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Windel ab 3 Jahren über WGKK?
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YvonneE
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BeitragVerfasst am: 19.12.2010, 21:22    Titel: Windel ab 3 Jahren über WGKK? Antworten mit Zitat

Hallo!

So, eine zweite Frage hab ich auch noch!

Wie ist das mit Windeln über die WGKK. Lara wird im Jänner 3 Jahre alt. Ab da müssten die doch zahlen oder?

Gibt es da ein Formular? Brauch ich einen Verordungsschein? Welche Abteilung macht das?

Lg und danke für eure Antworten!
Yvonne

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Lara (11.01.2008), Schwere Peripartale Asphyxie, schwere ICP, kaum Kopf- Rumpfkontrolle, kein Saug- Schluckreflex (PEG), fehlende Primitivreflexe, Tracheostoma
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Silvia & Iris
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BeitragVerfasst am: 20.12.2010, 08:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, Verordnungsschein von einem Arzt (kann auch der Allgemeine sein) mit Diagnose Inkontinenz und alles andere liegt auch an deinem Verhandlungsgeschick...

(welche Windelmarke - wie viele) - da ich hier nicht mehr so viel Kraft hatte, habe ich über die Firma Bständig die Asobellawindeln wie von der KK bewilligt bezogen, und mir regelmäßig den Quartalsvorrat abgeholt...

Aber ich habe schon von anderen Müttern gehört die hier die Rechnungen direkt bei der KK abrechnen... - wie gesagt, das liegt an deinem Verhandlungsgeschick, und ab dem 3. Geburtstag solltest du schon eine Versorgung erhalten!

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Liebe Grüße
Silvia
Iris *03/2003, MICPCH, HG-versorgt, ein Sonnenschein
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Geri
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BeitragVerfasst am: 20.12.2010, 10:42    Titel: Antworten mit Zitat

Am Verordnungsschein:schwere Stuhl und Harninkontinenz schreiben lassen. Am Besten die ganze Diagnose des Kindes Wink

Wir habens sogar ab den 15 Monat Lebensmonat des Kindes bekommen, weil damals das Kh den Verordnungsschein schrieb (?)
Wird es wohl heut auch nimma geben, das sie an allen Ecken und Enden sparen...

Wir haben die Attends Windeln, für uns sind sie ideal. Ein paar Muster besorgen vom Sanihaus, welche besser sind.
Ich kauf halt zusätzlich so Klinikeinlagen, die lege ich halt rein, damits halt länger dicht bleibt. Hab halt ein Vielpinklerkind Smile
In der Nacht brauch ich halt nicht extra aufstehen zum Wickeln, die hält mit Einlagen dicht bis in die Früh.

Viel Glück!

Ps: Hab aber schon oftmals gelesen, das sie erst ab den vierten Lj bezahlen.
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Johannilein
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BeitragVerfasst am: 20.12.2010, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Wir haben solange die Pampers noch gepasst haben ab dem 3. Lj. die Rechnungen bei der GebietsKK eingereicht und dann diese ersetzt bekommen.
Mittlerweile haben wir die Attends XS. Die sind eine gute Alternative zu den Pampers.

Lg. Petra

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Petra und Andreas mit Tobias *01, Johanna*06 - Rett-Syndrom, Benedikt *07 und Simon im Herzen *31.12.04 +29.9.05
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Silvia & Iris
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BeitragVerfasst am: 20.12.2010, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Petra,

mit den Attends XS komme ich noch nicht wirklich gut zurecht... die halten nur einmal, danach müssen sie erneuert werden und außerdem sind die so ein Pack... die Hosen muss ich nun alle austauschen... es passt keine mehr...

LG

Silvia

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Johannilein
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BeitragVerfasst am: 20.12.2010, 17:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Silvia!

Ja, es stimmt schon. An die Pampers kommt keine Windel die von der KK bezahlt wird wirklich ran aber wir kommen mit den Attends gut zurecht.
Am Anfang hatten wir die Tena. Die wäre dünner gewesen aber dafür gings ständig naß durch.

Lg. Petra

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anamor78
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BeitragVerfasst am: 20.12.2010, 23:53    Titel: Antworten mit Zitat

witzig ... wir verwenden - seit pampers nicht mehr passen - nur die TENA, und haben keinerlei probleme damit!!

und die KK muss ab dem 3. Geburtstag zahlen - dh: wenn das kind 1.3.2000 geboren ist - dann ab dem 1.3.2003 (und nicht 2004!) - nur die meisten sachbearbeiter verstehen das irgendwie falsch ... also drann bleiben!

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Romana mit Rett-Mädchen Isabella (*2003)
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Andrea35
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BeitragVerfasst am: 21.12.2010, 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Yvonne!

Wegen dem Verordnungsschein - es kommt auch ganz auf die KK an, wie die das wollen - wir z. B. sind bei der Eisenbahnerversicherung, die wollen Quartalsmäßig einen Verordungsschein und noch können wir die Windeln selber kaufen, da David die Pampers noch super passen, wir reichen dann pro Quartal die Rechnungen mit dem Verordungsschein ein und bekommen 5 Stück am Tag bezahlt. Auf unserer Verordung darf aber auf keinen Fall "schwere Stuhl-und Harninkontinenz" stehen, sondern komplette Stuhl- und Harninkontinenz und sämtliche Diagnosen dazu, die David hat.

liebe Grüße
Andrea

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Markus (8/99) - Kidd-Syndrom, ADHS; Christian (7/01), Kidd + Sprachentwicklungsverzögerung, AVWS; David (3/06) - Hydrocephalus internus ohne Shunt, z. n. Asphyxie, schwere Entwicklungsverzögerung, ICP, Kiss-Sydnrom, ausgeprägte muskuläre Hypotonie, Balkenhypoplasie - septooptische Dysplasie, Epilepsie, PEG-versorgt seit 3/09,
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Geri
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BeitragVerfasst am: 22.12.2010, 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

@Andrea: hast recht, jede Kk will es anders haben

Ich schrieb "schwere", steht aber "erhöhte" Stuhl und Harninkontinenz bei uns...jaja der Weihnachtsstress Wink
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YvonneE
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BeitragVerfasst am: 22.12.2010, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Vielen Dank euch allen! War beim Hausarzt und hab mir einen Verordnungsschein schreiben lassen, war kein Problem.

Hab dann bei der KK angerufen, wo ich den hinschicken soll, aber die meinten, sie zahlen erst ab dem 4 Geburtstag. (lt Auskunft dort: ab dem 4. LJ - ich hab ihr gesagt, dass das 4. LJ mit dem 3. Geburtstag beginnt, aber sie meinte nein, sie zahlen erst am dem 4 Geburtstag)

Werd ihn aber trotzdem schicken und mir das schriftlich ablehnen lassen....

Liebe Grüße
Yvonne

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