Hallo zusammen,
[...]
Das Geld wurde angewiesen. Allerdings muss ich die Praxisgebühr meines Kindes, dass über seinen Vater bei der IKK versichert ist dort zurückfordern. Die TK ist aber sehr servivefreundlich und hat eine Berechnungskopie für die fremde Kasse beigelegt und gleich ein vorformuliertes Schreiben, wo nur noch die Kontoverbindung ergänzt werden muss und die Unterschrift sowie die Adresse der KK.
Kleiner Wermutstropfen: eine Zuzahlungsquittung für Medikamente wurde nicht anerkannt, weil die Apotheke nicht den Namen des Patienten drauf vermerkt hat und auch der Stempel der Apotheke fehlt. Da reichte es auch nicht aus, dass es um die Medikamente handelt die jeden Quartal wegen chronischer Krankheit anfallen. Habe nun die Apotheke kontaktiert (war ausgerechnet auch nicht unsere *Stammapotheke* sondern weil es dringend war eine ziemlich weit weg von uns) um zu sehen, ob wir da noch rückwirkend eine korrekte Quittung kriegen können.
Berichte dann weiter.
LG, helena
Hallo,
die TK hat auch die nachgereichte mit Namen und Stempel ergänzte Ersatzquittung der Apotheke anerkannt und erstattet, wogegen die IKK immer noch nichts von sich hat hören lassen oder überwiesen.
Dabei hat die Arbeit ja schon die TK gemacht mit der Berechnung, der Berechnungsbogen lag dem Erstattungsantrag bei eigentlich müssten sie nur das Geld überweisen .
bisher noch Null Reaktion der KK auf den Überprüfungsantrag
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
ich bin bisher immer noch nicht dazu gekommen den Überprüfungsantrag abzuschicken dennoch habe ich mit diesen schon befasst und habe nachgerechnet soweit dies überhaupt möglich ist.
ich habe deshalb eine Frage mit welchem Jahreseinkommen rechnet den die Krankenkasse mit dem was der Arbeitgeber an die KK meldet oder das was auf dem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung steht
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
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(Martin Luther King)
Die "Anfrage" ist eingegangen und um eine "abschließende" Bearbeitung ist man bemüht
LG Michael
Hallo Michael,
na da ist man doch gespannt auf die Antwort, wenn schon der Überprüfungsantrag so völlig unverbindlich als *Anfrage* bezeichnet wird.
Die Kasse meines Exmannes hat auch wieder einmal nicht genau gelesen was im Antrag stand und hat die Erstattung einfach an ihn überwiesen , obwohl im Antrag ja ganz genau drinstand wer den Antrag stellt, wofür und auch die genaue Kontoverbindung. Ich warte also immer noch, weil die Kasse jetzt die Rücküberweisung abwartet und dann an mich überweist.
Jahr----------Ehe- oder Lebenspartner----------je Kind
2007---------------4.410---------------------------5.808
2008---------------4.473---------------------------5.808
2009---------------4.536---------------------------6.024
2010---------------4.599---------------------------7.008
2011---------------4.599---------------------------7.008
2012---------------4.725---------------------------7.008
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
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(Martin Luther King)
Hallo zusammen,
ich bin wirklich sehr zufrieden mit unserer Krankenkasse, der TK.
Nur 11 Tage haben sie gebraucht, um unsere Anträge zu bearbeiten und sie haben sogar noch einmal den Bescheid für 2010 geändert und eine Resterstattung vorgenommen, weil noch eine Quittung aus 2010 aufgetaucht war, die ungeschickt zwischen andere Unterlagen gerutscht gewesen war.
Danke für das Freibeträge-Update. So kann jeder selber einfach nachrechnen, ob seine Kasse die Freibeträge richtig angesetzt hat.
Beantragt war seit Januar 2011 die Überprüfung für 2008 bis 2011, nachträglich 2012.
Berichtigt wurden jetzt die Zuzahlungen für 2010 bis 2012 um jeweils etwa 12€. Weis nicht, ob da noch was nachkommt. Zumindest erst mal klar, dass auch unsere KK die bisherige Berechnung nun offensichtlich für rechtswidrig erachtet.
Ich werd mal noch eine Woche abwarten und dann natürlich den Rest einfordern. Zinsen sind ja eigentlich auch fällig und meine Auslagen für das Vorverfahren natürlich auch. Mich ärgert sehr, dass hier wohl wieder nur nachlässig gearbeitet wurde, trotz der langen Bearbeitungsphase.
Ich würde ja eigentlich gern in der Sache noch ein bischen "Wirbel" machen, weiß aber nicht recht, ob wir da eventuell wirklich nur Ausnahme sind. Eventuell hatte ich an den Mitteldeutschen Rundfunk gedacht. Die sind immer ganz emfänglich für Verbrauchertipps und Behördenbashing
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
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(Martin Luther King)
Hallo Michael,
danke für deine weitere Schilderung.
Stimmen denn nun die Nachberechnungen wenigstens?
Ich finde es eine Frechheit, dass man da jetzt über ein Jahr für eine Bearbeitung gebraucht hat und nicht mal alles bearbeitet wurde.
Ja, ich würde wohl auch mal bei Herrn Escher und Co. anfragen. Was mich ärgert: wohl alle die nicht selber darauf kommen dass hier falsch berechnet wurde und Widerspruch einlegen werden wohl leer ausgehen. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass die Berechnungen ausgerechnet nur bei euch schief gelaufen sind.
Gibts denn noch Hinweise auf den falschen Rechenweg in den Informationen der Krankenkasse (Website?).
Drücke dir auf jeden Fall die Daumen, dass der Rest nun schneller geregelt wird.
die Nachberechnungen sind soweit korrekt. Hab heut noch wegen 2008 und 2009 genervt. Da war man der Meinung, richtig gerechnet zu haben. Es wurden aber die verkehrten Kinderfreibeträge angesetzt, siehe Bundessozialgericht, Urteil vom 30.06.2009 Aktenzeichen: B 1 KR 17/08 R.
Nun wird weiter geprüft .
Auf der Webseite der KK sind die verräterischen Hinweise verschwunden. Der Zuzahlungsrechner mit den betreffenden "Erläuterungen" ist vom Netz.
Leider gibts ja keine Pflicht zur nachträglichen Korrektur. Wenn man nicht selbst den Rechtsweg beschreitet, hat man das Nachsehn und nach 4 Jahren ist sowieso alles verjährt.
Ich bin schonmal auf 2013 gespannt In 8 Monaten kommt die Probe aufs Exempel
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
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