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Bauförderung für behindertengerechtes Bauen
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charly
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BeitragVerfasst am: 28.09.2004, 20:53    Titel: Bauförderung für behindertengerechtes Bauen Antworten mit Zitat

Hallo zusammen, hier meldet sich der Charly mal wieder. Die Kinder sind im Bett und nun zu den nicht ganz so wichtigen Dingen.
Bei unserer Vorstellung gestern erzählte ich ja von Alina, die durch Ihre Tetra-Spastik bedingt mit 3 Jahren noch nicht laufen kann. Nun wohnen wir leider im 3 Stock ohne Fahrstuhl und über kurz oder lang muß eine geeignete Behausung her.

Kann mir jemand sagen, ob der Bund oder direkt McPomm Zuschüsse beim Hausbau für solche Fälle gewährt.???? Und wenn ja, in welcher Höhe???

Bei der Landesförderung habe ich es schon versucht ( E-Mail ), aber das dauert da wohl seine Zeit mit der Bearbeitung.

Vielen Dank schon mal für's lesen.

Liiebe Grüße
Charly
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Thomas
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BeitragVerfasst am: 01.10.2004, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das würde mich auch interessieren, denn wir werden wohl auch bauen (müssen).
Den ein oder anderen Gedanken haben wir uns zwar schon gemacht aber wirkliches Wissen haben wir was Bauförderung etc. angeht auch noch nicht.

Vielleicht kann ja mal jemand, der schon behindertengerecht gebaut hat, berichten, welche Fördermöglichkeiten es gibt und was generell zu beachten ist?! DANKE!


Schönen Gruß
Thomas

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benni
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BeitragVerfasst am: 01.10.2004, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
wirklich ein interessantes Thema, haben wir auch vor.
Siehe "Tragen."
Vielleicht kommen mal einige Tipps.

Gruß Anja
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jessie
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BeitragVerfasst am: 01.10.2004, 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

ich habe jetzt lange überlegt, ob ich hier jetzt was zu sage, da behindertengerechtes bauen einer meiner fachgebiete ist, welches aber total unendlich ist.

also. die absolute schwierigkeit über eine genaue auskunft besteht erstmal darin, das die "informationen" über eine behinderten-förderung des landes, was wird gefördert, was muß berücksichtigt werden...nicht verallgemeinert werden kann.
es gibt unterschiede bei den behinderungen, welches bundesland, einkommen, stehen einem noch weitere förderungen zu, was zahlt die pflegekasse.................
eins wird ganz streng unterschieden: was ist luxus und was wird benötigt?

beispiel: eine garage ist normalerweise 2,50m breit. wird sie auf 3,50m verbreitert, weil das kind nicht draussen stehen kann (z.b.aG) sondern erst ins auto muß, bevor man rausfährt, ist das nicht unbedingt behindertengerecht, sondern auch luxus für den rest der familie. somit nicht immer förderunsfähig.

abhängig, z.b. für badezimmer, ist die anzahl der personen in dem haushalt.

deswegen kann man so nicht pauschal sagen, wieviel geld man dazubekommt.

man muß sich aber auch wirklich über die zusätzlichen kosten gedanken machen. beispiel: eine wohnungsinnentür im normrohbaumaß 88,5/201 inkl. zarge kann man z.b. für 250eur erwerben. eine tür im behindertenmaß 101/201 oder 101/213,5 kostet locker mehr wie das doppelte.

wenn ich heute oder morgen mal etwas mehr zeit habe, werde ich mal ein ganz allgemeines beispiel mit einer beispielfamilie berechnen, vielleicht kann daran jeder für sich auf seine bedürfnisse was rauserkennen.

gruß jessie

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jessie
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BeitragVerfasst am: 01.10.2004, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

