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Intensivpflege! Muss ich dazu bezahlen?
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Jana&Phine
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BeitragVerfasst am: 18.01.2011, 11:07    Titel: Intensivpflege! Muss ich dazu bezahlen? Antworten mit Zitat

Hallo Ihr Lieben!

Ich hätte da mal eine Frage:

Josephine wird demnächst durch einen IntensivPD betreut, aber nur für 12 Stunden... beantragt habe ich aber erstmal 24 Stunden.
Sie hat eine CPAP Beatmung, Sauerstoff, Absaugung, Monitoring, Inhalation, reichlich Medikamente, Verbandswechsel und und und... Kann nicht sitzen, nicht laufen, nicht sprechen, nicht essen, sieht kaum was...
Jetzt hat mir die nette Dame der KK gesagt, es könnte sein, das ich dazubezahlen muß. Wir haben PS2.

Wie ist das bei Euch?
Danke für Eure Antworten Wink

LG Jana

_________________
Jana (*77)und René (*73) mit Amelie (*2002) voller Power und Energie, Josephine (*2009) kleiner Kämpfer mit pontocerebellärer Hypoplasie, Epilepsie, BNS, Ataxie, Tachypnoe, Apnoe, rezidivierende Aspirationen, CPAP Beatmung, pes equinovarus (Klumpfüßchen), PEG , seit April'11 PEJ
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Missy
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BeitragVerfasst am: 18.01.2011, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

hallo
seit ihr gesetzlich oder privat versichert?
lg nina

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Mama Nina (´83), Tochter Chantalle (´99) und Sonnenschein Evelin, geb. 11/06, SSW 33, extreme Muskelhypotonie, Tracheostoma-beatmet, Gastrotube, V.a. CCM + versch. Baustellen
"Wir wissen nicht was das Leben dir bringt, aber wir werden dir helfen das vieles gelingt!"
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Jana&Phine
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BeitragVerfasst am: 18.01.2011, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

Sind gesetzlich versichert...
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Jana (*77)und René (*73) mit Amelie (*2002) voller Power und Energie, Josephine (*2009) kleiner Kämpfer mit pontocerebellärer Hypoplasie, Epilepsie, BNS, Ataxie, Tachypnoe, Apnoe, rezidivierende Aspirationen, CPAP Beatmung, pes equinovarus (Klumpfüßchen), PEG , seit April'11 PEJ
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**carmen**
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BeitragVerfasst am: 18.01.2011, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Jana
Dir steht bei PS 2 eine Kostenübernahme durch einen
Pflegedienst in Höhe von 921 Euro zu,was darüberliegt
musst du selbst zahlen Wink
Wenn du staatliche Hilfe beziehst,kannst du beim Sozialamt
eine Kostenübernahme des Eigenanteils beantragen,die Notwendigkeit
eines 24 Std Pflegedienstes muss durch den MDK bestätigt sein.
Gruss Carmen
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anner
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BeitragVerfasst am: 18.01.2011, 13:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Carmen verwechselt die Grundpflege scheinbar mit der beantragten Behandlungspflege Confused
(@Carmen: Du schreibst im Forum für Intensivkinder! Wink )

Wenn der PD nur Behandlungspflege (absaugen, Überwachung der vitalen Funktionen etc.) macht, mußt Du nichts zuzahlen.
Macht er aber Grundpflege (waschen, wickeln etc.) wirst Du von Deinem Pflegegeld abtreten müssen.
Da ist es am Besten die Kombinationsleistung beim Pflegegeld zu beantragen.

Am Besten Du klärst das im Vorfeld mit Deinem PD ab.

Anne

_________________
DUM SPIRO SPERO
(solange ich atme, habe ich Hoffnung) CICERO

Benedict 06/99, Osteopathia striata, Z. n. Analatresie,neurogene Blasenentleerungsstörung, tracheotomiert, re. blind., Syndakt. beider Hände, Fibulaapplasie beidseits,Makrocephalie, Gaumenspalt u. e. mehr
Tochter A. 01/96, in der Grundschulzeit Absencen
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**carmen**
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BeitragVerfasst am: 18.01.2011, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

anner hat folgendes geschrieben:
Hallo,

Carmen verwechselt die Grundpflege scheinbar mit der beantragten Behandlungspflege Confused
(@Carmen: Du schreibst im Forum für Intensivkinder! Wink )

Wenn der PD nur Behandlungspflege (absaugen, Überwachung der vitalen Funktionen etc.) macht, mußt Du nichts zuzahlen.
Macht er aber Grundpflege (waschen, wickeln etc.) wirst Du von Deinem Pflegegeld abtreten müssen.
Da ist es am Besten die Kombinationsleistung beim Pflegegeld zu beantragen.

Am Besten Du klärst das im Vorfeld mit Deinem PD ab.

