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Überprüfungsantrag Belastungsgrenze bei Zuzahlungen KK
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Andrea
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BeitragVerfasst am: 18.01.2011, 14:00    Titel: Überprüfungsantrag Belastungsgrenze bei Zuzahlungen KK Antworten mit Zitat

Guten tag zusammen


ich habe vor längerer Zeit schon mal gelesen u.a bei Vdk das ein neues Gerichtsurteil gibt das besagt das die KK bei der Berechnung der Belastungsgrenze für die Zuzahlungsbefreiung höhere Freibeträge für Kinder berücksichtigen muss.

Eltern die die Voraussetzungen dafür erfüllen sollten einen Überprüfungsantrag für die letzten 4 jahre stellen nur hab ich nirgendwo einen solchen Musterüberprüfungsantrag gefunden.
selbst bei google nicht


Deshalb wende ich mich mit der Bitte um Hilfe an euch, hat jemand von euch schon so einen Überprüfungsantrag gestellt und würde mir diesen eventuell zu Verfügung stellen oder weiß jemand wo ich so einen runter laden kann?

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe

LG Andrea
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Helena*
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BeitragVerfasst am: 18.01.2011, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Andrea,
du meinst sicher dieses Urteil hier:
http://www.journalmed.de/newsview.php?id=26319

Hast du denn noch alle Zuzahlungsquittungen für die letzten vier Jahre? Ohne die Originalquittungen lehnen die Kassen eine Bearbeitung ab. Oder hattest du für die rückliegenden Jahre immer eingereicht und es wurde falsch berechnet?

LG, helena
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Andrea
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BeitragVerfasst am: 18.01.2011, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

ja das meinte ich nein die Quittungen habe ich nicht mehr die habe ich in den jeweiligen Jahren immen abgegeben und jetzt habe ich halt das gelesen mit den höheren Freibeträgen die berücksichtigt werden sollen


LG Andrea
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Helena*
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BeitragVerfasst am: 18.01.2011, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Andrea,
"in den jeweiligen Jahren immer abgegeben"= du hattest immer einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung gestellt, richtig? Dann sollte das ja kein Problem sein und ihr hattet einen negativen Bescheid der Kasse bekommen.

Grundlage wäre dann der § 44, SGB X , allerdings sind die Fristen wohl ab 2011 auf ein Jahr rückwirkend begrenzt worden.
Vielleicht weiß da jemand mehr, habe jetzt leider keine Zeit zum recherchieren.

LG, helena
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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 18.01.2011, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

Andrea hat folgendes geschrieben:
...selbst bei google nicht


Hallo Andrea,

jetzt schon! http://www.google.de/search?hl=de&a.....amp;aqi=&aql=&oq=

An die
(Krankenkasse)

(Datum)

(Mitgliedsnummer)

Widerspruch / Antrag gemäß § 44 SGB 10
Festsetzung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen
(Soweit bekannt:) Aktenzeichen:


Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben auf meinen Antrag hin die Belastungsgrenze für Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung für die Jahre xxxx bis xxxx rechtswidrig festgesetzt.
Für mein Kind (oder: meine Kinder) haben Sie bei der Ermittlung der Belastungsgrenze zu Unrecht einen zu niedrigen Freibetrag berücksichtigt. Gegen diese Entscheidung lege ich Widerspruch ein / Hiermit stelle ich Antrag auf Überprüfung dieser Entscheidung/en gemäß § 44 SGB X. Nach § 62 Abs. 2 Satz 3 Sozialgesetzbuch V sind die Bruttoeinnahmen unter anderem um den sich aus § 32 Abs. 6 Satz 1 und 2 Einkommensteuergesetz ergebenden Betrag zu vermindern. Dort ist zusätzlich zu dem zur Sicherung des Existenzminimums gedachten Freibetrag je Kind noch ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf vorgesehen. Nach Satz 2 der Norm sind beide Freibeträge ggf. doppelt zu berücksichtigen. Siehe auch Bundessozialgericht, Urteil vom 30.06.2009 Aktenzeichen: B 1 KR 17/08 R.

Ich beantrage, die Belastungsgrenze unter Berücksichtigung des vollständigen Kinderfreibetrags neu festzusetzen und mir Zuzahlungen, die ich über diese Grenze hinaus geleistet habe, durch Überweisung auf mein Konto (Kontonummer) bei der (Name der Bank und BLZ) zu erstatten. (Soweit noch nicht geschehen: Stellen Sie mir außerdem bitte nunmehr eine Bescheinigung über die Befreiung von Zuzahlungen für den Rest des Jahres aus.)

Mit freundlichem Gruß
(Unterschrift)

_________________
Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
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Andrea
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BeitragVerfasst am: 18.01.2011, 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

Guten abend Michael und Helena u.a.


@ Michael

vielen vielen Dank echt nett von Dir
kann ich den Überprüfungsantrag noch für 4 jahre zurück beantragen oder gilt schon die neue Regelung nur für ein Jahr?


@ helena

also für die zurück liegenden Jahre haben wir schon die Zuzahlungsbefreiung bekommen nur wurde uns ja dann zu wenig erstattet weil man mit den geringen Freibeträgen für Kinder gerechnet hat.
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Roswitha41
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BeitragVerfasst am: 18.01.2011, 22:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

jetzt bin ich irritiert:

In dem o. g. Urteil steht das pro Kind 5.808 Euro zur Berechnung der Belastungsgrenze abgezogen werden müssen.

Ich habe grade den Antrag auf eine teilweise Erstattung von Zuzahlungen für 2010 vor mir liegen.
Dort steht:
"Für die Berechnung der Belastungsgrenze verringern sich die jährlichen Bruttoeinnahmen wiefolgt:
- für den ersten im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen um 4.599 Euro
- für jedes Kind um einen Freibetrag von 7.008 Euro"

Question

VG Roswitha

_________________
Roswitha 69, GöGa 74, D. 98, A. 05
D. HB mit ADS (ADS seit Februar 11 lt SPZ nicht mehr), A. seit 12/2010 Diagnose frühkindlicher Autismus
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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 18.01.2011, 22:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Andrea,

nach meiner Kenntnis gilt die Änderung der Rechtsfrist des § 44 SGB X ausschließlich für die Grundsicherung für Arbeitssuchende und für die Sozialhilfe.

Stell deinen Antrag also ganz gelassen für 4 Jahre rückwirkend.

LG Michael

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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 18.01.2011, 22:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Roswitha,

die Zahlen ändern sich jedes Jahr, deswegen habe ich auch keine Zahlen in das Muster geschrieben. 7008 € ist für 2010 korrekt.

LG Michael

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Andrea
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BeitragVerfasst am: 18.01.2011, 22:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Roswitha

genau das habe ich heute auch gesehen bei der AOK zuzahlungsrechner da kommt ab 2010 auch 7008€ für Kinder

das ist ja noch viel mehr als im Urteíl steht ich möchte sowieso die Tage zur AOK die Zuzahlungen vom letzen Jahr einreichen und mir erstatten lassen mal sehen mit welchem Freibetrag man dann rechnet


LG andrea
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