Okay, ich versuche jetzt mal ein Beispiel an einer 4-köpfigen Musterfamilie, mit einem Schwerbehinderten (ist egal ob Kind oder nicht) die möglichen Förderungen zu errechnen. Die Familie wohnt in NRW.
Voraussetzung für die Förderung durch Eigenheimzulage (es ist allerdings schon sehr lange im Gespräch, das die Bundesregierung die Bauzulage streichen will):
Der Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte darf im Jahr der Beantragung und im Vorjahr zusammen 70.000 € bei Alleinstehenden und 140.000 € bei Verheirateten nicht übersteigen.Für jedes im Haushalt lebende Kind, für das man Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhalten, erhöhen sich die Einkommensgrenzen um insgesamt 30.000 €
Nun zu den Fördergrundbetrag, den man für den Erwerb von Neubauten/Altenbauten 8 Jahre lang bekommt:
1250€ jährlich
Für jedes Kind, für das man Kindergeld/Kinderfreibetrag erhält bekommt man 8 Jahre lang:
800€ jährlich.
ergibt für unsere Musterfamilie:
1250€ x 8 + 800 x 8 = 22.800€ gesamt, das heißt, das 8 Jahre lang nach dem Monat der Bekanntgabe des Bescheides und ab dann jährlich am 15.03. das Finanzamt für ein Jahr die Summe von 2850€ auszahlt.

Jetzt zu den sog. Landesmitteln (Achtung: Familie wohnt in NRW!)
ein Auszug aus den Fragen, die einem dann gestellt werden:

Zahl der zum Haushalt gehörenden Personen: 4
Davon Kinder im Sinne des § 32 Einkommensteuergesetz: 2
Zahl der Personen mit eigenem Einkommen (Verdiener) im Haushalt 1
Bruttoeinkommen: Euro 35000
Werbungskosten: Euro 920
Werden von diesem Einkommen Steuern gezahlt ? ja
Werden von diesem Einkommen Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt ? ja
Werden von diesem Einkommen Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt ? ja
Ist der Verdiener ein zum Haushalt gehörendes Kind zwischen 16 u. 24 Jahren ? nein
zum Haushalt gehörenden Schwerbehinderten mit einem Grad der Behinderung von 100 % oder von mindestens 80 % und häuslicher Pflegebedürftigkeit (§ 14 SGB XI): 1
Sind Sie ein 'Junges Ehepaar' (beide Partner unter 40 Jahren alt und weniger als 5 Jahre verheiratet) ? ja
Art des Bauvorhabens: Neubau
Wie viele nach dem Landesrecht anrechenbare Kinder (Kinder unter 18 Jahren, über 18 Jahren und wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande, sich selbst zu versorgen, sowie Kinder, deren Geburt innerhalb von 6 Monaten erwartet wird) gehören zu Ihrem Haushalt ? 2
Bei Neubau/Ersterwerb: Haben Sie für Ihr Vorhaben noch Anspruch auf die Eigenheimzulage nach den im Jahr 2003 geltenden Bestimmungen ? ja
Gehören zum Haushalt Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 %, für die besondere Baumaßnahmen erforderlich sind ? ja
Bauen Sie besonders flächensparend (Grundstücksgröße höchstens 200 Quadratmeter) ? nein

gut, nachdem wir diese Fragen alle ordnungsgemäß beantwortet haben (und nicht erschrecken, das ist nur ein kleiner Teil von vielen Fragen, selbst nach der Aufstellung einer Teppichklopfstange wird gefragt!) können wir die mögliche Förderung ersehen (Es gibt verschiedene Typen, ich werde hier jetzt nicht alle aufzählen, auch nicht die dazugehörige Fördersumme, sondern mich ausschließlich auf die Musterfamilie beziehen):

Grundförderung mit einkommensabhängigen Baudarlehen:
Typ 1: Bei Einkommen bis 85 % des Wertes gemäß § 9 Abs. 2 WoFG:
Grundbetrag bis zu 37.500 Euro sowie bis zu 5.000 Euro für jedes Kind

ergibt für die Musterfamilie ein Baudarlehen von:
Grundbetrag Förderpauschale: bis zu 37500€
Kinderzulage: bis zu 10000€
Darlehen für behinderungsbedingte Baumaßnahmen: bis zu 15350€

und ein Eigenheimzulagedarlehen in h.v. 16000€

jenachdem ob man Ballungskern oder Ballungsrandonen baut kann man noch zusätzliche Förderung beantragen,für die Musterfamilie gilt dieses jedoch nicht.

