Verfasst am: 11.12.2005, 13:42 Titel: zus. Betr.kosten beantragen, Fahrtenbuch und mehr Fragen
Ich hätte mal ein paar Fragen an Euch. Julian hat seit Mai diesen Jahres Pfelegstufe 1.
Wir hatten ein Schreiben dabei, wo drin steht, wörtlich:
Sie können ab dem 1.5.05 Zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen und erhalten zu deren finanzierung einen zusätzlichen Betreuungsbedarf in Höhe von maximal 460,- euro je Kalenderjahr.
anteilig für das Jahr 2005 stehen uns somit 306,66 € zu.
Die zusätzlichen Betreuungsleistungen dienen der Erstattung von Aufwendungen, die ihnen im Zusammenhang mit folgenden Leistungen stehen:
- Tages- oder Nachtpflege
- Kurzzeitpflege (keine Verhinderungspflege)
- Spezielle Betreuungsangebote für Personen mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf (z.B. familienentlastende Dienste)
Die zusätzlichen Leistungen sind zu beantragen.
Vor ein paar Wochen hatten wir eine belastende Familienstituation. Ich wurde am Knie operiert und kann bis heute nicht richtig laufen, mein Mann hatte einen Bänderriss und konnte ebenfals nicht laufen. Somit konnte keiner mit Julian spazieren etc.
Wir haben uns dann erlaubt einen Babysitter für 5,-€ die Stunde zu nehmen.
Diese war insgesamt nun 8 Std. bei Julian.
Wir haben bei der Krankenkasse angerufen und nachgefragt. Sie wollen das nicht anerkennen, weil es kein öffentlicher Dienst sei, es müße ein anerkannter Betreuungsdienst sein, bei dem kostet die Stunde doch sicher mind.70,-€ wenn nicht sogar mehr......
habt ihr einen tip wie ich das mit dem Babysitter machen könnte, daß sie das anerkennen?
Wir haben ihnen auch gesagt, das Julian dieses Mädchen kennt, er ist ängstlich fremden gegenüber.....
Dann muß ich euch noch weiter löchern....
wir hatten noch ein schreiben dabei, auf dem steht:
Gleichzeitig möchten wir sie draufhinweisen, dass Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, gesetzlich verpflichtet sind § 37 SGB xi), einen Pflegeinsatz durch eine Vertragspflegeeinrichtung abzurufen.
Dieser Pflegeeinsatz ist bei Pflegestufe 1 mindestens einmal halbjährlich durchzuführen....????
Die Durchführung des Pflegeeinsatzes ist nachzuweisen.....
Die Nachweisfrist beginnt bei ihnen am 1.1.06. der erste nachweis muss von ihnen somit bis spät. 30.6.06 erbracht werden.
sollten sie dieser nachweispflicht nicht nachkommen, sind wir verpflichtet, das Pflegegeld zu kürzen bzw. zu versagen.....???
Die kosten der Pflegeeinsätze übernehmen wir.....
was bedeuten das? Für was soll das denn gut sein?
Bitte helft mir....
Noch eine letzte Frage,
führt von euch wer ein Fahrtenbuch?
Ich bin ständig mit oder wegen Julian unterwegs mit dem auto, krankenhaus, ärzte, therapien etc. da kommen einige Kilometer zusammen. Die Arzthelferin hat mir den Tip gegeben ein Fahrtenbuch zu führen. Bekommt man das auch von der KK?
muß dann praktische bei jeder fahrt eine unterschrift von z.b. der therapie machen lassen?
Ich danke euch schon im voraus für eure antworten!
Einen schönen 3. Advent!!! _________________ Viele Grüße Tami mit Julian *3/99 perinatale Asphyxie, Apgar 3-3-5, Ph 6,93, Be Wert -20,geblieben sind ein Tourette Syndrom, ADHS, Muskelhypotonie, Mikrozephalie, Entwicklungsverzögerung, komplexe Wahrnehmungs und Verarbeitungsstörung, Koordinationsstörung, Lernbehinderung, Knick-Senk-Füße
und Mareen *Mai 2008 - geplanter Kaiserschnitt und gesund
diesen Betreuungsnachweis nach 37 müsst Ihr haben, sonst bekommt Ihr kein Pflegegeld mehr. Die Pflegekasse weist nur an, wenn so der Nachweis da ist, dass die Pflege gesichert ist.
