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SBA ist da - ohne Merkzeichen
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Baka
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BeitragVerfasst am: 09.04.2011, 21:58    Titel: Antworten mit Zitat

huhu kati..
hannah hat eine globale entwicklungsverzögerung..
in allen bereichen...
nur hat das so direkt noch keiner in berichten geschrieben..
die sind auch alle shcon nen jahr alt..
der aktuellste kam erst vor zwei wochen.. (auch von oktober)..

hi assunta..
ich hatte den SBA nicht mitgeschickt..
muss ihn nch hinschicken wegen der änderung..
bisher steht drauf ab 1.8.08.. aber nur 50% und H..
G wird ja nun noch ergänzt..

Assunta hat folgendes geschrieben:

Soweit ich weiß kann eine Höherstufungsantrag gestellt werden sobald sich eine wesentliche Verschlechterung ergibt.


oder neue erkenntnisse? oder..
das ist ja mit neuen diagnosen auf berichten der fall...

mmh naja..
ich werd mich mal beraten lassen...

lbg baka

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Hannah (02/08) - Entwicklungsverzögert, Hypoton, cerebrale Bewegungsstörung, RS-Virus mit 5 Wochen, KISS, Makrozephalus, Lactoseintoleranz, starke Wahrnehmungsstörungen, SBA 50% G H; PS2 - und Mattis (5.11.2010) - fit Smile aber Frühkdl. Asthma, Neurodermitis, Lebensmittelunverträglichkeiten
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Assunta
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BeitragVerfasst am: 10.04.2011, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo baka!

Neue Erkenntnisse zählen natürlich auch dazu,wenn sie wesentlich erscheinen.

Steht den im Widerspruchsbescheid etwas drinnen,bezüglich ab wann der SBA nun gültig ist?Wenn nicht ist er weiterhin erst Antragsstellung gültig bzw. es wird noch darüber entschieden.Aber das wäre nur der Fall wenn du so wie wir erst einen Teilabhilfebescheid bekommen hättet und dann den Widerspruchsbescheid.

Liebe Grüße Assunta

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Ich möchte lieber ein einziges Leben mit dir verbringen, als alle Zeitalter der Welt alleine zu durchleben!(aus Herr der Ringe)
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Baka
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BeitragVerfasst am: 10.04.2011, 21:34    Titel: Antworten mit Zitat

huhu..

im ersten bescheid stand ab august 08..
diesmal steht ab antragsstellung...

mmh..
lieben gruß
baka

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Hannah (02/08) - Entwicklungsverzögert, Hypoton, cerebrale Bewegungsstörung, RS-Virus mit 5 Wochen, KISS, Makrozephalus, Lactoseintoleranz, starke Wahrnehmungsstörungen, SBA 50% G H; PS2 - und Mattis (5.11.2010) - fit Smile aber Frühkdl. Asthma, Neurodermitis, Lebensmittelunverträglichkeiten
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Assunta
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BeitragVerfasst am: 11.04.2011, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Dann handelt es sich bestimmt um einen Irrtum das jetzt drinnen steht ab Antragstellung.
Denn mit welchen Argumenten würden sie diese Änderung den auch begründen wollen?!

Am besten einfach mal nachfragen.

Liebe Grüße

Assunta

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Baka
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BeitragVerfasst am: 11.04.2011, 21:22    Titel: Antworten mit Zitat

huhu..

ich werd morgen mal nachfragen..
montags komm ich da nie zu weil wir den ganzen tag unterwegs sind...

mmh

meint ihr denn, das es sinnvoll wäre zu klagen?
was kommen da auf kosten auf uns zu?
wie groß ist die chance?

lbg

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kati543
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BeitragVerfasst am: 11.04.2011, 22:22    Titel: Antworten mit Zitat

Seid ihr denn in einen dieser Vereine?