Nach diesen Angaben könnte eine Förderung des Vorhabens möglich sein. Die Entscheidung darüber bleibt aber der jeweiligen Bewilligungsstelle vorbehalten.

so, nun die Gesamtsumme:

Eigenheimzulage: 22800€
Baudarlehen: 62830€
Gesamt: 85800€

falls ein Eigenheimzulagedarlehen beantragt wird, muß diese Summe von der Eigenheimzulage abgerechnet werden.

Leider lässt es sich nicht noch weiter verallgemeinern, da das Gesetz der Landesförderung ein ganz dicker Ordner ist, und es wirklich ganz schnell einen Unterschied macht

so, ich hoffe jetzt, das ich nicht irgentwo einen bock eingebaut habe und das ich euch nicht allzu sehr verunsichert habe, und entmutigen möchte ich auch niemanden, aber dennoch muß ich euch leider sagen, das der weg zu einer solchen Genehmigung sehr lang und sehr steinig ist. Dagegen ist eine Hilfsmittelbeatragung und Genehmigung ein "Kinderspiel". Leider gibt es auch immer mehr Banken, die sagen, wir finanzieren nicht, wenn ihr Landesmittel beantragen wollt.
Entgültige Auskünfte kann euch die jeweilige Behörde (zu erfragen beim Bauamt) geben.

Da der Beitrag zum Thema "Behindertengerechtes Bauen" oder "Barrierefreis Bauen" keineswegs kürzer wäre, verzichte ich erstmal darauf. Um Fördermittel beantragen zu können, muß allerdings der Bauantrag schon gestellt sein.

Gruß Jessie

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jessie
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BeitragVerfasst am: 01.10.2004, 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

achja, jetzt hätte ich es fast noch vergessen:

Die Pflegekasse kann Zuschüsse zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes bis zu einem Betrag von 2.557,00 EUR je Maßnahme (sprich einmal für treppen, einmal für türen....)gewähren.
Wird allerdings auf das Darlehen der Landesmittel angerechnet.

Gruß Jessie

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Thomas
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BeitragVerfasst am: 02.10.2004, 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jessie,

danke für deine ausführliche Antwort.
Also d.h. zusammengefasst, es gibt erst Mal die altbekannte (und vermutlich bald nicht mehr gezahlte) Eigenheimzulage. Hinzu kommen (zumindest in NRW) Landesmittel, die Einkommensabhängig berechnet werden. Aufgrund einer im Haushalt lebenden behinderten Person steigt aber die Einkommensbemessungsgrenze, so dass man leichter bzw. an mehr Landesmittel kommt. Richtig?

Hmmm, können die Zuschüsse der Pflegekasse zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes auch bei Neubauten beantragt werden oder nur bei Umbauten?

Noch eine Verständnissfrage: Und was sind KfW Mittel, die man ja wohl auch noch beantragen kann. Sind die schon bei den Landesmitteln mit berücksichtigt?

Fragen über Fragen Rolling Eyes


Schönen Gruß
Thomas

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BeitragVerfasst am: 02.10.2004, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

hallo thomas

eine richtig ausführliche antwort zu diesem thema ist leider "so eben" mal nicht möglich, deswegen versuchsweise das obrige fallbeispiel.

