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Rezeptgebührenbefreiung?

 
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YvonneE
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BeitragVerfasst am: 19.12.2010, 21:08    Titel: Rezeptgebührenbefreiung? Antworten mit Zitat

Hallo!

Weiß jemand wie das mit der Rezeptgebührenbefreiung für unsere Kinder ist?

Uns wurde von der WGKK gesagt, das gibt keine generelle Rezeptgebührenbefreiung mehr, aber eine Deckelung, die aber automatisch in Kraft tritt, also so dass ich nichts beantragen muss.

Bekomme für Lara alle 6 Wochen Sondennahrung und zahle dafür 30 Euro Rezeptgebühr. Verdienden tu ich seit April nichts mehr, Mai bis August hab ich Mutterschutzgeld (von meinem Teilzeitgehalt) bekommen, jetzt Kinderbetreuungsgeld und Pflegegeld.

Lara ist bei mir mitversichert, ihr Papa ist bei der NÖGKK versichert, verdient auch (Ganztagsjob)

Kann das sein dass ich immer noch Rezeptgebühr bezahle im laufenden Jahr? Welche Bemessungsgrundlage wird herangezogen?

Hoffe ihr könnt mir helfen!

Lg
Yvonne

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Lara (11.01.2008), Schwere Peripartale Asphyxie, schwere ICP, kaum Kopf- Rumpfkontrolle, kein Saug- Schluckreflex (PEG), fehlende Primitivreflexe, Tracheostoma
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Ariane mit Hannes
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BeitragVerfasst am: 19.12.2010, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!
Dumme Frage: Warum Rezeptgebühr bei Kindern Shocked ? Hab bei meinen beiden noch nie was zahlen müssen!
Gruß Ariane

_________________
Johannes 4/2000 Frühgeb. 24+1, shuntversorgter Hydrocephalus, Wahrnehmungs-und Entwicklungsstörungen, spastische Diparese, keine Sprache Finn 6/2006
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angela
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BeitragVerfasst am: 19.12.2010, 21:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ariane,

hier ist die Rubrik "Österreich, Schweiz und Nachbarländer". Wink
Da gibts Unterschiede zu Deutschland.

LG - Angela

_________________
unsere Vorstellung: hier
Angela mit Eric (*93) und Franz (*98);
beide Dravet-Syndrom
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Ariane mit Hannes
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BeitragVerfasst am: 19.12.2010, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ach sooo!
Sorry! Wieder was gelernt! Razz

_________________
Johannes 4/2000 Frühgeb. 24+1, shuntversorgter Hydrocephalus, Wahrnehmungs-und Entwicklungsstörungen, spastische Diparese, keine Sprache Finn 6/2006
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Silvia & Iris
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BeitragVerfasst am: 20.12.2010, 08:37    Titel: Antworten mit Zitat

Bir vor kurzem konnte man bei der GKK einen Antrag stellen, musste alle Einkünfte offen legen... - und wenn man da unter ein Minimum gekommen ist, dann ist man befreit... - Erkundige dich direkt bei deiner KK! - es werden die Einkünfte aller im Haushalt lebender herangezogen... (ob das jetzt noch aktuell ist, das weiß ich nicht, wir waren allerdings immer knapp drüber...)
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Liebe Grüße
Silvia
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Geri
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BeitragVerfasst am: 20.12.2010, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

Rezeptgebührenbefreiung erfolgt für das Kind erfolgt automatisch irgendwann mitten im Jahr in der Apo.

Wenn man für das ganze Jahr um Befreiung ansucht ist folgendes zu beachten:
http://www.wgkk.at/portal27/portal/.....enuid=59143&p_tabid=4

Funktioniert bei uns nicht, da wir beiden arbeiten und über das Limit drüber sind.

LG
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YvonneE
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BeitragVerfasst am: 22.12.2010, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Danke für eure Antworten! Hab heut mit der WGKK telefoniert, es wurde mir viel erklärt und ich kenn mich jetzt aus, muss aber trotzdem zahlen. (bis ich 275 € erreicht habe, obwohl ich nur Teilzeit gearbeitet hab)

Berfreiung fürs ganze Jahr klappt nicht, da Hans (zum Glück!) mehr als 1350 Euro verdient.

Lg
Yvonne

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Lara (11.01.2008), Schwere Peripartale Asphyxie, schwere ICP, kaum Kopf- Rumpfkontrolle, kein Saug- Schluckreflex (PEG), fehlende Primitivreflexe, Tracheostoma
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