@ Assunta
G bedeutet nicht Gehbehindert. Das ist ein häufiger Fehler den praktisch alle machen. Das G hat mit der rein motorischen Fähigkeit des Laufen könnens nicht unbedingt etwas zu tun. G bedeutet: "Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr". Darunter fallen auch geistige Behinderungen. Mein Jüngster kann super rennen, laufen, klettern,... und hat G. Weil er eben kognitiv nicht in der Lage ist, sich im Straßenverkehr zu bewegen.

_________________
Katrin (Epilepsie)
O. (Frühkindlicher Autismus (HFA), gl. Entwicklungsst., Ptosis, Hypotonie, Vd. auditive Wahrnehmungsst., Vd. Valproatembryopathie)
D. (geistige Behinderung, Frühkindlicher Autismus, Esstörung, Hypospadie, Trigonoceph., Hypotonie, Opticushypoplasie, Amblyopie, Vd. Valproatembryopathie)
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Baka
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BeitragVerfasst am: 13.01.2012, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

SO.. rauskram...


ich bin voll genervt...

wir haben ja Klage eingereicht wegen dem SBA...

und waren dann auch im SPZ und die haben ne ausführliche Entwicklungsdiagnostik gemacht und kamen da zu einer (fast) Entwicklungsstagnation mit einem Entwicklungsquotient von 24,5...

nun bietet uns das Versorgungsamt eine Erhöhung des GdB von 50 auf 60 an...
um es nicht zum Gerichtsverfahren kommen zu lassen...

sie meinen, das der EQ nicht das alleinige Kriterium ist, um die Höhe des GdB zu bestimmen.. die soziale Einordnungsstörung und Verhaltensstörungen sind da bedeutender...

ja.. die haben nen Schaden...
unter 80 und B und aG gebe ich nicht auf...

es ist nun schon der zweite Brief vom Versorgungsamt, wo sie was von 60 reden...
ich weiß nicht, was der VdK in der Klage geschrieben hat...
und heut erreich ich da natürlich keinen mehr..
grummel....

_________________
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Mellie
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BeitragVerfasst am: 13.01.2012, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

Baka hat folgendes geschrieben:


es ist nun schon der zweite Brief vom Versorgungsamt, wo sie was von 60 reden...
ich weiß nicht, was der VdK in der Klage geschrieben hat...
und heut erreich ich da natürlich keinen mehr..
grummel....


Hallo Baka,

ich kann Dich gut verstehen, dass Du genervt bist.

Auf das Merkzeichen H würde ich auch bestehen.

Na, da bin ich schon fast beruhigt, dass man auch mit VdK nicht weiter kommt. Ich ziehe die Klage alleine durch, obwohl ich zeitweise auch schon an den VdK gedacht habe.

Vergleiche bietet das Versorgungsamt gerne an. Uns wurde auch das B und G angeboten. Ich bestehe aber weiterhin auf das H. Also muß ich weiter warten bis es zu einer Gerichtsverhandlung kommt oder das Gericht nach Aktenlage entscheidet. Und ich warte jetzt schon 1 Jahr. Hier muß man einen langen Atem haben.

_________________
Liebe Grüße,
Mellie
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Baka
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BeitragVerfasst am: 13.01.2012, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

huhu..
ich glaube sogar, das ich mit VdK fast besser dran gewesen wäre..
weil so immer die Reaktion lange dauert...
H haben wir ja ... aber ich brauch das B und aG..

ja ich hoffe ich hab den langen Atem...
ich werde nun mein Kommentar zu dem Angebot selbst schreiben und an den VdK schicken...
ich hab echt keine Ahnung was die machen...

lbg baka

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Baka
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BeitragVerfasst am: 14.01.2012, 23:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ich muss ja nun noch Stellung nehmen zu dem vergleichsangebot..
Habe überlegt, den Bericht, auf dem das versorgungsamt Bezug nimmt, zu kopieren und die Passagen zu markieren, die n meinen Augen am wichtigsten sind und die Merkzeichen begründen..

Ist das sinnvoll?

LBG Baka

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