Keine Ahnung, ob das einen tatsächlichen Sinn hat.
Man muss es auch haben, wenn man selber Pflegefachkraft ist.
Zu den 460 E. die können wir auch nur abrufen, wenn wir eine Rechnung der Lebenshilfe, für z.B. eine Samstags oder Sonntagsbetreuung, oder eine Wochenendbetreuung abrechnen. Ist leider auch so, für einen Babysitter bekämen wir das Geld nicht rückerstattet.
Leider gibt es immer viel unsinnigen Formalkram und wir müssen Dinge in Kauf nehmen, die uns so letztendlich teurer kommen.
Also- tief durchatmen und dann einfach hin nehmen, weil, da ist nichts dran zu ändern und ärgern lohnt nicht.
Fahrtenbuch- da wäre es dann sinnvoll, kurz vom Arzt oder Therapeut gegenzeichnen zu lassen mit Stempel, dass Ihr da wart.
also zu den 460 € kann ich nicht wirklich was sagen, da kennt sich Isolde viel besser aus. Aber den Babysitter müsstest Du auf jeden Fall über Verhinderungspflege abrechnen können, gib mal "Verhinderungspflege" in der Suche ein, da findest Du einiges dazu.
Der Pflegeeinsatz ist dazu da, zu gucken, dass die Pflege "gesichert" ist. Ich denke, es kommt daher, dass Pflegebedürftige ja meist alte Menschen sind, die ihren Pflegenden unter Umständen hilflos ausgeliefert sind. Und deshalb kommt alle halbe Jahre (bei PS III alle Vierteljahre) mal jemand gucken.
Dass heißt, Du machst einen Termin mit einem örtlichen Pflegedienst gegen Ende der Frist. Die kommen dann zu Euch nach Hause und eigentlich ist es ein Beratungsgespräch, sie erklären Die z. B. wie das mit den 460 € geht . Und manchmal haben sie Vorschläge, welche Hilfsmittel für Euch sinnvoll sind. Aber es ist nicht so, dass sie einen Tag Pflege bei Julian übernehmen würden. (So ungefähr hatte ich mir das am Anfang erklärt ).
Das Fahrtenbuch ist hauptsächlich für die Steuererklärung hilfreich, wenn Julian einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal aG hat, aber ich weiß nicht, wieviel Prozent es sein müssen. Dann könnt Ihr bis zu 15.000 km à 0,30 € , also 4.500 € unter Sonderausgaben absetzen. Allerdings gibt es für Sonderausgaben einen Selbstbehalt von 1 bis (ich glaube) 4 % des Einkommens, je nach Anzahl der Familienmitglieder. Manche Finanzämter akzeptieren 15.000 km ohne jeden Nachweis, manche wollen mehr. Ich führe eine Liste mit den regelmäßigen Fahrten mit Florian und schreibe die größeren Strecken, wie Urlaub und Besuch bei den Großeltern, oder die Fahrten zum Rehahaus in Berlin, dazu. Damit kommen wir auf ca. 10.000 km. Ein richtiges Fahrtenbuch ist mir zu aufwendig.
Ob ein Fahrtenbuch auch Erstattung duch die KK ermöglicht weiß ich nicht.
Alles in allem eine ziemlich lückenreiche Antwort , aber vielleicht hilft es Dir doch weiter. Liebe Grüße, Rachael _________________ Florian (*04/2002): Pitt Hopkins Syndrom; ein fröhliches Schulkind mit dem Schalk im Nacken , Felix (*6/2008).
Hallo Tami,
zu Punkt 1 :
Für diese zusätzlichen 460 Euro könnt ihr zum Bsp.einen Babysitter von der Lebenshilfe in Anspruch nehmen.
