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Kind im Heim-/Internat - Pflegegeldberechnung an Wochenenden
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Isolde
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BeitragVerfasst am: 01.02.2012, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

Stimmt Annette,

man hat sonst keine Probleme,

und mich würde wundern, wenn sie Eurem Widerspruch stattgeben würden.

Ich erfahre immer mehr von Eltern die Kinder in der Einrichtung haben dass die Kassen kürzen,
und überall sage ich klar und deutlich - Widerspruch einlegen.

Naja - nicht immer ist die Reaktion die, dass die Leute sich diesem Kampf stellen wollen, schade. Muss jeder für sich natürlich wissen, aber gut ist es nicht, weil je mehr es akzeptieren desto schwerer haben die Kläger es.

Ich bin gespannt,
ich gehe nun in die nächste Abrechnung nachdem das Sozialgericht entschieden hat, dass die Kasse an mich die Differenz zu zahlen hat.
Bisher habe ich noch keine Reaktion der Kasse auf das Schreiben des Sozialgerichtes - ich denke, sie werden es nicht anerkennen.
Ich kämpfe weiter.

Liebe Grüße - Isolde

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Nicht der Beginn wird belohnt, sondern einzig und allein das Durchhalten - Katharina von Siena
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Annette Schmidt
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BeitragVerfasst am: 01.02.2012, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Isolde!

Isolde hat folgendes geschrieben:
Stimmt Annette,man hat sonst keine Probleme,


Immerhin hatte ich jetzt mal eine ganze Weile keinen Behördenkram zu erledigen, exakt 2 Tage... Wink

Mein Widerspruch gegen die erneute unberechtigte Streichung des Kindergeldes für Uli war letzte Woche innerhalb von 2 Tagen erledigt, ich habe gleich an den Dienststellenleiter der Kindergeldkasse geschrieben. Cool

Zitat:
und mich würde wundern, wenn sie Eurem Widerspruch stattgeben würden.


Werde sie mit Sicherheit nicht, sonst hätten sie wohl nicht wieder gekürzt.

Zitat:
Bisher habe ich noch keine Reaktion der Kasse auf das Schreiben des Sozialgerichtes - ich denke, sie werden es nicht anerkennen.


Was kommt dann?

Zitat:
Ich kämpfe weiter.




Ich auch...

Liebe Grüße

Annette

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Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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Ella
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BeitragVerfasst am: 12.02.2012, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich reihe mich mal ein: Letzte Woche kam besagtes Schreiben von unserer Krankenkasse betreffend die "Änderung der Berechnung der anteiligen Geldleistung"
Eben habe ich denen schon mal geantwortet - Vielen Dank an die fleißigen User hier für das Einstellen der Musterwidersprüche!!

Bei mir ist die Abrechnung 11 und 12/2011 noch offen - erfahrungsgemäß dauert das auch noch, bis das überhaupt bearbeitet wird.

Ehrlich gesagt bin ich leicht angenervt.....eben hatte ich die eine rechtliche Sache beendet, nun kommt dieses! Aber egal, kann ja nicht sein, dass man das so klaglos hinnimmt, nech?

Liebe Grüße von Ella

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Annette Schmidt
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BeitragVerfasst am: 12.02.2012, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Uns hat man geschrieben, dass man unserem Widerspruch nicht abhelfen könne, wir sollten innerhalb von 14 Tagen mitteilen, ob wir ihn trotzdem aufrecht erhalten.

Das Schreiben, dass wir dies tun und gleich noch den Widerspruch für die erneute Kürzung fürs 4. Quartal 2011 habe ich vorhin ausgedruckt, geht morgen per Einschreiben mit Rückschein raus. Cool

Liebe Grüße

Annette

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Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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Isolde
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BeitragVerfasst am: 12.02.2012, 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ella,

willkommen in der Runde,

ich drücke Dir die Daumen, dass Deine Kasse evtl. früher einsichtiger wird.

