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Hessisches Schulgesetz - Inklusion
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Papa Olaf
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BeitragVerfasst am: 17.12.2010, 23:01    Titel: Hessisches Schulgesetz - Inklusion Antworten mit Zitat

Huhu,

weiß jemand etwas genaueres zum Thema Inklusion in hessischen Schulen? Das hess. Schulgesetz soll geändert werden, die Feststellung eines Sonderpädagogischen Förderbedarfs soll entfallen Shocked

Da wi noch zurückstellen lassen möchten, wäre das schon wichtig zu wissen.

Schönen Abend noch beck

Papa Olaf

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Olaf für Mama und unseren Sonnenschein Alexander (*10.01.05), hypox. Hirnschaden unklarer Ursache, seitdem postapallisches Syndrom mit fokaler und generalisierter Epilepsie, Tetraspastik, Dystonie, Schluckstörung etc.
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LockenClaudi
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BeitragVerfasst am: 18.12.2010, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Olaf,
genaueres weiß ich auch nicht. wir hatten kürzlich ein Beratungsgespräch zur Beschulung unserere Tochter, dort sagte die Beratungslehrerein , dass das Gesetz im März in Kraft treten soll und es dann das Verfahren, wie es im Moment ist, nicht mehr gibt, sondern dass die Kinder dann in der zuständigen Schule begutachtet werden und dann ein Förderausschuss gebildet wird, um zu klären, wie man das Kind dann fördern kann/soll/muss. Deswegen ist es auch eine blöde situation für alle, die nächstes Jahr eingeschult werden, da eben jetzt noch die alte regelung gilt.

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Liebe Grüße,
Claudi * 03/73

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Papa Olaf
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BeitragVerfasst am: 18.12.2010, 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Claudi,

genau das ist unser Problem: wer sitzt denn im "Förderausschuss"? Auchwir Eltern? Oder wird - wie so oft - über deren Kopf hinweg entschieden? Ist die neue Regelung besser als die alte? oder doch nicht? Fakt ist, dass unser Alex in einer Regelschule hoffnungslos verloren wäre. Auf Grund seiner Wahrnehmungsstörungen kann er in so großen Klassen nicht sein. Er hat eine Sonde, d.h. Medis und Flüssigkeit müssen sondiert werden. Wer macht das?
Fragen über Fragen...

Gruß
Papa Olaf

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LockenClaudi
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BeitragVerfasst am: 18.12.2010, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Gute Frage, aber ich nehme jetzt einfach mal an, dass die Eltern mit im Förderausschuss sitzen icon_scratch.gif ....fände ich jedenfalls logisch.
Ich denke auch nicht, dass jetzt nach dem neuen Gesetz ALLE Kinder "inklusiert" werden. Ich denke, es wird noch genug Fälle geben, bei denen das Kind auf einer Förderschule besser aufgehoben ist (auch mein Sohn ist auf einer PB Schule und das ist super für ihn, ich wollte ihn nicht in der Regelschule haben!). Ich denke, es geht darum, dass die "normalen" Schulen halt erst Mal schauen sollen, was bräuchte das Kind und wie können wir das leisten? Die Schulen werden mehrt in die Pflicht genommen, erst Mal nach Möglichkeiten in der Schule zu suchen, bevor es dann heißt Förderschule. So habe ich es jedenfalls verstanden.

Hab mal gegoogelt und das hier auf die Schnelle gefunden:

Zitat:
02.12.2010 - Pressemitteilung
Wiesbaden. Die hessische Kultusministerin Dorothea Henzler hat Kritik an der angeblich unzureichenden Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im hessischen Bildungssystem zurückgewiesen. „Der in der Regierungsanhörung befindliche Entwurf zur Novellierung des hessischen Schulgesetzes, den das Kabinett Anfang Oktober gebilligt hat, erfüllt die Vorgaben der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen: Ein hochwertiger gemeinsamer Unterricht wird unter Beachtung der dafür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel schrittweise zum Regelfall bei gleichzeitiger Vereinfachung des Entscheidungsverfahrens. Dies soll zum Schuljahr 2011/2012 in Kraft treten und sukzessive umgesetzt werden. In den nächsten Jahren soll die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die an allgemeinen Schulen unterrichtet werden, erhöht werden. Nach dem Motto: ‚So viel Förderschulen wie nötig, so viel Integration wie möglich’ werden aber auch die Förderschulen in Hessen weiterhin ein gleichberechtigtes und attraktives Bildungsangebot darstellen. Sie decken mit hoher Fachkompetenz die spezifischen Bedarfslagen von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen mit dem Ziel der Rehabilitation und der Integration ab.“

