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Befreiung von der Hundesteuer wg. behindertem Kind
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Sandra73
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BeitragVerfasst am: 09.03.2011, 16:49    Titel: Befreiung von der Hundesteuer wg. behindertem Kind Antworten mit Zitat

Hallo,

meine Freundin hat einen behinderten Sohn und deswegen die Befreiung von der Hundesteuer beantragt. Nun kam Post, in der sie aufgefordert wurde, ein Attest oder ärztliches Zeugnis vorzulegen. Weiß jemand, was darin stehen muß? Eine Kopie des SBA hat sie schon eingereicht.

Viele Grüße, Sandra

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Sandra mit ihren zwei Pflegekindern, PS (*99) , geistige Behinderung, stark verhaltensauffällig, autistische Züge, Epilepsie, Migräne ,KISS und PT (02), schwere Bindungsstörung, KISS
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sandy29
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BeitragVerfasst am: 09.03.2011, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sandra73,

vielleicht meint die Behörde ja, dass das eine Therapiehund ist z.B. ein Blindenhund, also einen Nachweis über die Ausbildung o.ä.

Wir hatten das auch auf unserer Gemeinde beantragt, aber das gibt es leider bei uns nicht. Weder auf Grund der Behinderung - noch bei Bezug von Hartz 4 gibt es bei uns eine Befreiung von der Hundesteuer.

Na ja, glücklicherweise sind es bei uns nur 42 Euro im Jahr - das geht noch!

LG Sandy

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Sandy und ihre Mäuse
Für die Jenige die hier mitliest und es an eine Dritte weitergibt ...
Bevor Du urteilen willst über mich oder mein Leben, ziehe meine Schuhe an und laufe meinen Weg, durchlaufe die Straßen, Berge und Täler, fühle die Trauer, erlebe den Schmerz und die Freuden, und erst dann kannst Du über mich urteilen...
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Isolde
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BeitragVerfasst am: 09.03.2011, 17:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sandra,

ist der Hund speziell für das Kind, aufgrund seiner Behinderung?

Anders dürfte es wohl schwierig werden,
eine Steuerbefreiuung zu bekommen,
wenn es kein spezieller Therapiehund für das Kind ist.

Lieben Gruß - Isolde

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Nicht der Beginn wird belohnt, sondern einzig und allein das Durchhalten - Katharina von Siena
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Sandra73
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BeitragVerfasst am: 09.03.2011, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
ich wohne in Bremen und da habe ich den SBA eingereicht und problemlos eine Befreiung von der Hundesteuer bekommen. Wir dachten, dass wäre überall so. Offensichtlich ist es in Ottersberg, wo sie wohnt, tatsächlich anders. Ist es so, dass es in einigen Gemeinden wirklich ein richtiger Therapiehund sein muß? Unser Hund nennt sich Begleithund für unseren Sohn, ohne dass der Hund eine Ausbildung entsprechend hat.
LG

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Schuster
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BeitragVerfasst am: 09.03.2011, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, ich schätze das es da keine Befreiung gibt für einen normalen Hund, wenn er nicht als Therapiehund klassifiziert worden ist.
Haben selbst einen Hund der uns ca. 30 Euro Hundesteuer im Jahr kostet!
Unsere kl. Pflegetochter hat eine Schwerbehinderung von 100%, wenn du es schaffst mit der Hundesteuerbefreiung gib uns Bescheid!!! Razz Laughing
LG Heidi!!
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Helena*
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BeitragVerfasst am: 09.03.2011, 17:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
die Hundesteuer ist nicht bundesweit geregelt sondern kann von jeder Gemeinde eigenständig festgesetzt werden sowohl was die Höhe als auch was die Kriterien für eine Befreiung davon betrifft. Ihr müsst euch die jeweilige festgelegte Satzung zur Hundesteuer eurer Gemeinde durchlesen, da stehen die für diese Gemeinde gültigen Bestimmungen drin.

LG, helena
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MamaAlexa
gesperrter User
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BeitragVerfasst am: 09.03.2011, 17:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wir haben letztes Jahr auch unseren Hund von der Hundesteuer befreien lassen. Ich habe den Behindertenausweis bei der Stadt abgegeben und zusätzlich eine Bescheinigung der behandelnden Ärztin. In dieser Bescheinigung stand nur, dass der Hund aus therapeutischen Zwecken notwendig ist. Und schon war unser Hund steuerfrei.

Gruß
Alexa

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Alexa mit Luca (* 2003); Sprachentwicklungsstörung; ohne Ursache
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Elke07
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BeitragVerfasst am: 09.03.2011, 22:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sandra,

ich hab mal den Ort gegooglet und die Hundesteuersatzung gefunden.
Darin steht:
Zitat:
(1) Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von
...
7. Hunden, die zum Schutze und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind; die Steuerbefreiung kann von der Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden.


Dürfte also mal wieder so eine "schwammige" Regelung sein, aber vielleicht schafft deine Freundin es ja.

_________________
Liebe Grüße, Elke
(Hashimoto, Depression, soziale Phobie mit selbstunsicher-vermeidenden Persönlichkeitszügen, V.a. Asperger...)
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zwillingsmamacarina
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BeitragVerfasst am: 09.03.2011, 22:54    Titel: Antworten mit Zitat

das ist wohl von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Bei uns reichte die Kopie des SBA.
_________________
Amelie und Lena 10.12.07 ehem. 24.Woche Frühchen. Amelie hat eine Engstelle im Rückenmark, mit inkomplettem Querschnitt, Syringomyelie, neurog.Blase und Darm, NI, Reflux. Lena: Z.n. Ductus-OP, LH-OP, Langzeitbeatmung.Sie mag noch keine Worte finden. Beide kämpften über Monate mit den typ.Frühchenproblemen.
Danke, dass wir sie behalten durften!
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KerstinM.
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Wohnort: Erfurt

BeitragVerfasst am: 10.03.2011, 09:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Zitat:
das ist wohl von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Bei uns reichte die Kopie des SBA.


Bei uns reichte auch eine Kopie des SBA. Zu erlesen in der jeweiligen Hundesteuersatzung.

Gruß Kerstin

_________________
Kerstin mit Markus(*97), Hydrocephalus mit schwerem Verlauf und Epilepsie und Philipp (*93) 28SSW NEK, jetzt Kurzdarmsyndrom,Nierenproblematik
Ein behindertes Kind ist wie ein krummer Baum - du kannst ihn nicht gerade biegen, aber du kannst ihm helfen, Früchte zu tragen.
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