Landesmittel werden in jedem Bundesland gewährt, allerdings mit verschiedenen Grundbedingungen, es gibt z. b. Bundesländer, in denen man verheiratet sein muß, dann gibt es Bundesländer, in denen es reicht, ein gemeinsames Kind zu haben. Deswegen kann ich keine allgemeine Aussage zu der Gesamtfläche von Deutschland geben, da überall anders gerechnet wird. Selbst innerhalb des eigenen Bundeslandes gibt es da noch starke Unterschiede (in Hemer gab es z.b. eine Zeitlang eine Ballungszulage in H. von 10.000€, die es in Sundern nicht gab)

Im groben ist es so richtig, das die Einkommensbemessungsgrenze steigt, durch einen Behinderten mit min. 80% GdB. Dann kann man versuchen, aber nur, wenn bauliche Maßnahmen nötig sind, Darlehen für behinderungsbedingte Baumaßnahmen (bis zu 15350€) zu beantragen. Hört sich jetzt auch viel an, wer aber schon mal behindetengerecht gebaut hat, lächelt über diese Summe.
Dieses "Behinderten-Darlehen" muß man auch nicht sofort beantragen, man kann es durchaus später für einen Anbau oder so in Anspruch nehmen. Aber es wird max. einmal ausgezahlt. Und entweder-oder. Entweder vor Baubeginn oder einige Zeit nach Fertigstellung. Mitten in der Robhauphase ist keine Beantragung möglich.

Die Zuschüsse der Pflegekasse gelten eigentlich hauptsächlich beim Umbau, werden mittlerweile aber auch beim Neubau ausgezahlt, wenn es der PFlege der behinderten Person dienlich ist (breite Tür im Badezimmer, Rolli-Dusche, Fliesen R11...)
Aber bevor du jetzt deine Duschtasse rausreißt, rechne gut nach, da die Summe von 2557,00 Eur nicht einfach so komplett bezahlt wird, sondern auch dafür noch abzüge (vom Eigenanteil seid ihr aber noch befreit, da JP noch keine 18 ist) gemacht werden. Es wird nämlich nur das zusätzliche Material bezahlt, nicht den Stundenlohn des Handwerkers.


Das KFW-Darlehen (Kreditanstalt für Wiederaufbau) (bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten (maximal 100 000 Euro)) hatte ich nicht erwähnt, da es eigentlich nichts mit Behinderungen zu tun hat. Erste Schwierigkeit hierbei:
Keines der KfW-Programme (z. b. Umweltbewußtes Bauen, energiesparendes Bauen) kann direkt bei der Staatsbank beantragt werden. Alle müssen über eine finanzierende Bank abgewickelt werden, die dann später auch gegenüber der KfW haftet. Dieses wollen natürlich viele Banken auch nicht, da sie dadurch Ihre Kredite nicht "verkaufen" können, also ähnlich wie bei Förderung durch Landesmittel. Oder einige Banken kalkulieren ihre eigene Zinsberechnung den Beleihungsauslauf inklusiv KfW-Anteil, was die eigenen Standardzinsen wegen des höheren Beleihungsrisikos dann etwas verteuert. Auch habe ich schon mehrmals bemerkt, das viele Banken gar nciht erst auf die Möglichkeit der KfW-Finanzierung hinweisen.
Allerdings habe ich dann im Gegenzug, wenn man die Banken darauf anspricht, oft die Erfahrung gemacht, das die Banken sich mit Ihren Zinssatz dann auf den Satz des KfW-Darlehens "drücken" lassen, auch von Versicherungen habe cih dieses Angebot schon bekommen, da sie dadurch auch die Beantragung der Darlehen bei der KfW sparen. Vielleicht einfach mal mit deinem Banker darüber diskutieren.
Um überhaupt in den Genuß eines solchen Darlehens zu kommen, mußt du natürlich auch in irgenteines der KfW-Förderprogramme reinpassen, einfach nur bauen reicht nicht.
Fördermittel aus öffentlichen Haushalten können zusätzlich in Anspruch genommen werden.

Fakt für alle Förderungsmöglichkeiten: Man darf mit ihnen rechnen, aber nicht auf sie bauen!!!

Du wirst dir noch sehr viele Fragen stellen, bis dein Häuschen endlich steht , und da bist du bei diesem Dschungel nicht der einzige.