Für das abgelaufene Schuljahr 2009/2010 seien, so die Ministerin, auch mit Blick auf die UN-Konvention 50 zusätzliche Lehrerstellen für den gemeinsamen Unterricht eingesetzt worden. Die Gesamtstellenzahl für den gemeinsamen Unterricht belaufe sich damit derzeit auf 572. Aktuell erhielten hessische Schülerinnen und Schüler im gemeinsamen Unterricht durchschnittlich ein Förderkontingent von fünf bis zehn Förderschullehrer-Stunden pro Schüler und Woche. Damit habe Hessen im Vergleich zu anderen Bundesländern einen guten Standard. Hessen, so die Ministerin, habe im Bereich der sonderpädagogischen Förderung zudem immer hohen Wert auf ambulante und präventive Systeme gelegt, nach dem Prinzip Qualität geht vor Quantität. Das erkläre die relativ geringe Inklusionsquote. Einen geeigneten Vergleich zwischen den Bundesländern stelle das Verhältnis von Schülerinnen und Schülern an Förderschulen zur Gesamtschülerzahl dar. Diese „Förderschulbesuchsquote“ habe in Hessen im Jahr 2008 bei 4,31 Prozent (bundesweit 4,92 Prozent) gelegen. Hessen habe damit unter allen Bundesländern auf Platz 4 gelegen.

„Dieser Vergleich unter den Bundesländern zeigt, wie viel Wert Hessen auf die präventive und ambulante Arbeit und die Haltekraft der allgemeinen Schule legt und wie qualitativ hochwertig diese Unterstützungssysteme arbeiten. Hessen kann und wird für die Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf den bestehenden Strukturen aufbauen und gemeinsam mit allen Beteiligten die Umsetzung eines hochwertigen Unterrichts für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinen Schulen und an Förderschulen weiter verfolgen. Jedes Kind soll seinen optimalen persönlichen Lernort finden, deshalb werden auch die Förderschulen weiter benötigt. Eltern haben die Möglichkeit, für ihr Kind den Besuch einer spezifischen Förderschule zu wählen. Im Entwurf zum neuen Schulgesetz wird dieses Wahlrecht sogar noch gestärkt. Es ist vorgesehen, dass Eltern direkt bei der Einschulung ihres Kindes die Aufnahme in die Förderschule beantragen können.“

Quelle: http://www.hessen.de/irj/HKM_Intern.....45-901b-e592-697ccf4e69f2

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Papa Olaf
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BeitragVerfasst am: 18.12.2010, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

mmhhh... icon_scratch.gif icon_scratch.gif Aufnahme in die Förderschule beantragen können..." kann der Antrag dann auch abgelehnt werden, d.h. "Zwangsinklusion"?
Und werden die Förderschulen auf Dauer nicht am langen Arm der Politik "verhungern" - für die wenigen für die man sie braucht "lohnt" es sich nicht mehr so viele Schulen vorzuhalten? Förderkindergärten wurden in Hessen ja auch generell abgeschafft. Bei uns im Kreis gibt es folgendes Szenario: eine neue Schule wird gebaut - löblicherweise barrirefrei. Aber mehr Personal gibt es nicht, da der Herr Landrat "keine Gelddruckmaschine im Keller habe (ich übrigends auch nicht... Evil or Very Mad )". Von wegen Betreuungspersonal, Schulbegleitung, Schulkrankenschwester etc.. Gleichzeitig wird aber der geplante Neubau einer Lernbehindertenschule gestrichen - weil ja künftig weniger Bedarf bestehen wird. Logisch, oder Rolling Eyes

