selber zahlen?

Gruß Kerstin

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Kerstin mit Markus(*97), Hydrocephalus mit schwerem Verlauf und Epilepsie und Philipp (*93) 28SSW NEK, jetzt Kurzdarmsyndrom,Nierenproblematik
Ein behindertes Kind ist wie ein krummer Baum - du kannst ihn nicht gerade biegen, aber du kannst ihm helfen, Früchte zu tragen.
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sandy29
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BeitragVerfasst am: 17.03.2011, 09:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kerstin,

bei unserem Mittleren ist das bißle kompliziert... Er wird regulär mit einem Sammeltaxi mitgenommen. Muss man ja nen Antrag stellen ... bla bla... wird auch übernommen. Jedoch fahren wir ihn einmal die Woche selber in die Schule, da er morgens Logopädie hat... Sie Übernahme der Kosten fürs Privatfahren wurden abgelehnt, er könne er mit dem Taxi mitfahren ... bla bla bla... null Einsicht das mein Kind seir 7 1/2 Jahren zu der Logo geht (zur selben Therapeutin), na ja ich denke viele hier kennen ja solche Probleme. Ich hatte gedacht vielleicht nun hierüber einen Antrag zu stellen, obwohl ich ehrlichgeschrieben keine guten Chancen dafür sehe.

LG Sandy

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KerstinM.
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BeitragVerfasst am: 17.03.2011, 12:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sandy,

die Kosten für die Therapiefahrt kann man nicht mit der KK abrechnen? Kenn mich da nicht aus?

Aber allerdings könnt ihr die gefahrenen Kilometer ja bei der Steuer angeben. Aber leider hat man da ja nicht die Kosten ersetzt bekommen.

Aber jetzt sollen ja die Therapien auch in den Schulen gemacht werden können.
Vielleicht entfallen dann die Kosten für euch, wenn es denn geht, dass eure Therapeutin in die Schule kommen kann. Vielleicht kann sie dann gleich mehrere Kinder therapieren und so "lohnt" dann der Weg?

Siehe hier, noch nicht gültig, soll aber kommen:
http://www.kinder-pflege-kompass.de.....verordnungen_20110120.php

Gruß Kerstin

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Sandra_mit_Rasselbande
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BeitragVerfasst am: 30.03.2011, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wollte euch erinnern, das ein Antrag für Januar, Februar, März 2011 bis zum 31.03. Eingereicht sein muss!!!
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sandy29
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BeitragVerfasst am: 30.03.2011, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sara+3,

nein, nein... bis Ende April für die Hartz 4 Empfänger...

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inaliane
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BeitragVerfasst am: 30.03.2011, 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wer hat denn Anrecht auf ein solches Bildungspaket. Ich bin im Vorstand des Schulfördervereins und uns errreichen oft Antrage zur Förderung von Klassenfahrten, Beiträge Klassenkasse etc..Vielleicht kann das eine oder andere durch das Bildungspaket abgedeckt werden. Deher meine Frage wer Anrecht darfauf hat.

LG Ina

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Dana geb.1994, HFA- Autistin, Sehbehindert 20% Sehkraft mit imlant. Kunstlisen bds),kombinierte beidseitige Schwerhörigkeit (auf einem Ohr taub)
Mara geb.1997, Aortaerweiterung d. Herzklappenfehlbildung, ADHS
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