Gruß Jessie

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BeitragVerfasst am: 02.10.2004, 22:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
ich bin Architektin und kann nur aus der Praxis sagen, dass meistens das größte Problem darin besteht, ein passendes und bezahlbares Grundstück zu bekommen.

Jeder, der den Wunsch hat, irgendwann zu bauen, sollte sich erst einmal nach Bauland umgucken. Ich denke,ein Grundstück zu finanzieren, sollte für einen künftigen Bauherrn noch kein großes Problem sein. (es zwingt zum Sparen und ist eine gute Geldanlage)
Als wir gebaut haben, hatten wir auch erst ein Informationsgespräch mit der Bank, die uns einen sehr günstigen Kredit für ein Niedrigenergiehaus gemacht haben.
So haben wir nun eben ein Niedrigenergiehaus...Und es wurde noch nicht einmal überprüft.

Also, meistens sind Bauherrn völlig überfordert, weil alles gleichzeitig stattfinden soll. Warum also nicht eins nach dem andern?
1. Grundstückskauf
2. Planung und Finanzierungsmöglichkeiten
3. Bauen

Mit einem ungefähren Planungskonzept lässt sich das, was Jessie alles an Möglichkeiten aufgezählt hat, viel besser einarbeiten. Man versucht dann herauszuholen, was zu holen ist.

Was uns auch damals sehr bei der Finanzierung geholfen hat, war unser Steuerberater. Den haben wir als Fachmann in Sachen Geld mit einbezogen.

Also, nur Mut zum Bauen! Es war die zweitbeste Entscheidung neben Mann und Kindern.
Schöne Grüße
Christina
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BeitragVerfasst am: 03.10.2004, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

hallo christina

das problem, wenn ich öffentliche mittel beantragen will, ist halt, das ich dann schon einige sachen vor dem Grundstückskauf bzw. genauer planung wissen müsste. Z.B. ist die Grundstücksgröße schon mal vorgeschrieben. Ich bin an eine bestimmte qm-Grenze gebunden.Gibt es eine Möglichkeit, irgenteine der gesetzten Grenzen legal zu umschreiten?

wenn ich ein grundstück vorher kaufe, muß ich, wenn ich behindertengerecht bauen will, vorher schon sehr viel einplanen, gerade wie GFZ/GRZ spielen da eine weitere große Rolle. Nur weil ich für einen Behinderten ein Bauobjekt starte, darf ich trotzdem nicht den Bebauungsplan ignorieren. Dann kostet ein Grundstück mit einer Fläche von 600qm hier in der Gegend ca. 30000€. Hinzu kommen noch Erschließungskosten. Und die jährlichen Grundstückssteuern. Dieses Geld muß ich dann schon mal auf jeden Fall frei haben. Pferdefuß: nicht immer (am besten vorher bei der Behörde nachfragen) wird das Grundstück als Eigenleistung (und die brauche ich wiederum für öffentliche Mittel) anerkannt, zumindest nicht in der Summe, sondern bestenfalls als "schätzwert".

ich habe leider schon mehrmals zu bauwilligen sagen müssen, die bereits ein grundstück hatten: wenn wir jetzt versuchen, Landesmittel zu beantragen, werden die abgelehnt, weil...

nur mal so für meine persönliche neugierde? wann hast du dein haus gebaut? vor der ENEV? und wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du die finanzierung trotzdem von der Bank und nicht als KfW-Darlehen. aber selbst die prüfen nicht immer jedes haus nach, meistens reicht der schriftlich errechnete nachweis zu einem NEH (Nutzheiz-Energiekennzahl kleiner 50kWh/m²a)(und den muß ich ja auch schon bei den Landesmitteln bekanntgeben)

ich will niemanden vom bauen abhalten (wäre ja auch verdammt schlecht für mich), aber man muß sich halt im klaren darüber sein, das es ein sehr langer weg wird, über öffentliche förderungen zu bauen, und das man dafür sehr viele bedingungen erfüllen muß.

gruß jessie

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