Gruß
Papa Olaf

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BeitragVerfasst am: 18.12.2010, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

hier ist was ganz aufschlussreiches:

http://docs.google.com/viewer?a=v&a.....QZVZbqddrqdhCUeoI7DzgGU3g


es ist in jedem fall sparen vorgesehen

mehr personal ist,so wie ich es verstehe nicht vorgesehen.
ein wahlrecht auf förderschule gibt es vorzugsweise,inklusion kann weiterhin im verlauf abgelehnt werden wegen fehlender recaucen an den regelschulen.

ich weiß nicht ob die soweit gehen,dann auch noch förderschulen abschaffen zu wollen.
ich denke es geht mehr um den erhalt des jetzigen systems.

wie war denn der verlauf mit dem sonderpäd. förderbedarf?

im link steht,im förderausschuss sitzen der schulleiter,der die entscheidung trifft,die eltern und der in frage kommende klassenlehrer.

aber lest mal selbst.

l.g.

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BeitragVerfasst am: 18.12.2010, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Feststellung eines Sonderpädagogischen Förderbedarfs soll entfallen


Hallo
ui.............Das kann nicht sein. Oder? Sebst bei Inklusion muss ja die richtige Förderrung anhand von Förderstunden gewährleistet werden. Ich kann mir das so nicht vorstellen Question think
Wie sol man idividuell fördern, wenn es gar keine Individualität gibt? Evil or Very Mad
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Sabine
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BeitragVerfasst am: 18.12.2010, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

Papa Olaf hat folgendes geschrieben:

Und werden die Förderschulen auf Dauer nicht am langen Arm der Politik "verhungern" - für die wenigen für die man sie braucht "lohnt" es sich nicht mehr so viele Schulen vorzuhalten? Förderkindergärten wurden in Hessen ja auch generell abgeschafft.


Hallo Olaf,

ich denke mal, dass Alexander sicher wie geplant an einer Förderschule angemeldet werden kann - fragt sich halt nur wie lange er sie besuchen wird, wenn tatsächlich die Mehrzahl der Schüler dann zu den Regelschulen überwechselt. Das kommt dann ganz darauf an, wie viele Schüler die Förderschulen weiterhin besuchen werden. Es kann euch passieren, dass von drei Förderschulen in eurem Kreis/eurer Stadt zwei schließen. Bestenfalls habt ihr dann eventuell eine längere Anfahrtszeit bei guter Betreuung, Bildung und Pflege (!) in der Schule. Schlimmstenfalls wird es keine passende Förderschule in eurer Region mehr geben und auch die Regelschulen würden es aus personellen, baulichen etc. Gründen ablehnen, Alexander aufzunehmen. Dann bleibt nur noch ein mitunter weit entferntes Internat...

LG
Sabine

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BeitragVerfasst am: 18.12.2010, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

LockenClaudi hat folgendes geschrieben:
wir hatten kürzlich ein Beratungsgespräch zur Beschulung unserere Tochter, dort sagte die Beratungslehrerein , dass das Gesetz im März in Kraft treten soll und es dann das Verfahren, wie es im Moment ist, nicht mehr gibt, sondern dass die Kinder dann in der zuständigen Schule begutachtet werden und dann ein Förderausschuss gebildet wird, um zu klären, wie man das Kind dann fördern kann/soll/muss.


Hallo Claudia,

hm, also die Schule hier um die Ecke ist gar nicht barrierefrei. Die Rektorin ist damals zu uns nach Hause (!) gekommen. Lustig, was die Leute sich immer denken. Für mich zeigt dieses realitätsferne Verfahren, dass offenbar davon ausgegangen wird, dass alle behinderten Kinder Treppen bewältigen können. Rolling Eyes

LG
Sabine

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BeitragVerfasst am: 18.12.2010, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Shocked

In dem link von Dagmar (s.o.) steht ganz klar drin, dass dieser Förderausschuss aus Fachfremden besteht. Damit ist dem Dilettantismus und dem Russischen Roulette der Angebote Tür und Tor geöffnet.

Es war doch immer schon irrsinnig schwer, die richtige Förderung und Schule zu finden für unsere Kinder, nun wird das noch viel viel schwerer bis unmöglich.

Kostenneutral soll es auch noch sein.

Es gibt also keine Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs mehr. Bald gibt es den Förderbedarf auf dem Wege auch nicht mehr....

Verschlimmbesserung mit dem Namen Inklusion!

Meine Güte!

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