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Befreiung von der Hundesteuer wg. behindertem Kind
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Julian2001
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Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 06.01.2012, 22:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo AntjeBerlin,
steht denn da auch drin ab wann Sie das Gesetz geändert haben ?
Ich habe noch nichts bekommen, bin jedoch jetzt ganz schön gespannt.

Vorher war doch die Gesetzeslage anders. Da können die doch nicht wirklich rückwirkend das Geld kassieren.

Liebe Grüße Michaela

P.S. Wahrscheinlich haben die das Gesetz zum 31.12.2011 geändert....würde mich nicht wundern..... Evil or Very Mad

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Julian geb. 2001 / Muskeldystrophie Duchenne / Gb 100% Merkzeichen ag,H, B und T
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sinima
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Beiträge: 143

BeitragVerfasst am: 23.01.2012, 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!
Ich habe da mal ne Frage zu folgendem Satz der Hundesteuer in unserer Stadt.

Hunden, die zum Schutze und Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich
sind. Hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis
mit den Merkmalen „B“, „BL“, „aG“, „GL“ oder H besitzen.

Das heißt doch nun da sich nur den SBA vorlegen muss,oder?
Und was ist eigendlich wenn man einen besonderen Hund hat?Also nicht das ich meine das man dafürnoch was rausschlagen kann oder so.Ist nur reineNeugierde.
Was ist denn der Hund von Geburt an Taub ist?

LG

_________________
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Christiane v.Z.
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Beiträge: 1180

BeitragVerfasst am: 23.01.2012, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

sinima hat folgendes geschrieben:
Hallo!
Ich habe da mal ne Frage zu folgendem Satz der Hundesteuer in unserer Stadt.

Hunden, die zum Schutze und Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich
sind. Hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis
mit den Merkmalen „B“, „BL“, „aG“, „GL“ oder H besitzen.

Das heißt doch nun da sich nur den SBA vorlegen muss,oder?
Und was ist eigendlich wenn man einen besonderen Hund hat?Also nicht das ich meine das man dafürnoch was rausschlagen kann oder so.Ist nur reineNeugierde.
Was ist denn der Hund von Geburt an Taub ist?

LG


Hallo,

da es für Hunde leider keinen SBA gibt denke ich nicht das Du eine Vergünstigung bekommen kannst, auch wenn es Dich sicherlich ehrt das Du Dich um so ein besonderes Tier kümmerst.
Wenn eines Deiner Menschenkinder einen SBA hat dann kannst Du beim zuständigen Amt einen Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer stellen.
Diesen Antrag füllst Du aus und legst eine Kopie des SBA mit den notwendigen Merkzeichen bei.
Oftmals wird Dir dann ab dem nächsten Monat teilweise sogar rückwirkend die Hundesteuer erlassen.

lg Christiane

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Christiane *80, mit Benedikt *2001, Asperger Autist, hochbegabt
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