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Kind im Heim-/Internat - Pflegegeldberechnung an Wochenenden
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Isolde
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BeitragVerfasst am: 11.02.2011, 21:40    Titel: Kind im Heim-/Internat - Pflegegeldberechnung an Wochenenden Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

habe eine Frage - Jonathan ist seit September 2010 im Heim.
Bisher bekam ich für jeden Tag an dem Jonathan bei mir zu Hause war 14,34 Euro bei einer Einstufung von 2.
Und er ist fast jedes Wochenende daheim und ziemlich die gesamten Ferien von Baden-Württemberg nicht in der Einrichtung.

Im Januar 2011 habe ich die Abrechnung gemacht ab Oktober 2010 bis Januar 2011.
Plötzlich bekam ich anderes Geld ausbezahlt.

Auf meine Nachfrage hin erhielt ich nun heute schriftlich die Antwort, dass das Pflegegeld für Jonathan als Kombinationsleistung gesehen wird,
und berufen sich hiermit auf den § 43a SBG XI.
Es gäbe hierzu 2 Urteile vom BSG vom 13.03.2001 (Az: B3 P 10/00 R, Rz31) und vom 06.06.2002 (Az: B 3 P 2/02, Rz:26).

Ich verstehe das nicht,
einfach deswegen - wieso bekomme ich 1 Jahr lang das Geld / Tag ausbezahlt für jeden anwesenden Daheimtag,
und nun plötzlich wird das geändert.

So wollen sie auch - nach Beurteilung im Heim durch den MDK - Jonathan runter stufen auf PS 1,
allerdings bekam ich doch tatsächlich noch gnädigerweise einen Anhörungsbogen den ich bis 22.02. zurücksenden muss und danach wird endgültig entschieden.

Das Pflegegutachten habe ich schon in der Hand und dem Heim gegeben - das war der allergrößte Witz den es gab.

Sachlich gefragt - wie habe ich das alles zu verstehen?

Wer kann mir weiterhelfen?

Lieben Grüße - Isolde

_________________
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Zuletzt bearbeitet von Isolde am 05.08.2011, 17:38, insgesamt 5-mal bearbeitet
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Sinale
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BeitragVerfasst am: 11.02.2011, 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Isolde,

die Kombinationsleistung kann ausschließlich nur dann abgerechnet werden, wenn sie beantragt wurde, dies ist jedoch bei einer Heimunterbringung nicht sinnvoll.

Die genannten Urteile kenne ich allerdings nicht.

_________________
Viele Grüße
Sinale

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Annette Schmidt
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BeitragVerfasst am: 11.02.2011, 22:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Isolde!

Das verstehe ich auch nicht, bei uns wurde noch nie was abgezogen, wenn wir anteilig die Besuchstage abgerechnet habe, und das schon 6 Jahre.

Beim uns ist es so, dass das Heim 10 % der Heimkosten, maximal jedoch 256 € Zuschuss zu den Heimkosten bekommt bzw. der Kostenträger dieses Geld erhält. Das ist zwar SGB VIII, aber der Fall kommt ja bei beiden Kostenträgern der Eingliederungshilfe vor.

Meiner Ansicht nach verwechseln die trotzdem was bei Euch, Jonathan ist doch nicht in einer vollstationären Pflegeeinrichtung nach SGB XI, Pflegeversicherung, sondern sondern über Eingliederungshilfe nach SGB XII, § 53 und 54 untergebracht.

Zitat:
dass das Pflegegeld für Jonathan als Kombinationsleistung gesehen wird und berufen sich hiermit auf den § 43a SBG XI.



Hier
http://www.betanet.de/download/beta.....ollstationaere-Pflege.pdf

steht:

Für die vollstationäre Pflege in Behinderteneinrichtungen gelten spezielle
Regelungen...


Gucke da bitte mal unter Punkt 6.

Mir fällt da Punkt 6.4.1, der letzte Satz ins Auge:

Das sich ergebende anteilige Pflegegeld darf zusammen mit der Leistung bei vollstationärer Pflege den für die jeweilige Pflegestufe festgelegten maximalen Sachleistungsbetrag bei häuslicher Pflege (Pflegestufe I: 440,- € monatlich,
Stufe II: 1.040,- €, Stufe III: 1.510,- €) nicht übersteigen.


Kann es evtl. sein, dass Jonathan so viele Tage zu Hause war, dass das zutrifft und vorher nicht?

Ich würde da noch mal nachhaken.

Liebe Grüße

Annette

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Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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Isolde
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BeitragVerfasst am: 11.02.2011, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

Sinale hat folgendes geschrieben:
die Kombinationsleistung kann ausschließlich nur dann abgerechnet werden, wenn sie beantragt wurde, dies ist jedoch bei einer Heimunterbringung nicht sinnvoll.


Hallo Sinale,

ich habe definit NICHTS beantragt,
deswegen wundert mich die ganze Sache sehr.

Was könnte die Kasse damit bezwecken wollen wenn sie das auf eigene Faust plötzlich macht?

