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nicoleh. Neumitglied

Anmeldedatum: 11.04.2010 Beiträge: 9
Wohnort: Weißenburg/Gunzenhausen
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Verfasst am: 18.12.2010, 12:15 Titel: Werscherberg Folgeantrag - |
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hallo,
wir waren 2010 bereits in werscherberg zur 4-wöchigen intensivtherapie und uns wurde empfohlen 2011 erneut zu kommen und auch die behandelten ärzte, therapeuten und wir sehen das genauso da es unserer tochter sehr viel geholfen hat und sie aber noch zuviel defizite hat was sie bis zur einschulung sonst nicht aufholen kann
jetzt wollte ich einen antrag für 2011 von der krankenkasse anfordern und bekam prompt folgende antwort:
...."wie Sie angegeben haben, wurde für die Tochter bereits im Jahr 2010
> (vom ...bis ...) eine Sprachreha von uns übernommen. Die Wartefrist für
> eine stationäre
> Reha beträgt vier Jahre. Nachdem die Wartefrist noch nicht erfüllt ist,
> kann eine weitere
> Reha im Jahr 2011 leider nicht übernommen werden.
>
> Wir bedauern, Ihnen keinen günstigeren Bescheid erteilen zu können.
und nun? wie macht man das nun?
kann einer weiterhelfen oder berichten wie ihr das gemacht habt
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bea68 Stamm-User


Anmeldedatum: 15.05.2006 Beiträge: 732
Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 18.12.2010, 12:26 Titel: |
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Hallo,
bei welcher KK seit Ihr denn? Wir waren 2009 und 2010 mit Hannah in Werscherberg, wurde von der TK problemlos bewilligt. Wir haben uns eine Empfehlung des SPZ geholt, aus der klar hervorging, wie wichtig es ist, dass vor der Einschulung noch eine Intensivmaßnahme durchgeführt wird.
LG
Bea _________________ Bea, Mayer-Rokitanski-Küster-Hauser Syndrom, Posttraumatische Belastungsstörung und chronischer Schmerzpatient, GdB 60%, EM-Rentnerin und Markus mit Hannah geb. 11/03, entwicklungsretadiert, Dyspraxie, auditive Wahrnehmungsstörung und grenzwertiger Hochwuchs, geistig behindert, GdB 80% H,B, G. PS 2. Lena Marie geb. 3/07, gesund. Adoptivkinder. |
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nicoleh. Neumitglied

Anmeldedatum: 11.04.2010 Beiträge: 9
Wohnort: Weißenburg/Gunzenhausen
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Verfasst am: 18.12.2010, 12:33 Titel: |
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Bei der AOK und ich habe per Email den Antrag für eine erneute Sprachreha angefordert ... aus Erfahrung bzw von Werscherberg her weiß ich das bei vielen eine Wiederholungskur problemlos genehmigt wurde und wir haben nun nichtmal die Chance einen Antrag zu stellen obwohl es bei Lena wirklcih sehr schlecht ist mit den Sprechen und jeder aber sieht das sich nach Werscherberg deutliche Fortschritte eingestellt haben  |
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oy1970 Stamm-User

Anmeldedatum: 04.02.2010 Beiträge: 556
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Verfasst am: 18.12.2010, 12:41 Titel: |
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Hallo Nicole,
lass dich nicht so schnell abwimmel! Schreib zurück, dass du trotzdem den Antrag stellen möchtest und sie dir diesen auch umgehend zusenden sollen, da die Sprachreha aus medizinischer Sicht notwendig ist und du die entsprechenden ärztlichen Unterlagen dann dem Antrag beilegen wirst. Wenn nötigen könnte deine Krankenkasse ja nach Antragstellung gerne die Unterlagen zur Entscheidung an den MDK weiterleiten. Da hat dich eine niht sonderlich nette Sachbearbeiterin mal schnell versucht abzuwimmeln. Oft haben sie damit ja Erfolg und die Versicherten nehmen es so hin.
Viel Erfolg
Oyn |
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nicoleh. Neumitglied

Anmeldedatum: 11.04.2010 Beiträge: 9
Wohnort: Weißenburg/Gunzenhausen
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Verfasst am: 18.12.2010, 12:43 Titel: |
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hallo oyn,
danke für deine schnelle antwort - meinst du per email ist das ok? sie müssen es ja so oder so den MD vorlegen weil sie es ja nciht entscheiden dürfen - hatte mir das irgendwie leichter vorgestellt |
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oy1970 Stamm-User