Das wird auch von der KK anerkannt,da diese Babysitter vertraglich für die Lebenshilfe arbeiten.Der Stundenlohn liegt bei uns bei 16,34.
Wie kommst du auf 70 Euro die Stunde????
Natürlich ist 5 Euro wesentlich günstiger,jedoch ist da auch (meißt)eine qualifizierte Betreuung nicht gesichert.(denkt zumindest die KK)
Informiere dich doch mal bei der Lebenshilfe(bei uns gehören die Babysitter zum Bereich"ambulante Dienste").
Einen normalen Babysitter werden sie nicht anerkennen,da wirst du wohl auf den Kosten sitzenbleiben:-(
Zu Punkt 2:
Diesen Nachweis/Pflegeeinsatz (halbjährlich bei PFlegestufe 1 & 2 und vierteljährlich bei Pflegestufe 3) benötigt die KK um zu überprüfen ob euch das Pflegegeld wohl noch zusteht oder ob sich die Situation sehr verbessert hat und ihr ggfs.zurückgestuft werdet bzw,.das Geld ganz gestrichen werden kann,da keine Pflegestufe mehr notwendig ist.Freiwillige Höherstufung hab ich fast noch nie erlebt bei einem solchen"Überprufungsgespräch"
Bei uns ruft der MDK von selbst in regelmäßigen Abständen dann an und teilt uns einen Termin mit.
Das Gespräch ist eigentlich immer recht schnell erledigt;-)
Zu dem Fahrtenbuch kann ich dir leider aus Erfahrung Nichts genaues mitteilen.
Herzliche Grüße
Anna _________________ Anna,Chris & Justin geb.9.2.03 (23+4 SSW,625 g,32 cm) Extremfrühchen mit multiplen schwersten Behinderungen ,PEG (PS 3)
- ein ewig strahlender Sonnenschein -
und Jona Maximilian 3.11.09 gesund
kann mic nur meinen Vorschreiberinnen anschließen. Den Babysitter in deinem Krankheitsfall kannst du vielleicht über eine Haushaltshilfe abrechnen. Wenn Mama und / oder Papa krank sind, zahlt die Kasse die Kosten für eine Haushaltshilfe auf Antrag. Man hat dann 3 Möglichkeiten: 1. Man nimmt eine Privatperson, dann zahlt die Kasse 5,25 € die Stunde. 2. Man beauftragt einen Pflegedienst o.ä., dann rechnen sie mit dem jeweiligen Unternehmen ab und 3. der gesunde Partner nimmt unbezahlten Urlaub und die Kasse zahlt einen Verdienstausfall bis zu einem bestimmten Tagessatz ( bei uns waren es glaube ich so um die 111€ pro Tag), fällt bei euch ja auch eher flach... . Aber Vorsicht: Die wollen, dass man von einer Haushaltshilfe spricht und nicht von einem Babysitter! Kannst du bestimmt auch noch im Nachhinein beantragen.
GLG AnjaD _________________ Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal, wie es ausgeht.
Vaclav Havel
Anja (*1969)mit F. und D. (*1998), D.: ADHS, L. (*2001) vorgeburtl. Schlaganfall, Hemiparese, Epi, GB und Y. (*2004) V.a. ADHS
okay, ich glaube ich verstehe....
ich versuche die lebenshilfe , die für uns zuständig ist erstmal ausfindig zu machen. Damit das mit dem Babysitter geklärt ist....
dann versuche ich das mit der Haushaltshilfe nachträglich zu machen.
Wir können ja Schreiben von den Ärzten haben, bei denen unser Krankheitsbild beschrieben wird, oder? _________________ Viele Grüße Tami mit Julian *3/99 perinatale Asphyxie, Apgar 3-3-5, Ph 6,93, Be Wert -20,geblieben sind ein Tourette Syndrom, ADHS, Muskelhypotonie, Mikrozephalie, Entwicklungsverzögerung, komplexe Wahrnehmungs und Verarbeitungsstörung, Koordinationsstörung, Lernbehinderung, Knick-Senk-Füße
und Mareen *Mai 2008 - geplanter Kaiserschnitt und gesund
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