Lieben Gruß - Isolde

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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 11.02.2011, 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Isolde,

mhh, Kombinationsleistung! Da bekommst du nur, was übrigbleibt. Das Heim Verbraucht bspw. 90 Prozent der Sachleistung und für dich bleiben dann 10 Prozent des Pflegegeldes übrig.

LG Michael

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Isolde
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BeitragVerfasst am: 11.02.2011, 22:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Annette,

Jonathan war zwischen dem 01.10.2010 und dem 08.01.2011 genau 45 Tage nicht in der Einrichtung.

Ist das zuviel?

Und wieso bekäme ich dann weniger Geld?

Die Einrichtung erhält wie Du oben geschrieben hast die 256 Euro / Monat.

Lieben Gruß - Isolde

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Isolde
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BeitragVerfasst am: 11.02.2011, 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

MichaelK hat folgendes geschrieben:
Das Heim Verbraucht bspw. 90 Prozent der Sachleistung und für dich bleiben dann 10 Prozent des Pflegegeldes übrig.


Hallo Michael,

welche Sachleistungen soll denn das Heim verbrauchen?

Es bekommt die 256 Euro.

Und wieso war es in 2010 anders als es mir jetzt im 2. Heimjahr berechnet wurde?
Da war Jonathan im Durchschnitt auch 40 - 45 Tage im Quartal nicht da, in den Sommerferien sogar noch länger.

Lieben Gruß - Isolde

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BeitragVerfasst am: 11.02.2011, 22:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Isolde,

keine Ahnung, was das Heim da bei der Pflegekasse abrechnet. Die Pflegesachleistung in Pflegestufe II beträgt monatlich 1040€.

LG Michael

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Annette Schmidt
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BeitragVerfasst am: 11.02.2011, 22:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Isolde!

Isolde hat folgendes geschrieben:
Jonathan war zwischen dem 01.10.2010 und dem 08.01.2011 genau 45 Tage nicht in der Einrichtung.
Ist das zuviel?


Das müsste man mal durchrechnen.

Zitat:
Und wieso bekäme ich dann weniger Geld?


Dazu ist in obigem Link ein Berechnungsbeispiel.
Ich füge das mal ein:

6.4.2. Berechungsbeispiel
Berechnung für die häusliche Pflege von 12 Tagen bei Pflegestufe I
Pflegegeld 225,- € : 30 x 12 Tage = 90,- €
Leistung vollstationär/ Behinderteneinrichtung = 256,- € (maximal)
Ergibt zusammen 346,- €
Da dieser Gesamtbetrag von 346,- € unter dem Sachleistungs- Höchstbetrag von 440,- € liegt, kann das Pflegegeld in Höhe von 90,- € ausgezahlt werden.


Haben die das monatsweise abgerechnet, dass Du evtl. in einem oder mehreren Monat drüber gelegen hast (Weihnachsferien?).
Bei uns wird immer quartalweise abgerechnet.

Ich versuche das mal zu rechnen. 45 Tage wären im Schnitt 12,25 Tage pro Monat.

PS 2 ist 430 € : 30 = 14,30 € x 12,25 Tage =175,58 €

430 € - 256 € Leistung ans Heim = 174 € .

D..h., du könntest maximal 174 € Pflegegeld bekommen. Das wäre aber nur ein minimaler Differenzbetrag und ich vermute mal, dass die Kürzung höher liegt.

Zitat:
Die Einrichtung erhält wie Du oben geschrieben hast die 256 Euro / Monat.


Eben, 256 € und keine Pflegesachleistung nach § 43a. Die würfeln da irgendwas zusammen was nicht darf. Wie gesagt, Jonathan ist nicht in einer Pflegeeinrichtung nach SGB XI, sondern in einer Behinderteneinrichtung nach SGB XII.

Liebe Grüße

Annette

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BeitragVerfasst am: 11.02.2011, 22:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ich schreibe mal noch folgendes aus dem Brief:

Also - ich wollte für 45 Tage dieses Pflegegeld haben,
bekam 157 Euro weniger ausgezahlt, als ich ausgerechnet hatte mit 14,34 Euro / Tag.

....

Angerechnete Pflegesachleistung: 256 Euro (Ausschöpfungsgrad = 24,62 % von 1.40 Euro)
nicht ausgeschöpfte Pflegesachleistung: 100% - 24,62 % = 75,38 %
anteiliges Pflegegeld: 75.38 % von 430 Euro = 324,13 Euro

Die Änderung gilt für uns ab sofort.

.....

Dies soll die Erklärung sein für das reduzierte Pflegegeld.
Wie gesagt - 2010, im 1. Heimjahr lief das anders.
Und mir ist nichts bekannt, dass sich da was geändert hatte - die Pflegekasse hatte mir auch NIE davon je etwas mitgeteilt,
sondern hat einfach den gekürzten Betrag überwiesen, ohne Abrechnung.
Und nur auf mein Nachfragen hin kam dann der Brief.

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