Anmeldedatum: 04.02.2010 Beiträge: 556
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Verfasst am: 18.12.2010, 12:51 Titel: |
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| nicoleh. hat folgendes geschrieben: | hallo oyn,
danke für deine schnelle antwort - meinst du per email ist das ok? sie müssen es ja so oder so den MD vorlegen weil sie es ja nciht entscheiden dürfen - hatte mir das irgendwie leichter vorgestellt |
Hallo,
ehrlich gesagt, ich persönlich würde anrufen und um Zusendung eines Reha- Antrags bitten. Mehr würde ich erst gar nicht sagen. Wenn sie dann doch nachfragt und versucht dich abzuwimmeln, dann laß dich einfach an ihren Vorgesetzten verbinden und erkläre dem, das du bei medizinischer Notwendikeit (natürlich brauchst du aber tatsächlich die entsprechenden Ärztlichen Atteste) ein Recht auf vorzeitige Reha hast.
LG |
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nicoleh. Neumitglied

Anmeldedatum: 11.04.2010 Beiträge: 9
Wohnort: Weißenburg/Gunzenhausen
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Verfasst am: 18.12.2010, 13:05 Titel: |
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Hallo,
danke habe mich eben mit einen höheren Mitarbeiter der Krankenkasse in Verbindung gesetzt und warte nun auf dessen Rückantwort bzw Rückruf - und ja es ist ja med. Notwendig und man möchte ja schließlich nur das beste für sein Kind und ich möchte nicht das Lena den gleichen schweren Weg gehen muss wie ihr Bruder der aufgrund seiner Sprachdefizite auch in eine Förderschule eingeschult wurde (gegen unseren Willen) und der dort extrem unterfordert war und dadurch auffällig wurde im Verhalten, .... und nach 2 Jährigen Kampf hatte ich es dann geschafft ihn in eine Regelschule umschulen zu lassen und seitdem geht es mit ihm steil bergauf, auch vom sprachlichen her (er hat zwar noch ein paar Schwächen wie "ich habe gegesst" oder "ich war bei die oma") aber wir sind alle sehr zuversichtlich das auch das Problem sich bald lösen wird |
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Claudi-BaWü REHAkids Urgestein

Anmeldedatum: 01.08.2004 Beiträge: 3087
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Verfasst am: 18.12.2010, 13:08 Titel: |
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| bea68 hat folgendes geschrieben: |
Wir waren 2009 und 2010 mit Hannah in Werscherberg, wurde von der TK problemlos bewilligt.
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Hallo,
wir waren 2009 in Murnau bei der Sprachreha und wollten nun 2011 wieder gehen und haben von der TK eine Absage mit den selben Angaben bekommen wir @nicolelh bekommen.
Bin mir am überlegen in Widerspruch zu gehen oder aber ein MuKi Kur zu beantragen und für 2012 wieder eine Reha.
lg claudi _________________ lg claudi
Die Zukunft sollte man nicht voraussagen wollen,
sondern möglich machen (Antoine de Saint Exepury) |
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Dejan Stamm-User

Anmeldedatum: 19.05.2006 Beiträge: 355
Wohnort: Eschwege
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Verfasst am: 18.12.2010, 13:22 Titel: |
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Hallo,
vermutlich wird der Antrag erst mal abgelehnt. Dann hast du die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Sollte auch dieser abgelehnt werden, hast du nur noch die möglichkeit zu Klagen. Ein Klage beim Sozialgericht dauert ca. 3 Jahre vielleicht auch länger. Aber wenn du einen guten Anwalt hast, stellt dieser einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung. das geht ziemlich fix. Wir sind diesen Weg gegangen und haben gewonnen. Zwar steht dann in 3 jahren das Verfahren noch an, aber das ist dann nur noch Formsache. Deine Süße kann ja schlecht 3 jahre warten.
In unserem Fall hat das Gericht der RV jetzt ein Schreiben geschickt, ob sie nicht die Sache auf sich beruhen lassen. laßt euch nicht unterkriegen, denn darauf spekulieren die Versicherungen, egal welche.
Nur Mut!
LG Ulrike _________________ Ulrike mit Dejan (geb.02,kombinierte Entwicklungsstörung,mit Verdacht auf Sotos Syndrom bzw.Weaver Syndrom,beide gen.nicht nachgew.)
Mit seinem Charme wickelt er alle um den Finger |
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nicoleh. Neumitglied

Anmeldedatum: 11.04.2010 Beiträge: 9
Wohnort: Weißenburg/Gunzenhausen
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Verfasst am: 18.12.2010, 13:36 Titel: |
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Claudi-BaWü
-> haben sie dir zumindest den Antrag ausgehändigt? uns ja nicht und das finde ich nicht ok |
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