Anne


Hi Anne
Ja ,ich weiss dass ich im Forum für Intensivkinder bin Rolling Eyes Question Question
Kann ja lesen Wink
Das Grundpflege durch Pflegedienst vom Pflegegeld abgezogen wird
weiss ich ebenfalls.
Aus dem Beitrag von Jana geht nicht hervor,ob sie Kombinationsleistung
oder volle Pflegesachleistung beantragt hat.
Sie erwähnt die Behandlungspflege,aber auch die Grundpflege.
lg Carmen
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Jana&Phine
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BeitragVerfasst am: 18.01.2011, 18:17    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antworten. Wink

Der PD wird sicher nur die Behandlungspflege durchführen. Werd das nochmal genau klären...

beck

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Jana (*77)und René (*73) mit Amelie (*2002) voller Power und Energie, Josephine (*2009) kleiner Kämpfer mit pontocerebellärer Hypoplasie, Epilepsie, BNS, Ataxie, Tachypnoe, Apnoe, rezidivierende Aspirationen, CPAP Beatmung, pes equinovarus (Klumpfüßchen), PEG , seit April'11 PEJ
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Mama Ursula
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BeitragVerfasst am: 18.01.2011, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jana!

Es ist total schwierig, bei mehr als 11 Stunden PD KEINEN Pflegegeldabzug hinnehmen zu müssen. Bei 18 Stunden und mehr, wird in der Regel das gesamte Pflegegeld einbehalten.

Warum hat Deine Kämpferin aber nur PS 2? Auch so kleine Mäuse mit solch einem hohen Hilfebedarf können PS 3 bekommen - die sind dann zwar bei 24h-Pflege weg, aber dafür habt Ihr wirklich eine große Entlastung...

Warum wurden nur 12 Stunden genehmigt?
Was hatten die Ärzte beantragt und begründet?
Wie lange hattet Ihr Josephine schon ohne PD und mit dem gleichen Bedarf zu Hause?

Drücke die Daumen, dass Du mit dem PD eine tragbare Lösung findest, die die KK auch in Eurem Sinne finanziert Wink

Grüßle
Ursula

_________________
Ursula(71 - Kinderkrankenschw.), Gerhard(73), 3 Pflegekinder Tim(2001) und Kevin(2003) leibliche Brüder und mit hohem Bedarf an Aufmerksamkeit, Jessy(11/2002)- ICP, Tetraspastik, muskuläre Dystonie, kaum Kopf-/Rumpf-Kontrolle, sehbeh., PEG-versorgt, bds. luxierte Hüften, starke Skoliose -> Liegekind und unser Goldschatz!!!
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Andrea1
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BeitragVerfasst am: 18.01.2011, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jana&Phine,
wir hatten 24 Std. PD und bekamen kein Pflegegeld. Als wir dann nur noch 18 Std. hatten konnten wir das Pflegegeld bezahlen, weil wir glaubhaft machen konnten, dass ich tatsächlich die Grundpflege mache obwohl der PD im Haus war. Es war ausdrücklich vereinbart, dass sie keine Grundpflege machen.

Irgendwo habe ich gelesen, dass es wohl eine neue gesetzl. Grundlage gibt, dass die Behandlungspflege nicht mehr hinter der Grundpflege zurücksteht und somit gleichwertig zu sehen ist. Das Pflegegeld kann trotz 24 Std. PD bezahlt werden.

Wir mußten nichts dazu bezahlen.

lG
Andrea

_________________
Julian geb. 18.01.07; 28/0 SSW 1090g. Ventrikelseptumdefekt, Atemnotsyndrom,Pneumothorax rechts, BPD,Lungenhypoplasie, Tracheostoma, derzeit CPAP beatmet, Krampfanfälle, Leistenbruch, Lungenbiopsie,Gedeistörung,deshalb PEG,Nov. 09 Reflux-op, seit April 09 ohne Beatmung mit Sauerstoff, Aug 10 Tracheostomaverschluß
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JaninaK
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BeitragVerfasst am: 18.01.2011, 22:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Zitat:
Es ist total schwierig, bei mehr als 11 Stunden PD KEINEN Pflegegeldabzug hinnehmen zu müssen.


Wir haben grad die 12 Stunden Behandlungspflege genehmigt bekommen und haben keine Abzüge vom Pflegegeld.
Vielleicht nicht die Regel, aber es geht.

Zitat:
Warum hat Deine Kämpferin aber nur PS 2? Auch so kleine Mäuse mit solch einem hohen Hilfebedarf können PS 3 bekommen

Nele hat mit 2 Jahren PS 3 bekommen- ein Versuch ist es auf jeden Fall wert!


Sagt mal, gibt es nicht ein Urteil o.ä., daß Behandlungspflege (vom PD übernommen) und Grundpflege parallel laufen können? Und dann ohne bzw. nicht die vollen Abzüge?
icon_scratch.gif

Und kann es sein, daß die Krankenkassendame vielleicht meinte, daß Ihr beim Stundenlohn des PDs dazuzahlen müßt?
Z.B. zahlt die DAk nur 27,- die Stunden für einen Kinderintensivdienst.
Die meisten sind teurer...
Wobei ich mir nicht vorstellen kann, daß die KK ernsthaft meint, man könne das mitfinanzieren Rolling Eyes


LG,
Janina

_________________
Nele (`06), massiver Hirnschaden dadurch Schluckstörung mit PEG, Wahrnehmungstörungen, schwerste ICP, gesetzl. blind, Epilepsie, Apnoen, PS 3, nachts 12 Std. Pflegedienst

*Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht*
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