Ich habe nur nun die Befürchtung, dass es eine recht langwierige Sache wird und die Kassen vor dem Bundessozialgericht eine Grundsatzentscheidung herbeiführen wollen.

Bis dahin heißt es, bei jeder Abrechnung Widerspruch einlegen und gute Nerven und Ausdauer bewahren.

Liebe Grüße - Isolde

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Inge
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BeitragVerfasst am: 21.02.2012, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Berlin (kobinet) Auf eine schriftliche Frage des behindertenpolitischen Sprechers der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kürzung des anteiligen Pflegegeldes hat Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz aus dem Gesundheitsministerium erklärt, die Bundesregierung werde sich um eine angemessene Lösung bemühen. Dazu gab Markus Kurth heute eine Presseinformation heraus: [...]
In ihrer Antwort auf die Frage von Markus Kurth erklärt die Staatssekretärin, das Bundesversicherungsamt habe die Kürzung durch die Pflegekassen angeregt. Die Bundesregierung werde auf das Bundesversicherungsamt zugehen und eine angemessene Lösung suchen. [...]

Quelle und kompletter Text: kobinet

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Viele Grüße von Inge

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BeitragVerfasst am: 21.02.2012, 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Inge,

da sitzen scheinbar überall Leute, die nicht recht lesen können. Smile

LG Michael

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Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
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Inge
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BeitragVerfasst am: 21.02.2012, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

cognitio buerocraticus?
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Isolde
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BeitragVerfasst am: 21.02.2012, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo liebe Inge,

danke für den interessanten Link,
ich habe es mir mal erlaubt, ihn dieses Mal meinem Anwalt zukommen zu lassen,
weiß nicht, wieweit er alles - das Thema betreffend - ganz aktuell im Kopf hat.
Aber sicher ist es für ihn sehr interessant,
weil meine Kasse nicht nachgibt und das Sozialgericht sagt - sie muss nachzahlen.

Lieben Gruß - Isolde

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BeitragVerfasst am: 18.03.2012, 23:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Wir haben Ende Februar ein Schreiben von der Hauptverwaltung unsere KK erhalten.

...wir haben Ihren Widerspruch erhalten.

Unser Servicezentrum konnte Ihrem Antrag leider nicht entsprechen, daher wurde Ihr Widerspruch an uns weitergeleitet.

Natürlich steht Ihre Zufriedenheit an erster Stelle. Manchmal können wir jedoch aufgrund der eindeutigen Rechtslage nicht anders entscheiden.

Wie sieht der weitere Ablauf des Verfahrens aus?

Wir werden jetzt für Sie klären, ob alle rechtlichen Möglichkeiten in Ihrem Einzelfall ausgeschöpft wurden und wann Ihr Widerspruch im Widerspruchsausschuss beraten werden kann. Dieser besteht aus je zwei Vertreten der Versicherten und der Arbeitgeber, die ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausüben.

Sollte es zu einer Beratung durch den Widerspruchsausschuss kommen, werden die Ausschussmitglieder Ihre Interessen berücksichtigen- soweit das im rechtlichen Rahmen möglich ist.

Bleibt es bei der getroffenen Entscheidung, erhalten Sie einen sogenannten Widerspruchsbescheid. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dieser im Hinblick auf eine mögliches Gerichtsverfahren an eine bestimmte Form gebunden ist.

Ein wichtiger Hinweis: Bitte melden Sie sich bei uns, falls sich neue Gesichtspunkte ergeben sollten oder sie Ihren Widerspruch nicht aufrechterhalten wollen. Vielen Dank!

Letzteres werde ich garantiert nicht tun und ich frage mich, was sich denn für neue Gesichtspunkte ergeben sollen? Rolling Eyes

Das Quartal ist fast um, d.h. es kommt die nächste Abrechnung und gehe davon aus, dass wir auch da Widerspruch einlegen müssen. Rolling Eyes

Liebe Grüße

Annette

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