Verfasst am: 05.10.2010, 20:14 Titel: Mit der Bahn fahren mit SBA, welche Kosten?
Hallo!
Ich habe eine Frage: Wenn ich mit Anton mit dem Zug fahren will (zur Rehacare ), was müssen wir dann bezahlen?
Anton ist 4 Jahre alt, also eigentlich bezahlt er noch nichts. Er hat ein B im Ausweis, also zahlt (laut bahn.de) eine Begleitperson auch nichts. Höchstens eben die Platzreservierung.
Ist das so richtig? Meine Schwiegermutter meinte eben am Telefon, das würde so nicht gehen (war früher im Reiseverkehrskauffrau), dann müsste Anton eine Kinderkarte kaufen. Aber die gibt es doch nur für Kinder ab 6 Jahre, oder?
Mir geht es nicht darum, dass ich komplett umsonst fahren will, sondern nur darum, endlich mal bescheid zu wissen. Der Mann beim Infoschalter hier am Bahnhof war mit der Frage nämlich völlig überfordert.
Liebe Grüße
Katrin _________________ Katrin mit A. *06, SSW 23+0, 600g, Sauerstoffpflichtige BPD und Lungenschädigung durch RSV-Virus, pulmonale Hypertonie, Rechtsherzinsuffizienz, Hypotonie,entwicklungsverzögert, sehbehindert, ein immer fröhliches Kerlchen
und M. *08 und L. *11
Hallo,
ihr zahlt gar nichts, auch nicht für die Reservierung. Ihr könnt sogar mit dem ICE fahren. Einfach den SBA mitnehmen. Bis zum Alter von 6 Jahren sind Kinder doch kostenlos. Später hat deine Schweigermutter recht, dann braucht Anton eine Kinderkarte und du fährst umsonst mit. Da gibt es dann nur noch bestimmte Strecken, wo auch Anton kostenfrei fahren kann (habe mich noch nicht damit befasst, weil Erik ja erst 2 Jahre ist).
Wegen der Reservierung musst du allerdings, soweit ich weiß, zum Bahnschalter, dort den SBA zeigen und die Reservierungsbestätigung abholen. Aber nichts dafür bezahlen.
Es gibt so eine Infobroschüre der Bahn, da muss man aber erst durchblicken.
Bei uns kennt sich der Mann am Bahnschalter zum Glück aus und auch in den Zügen hatte ich noch nie Probleme.
Kleiner Tipp: Fahre, wenn möglich mit dem ICE und löse ein Ticket im Kleinkinderabteil, da kann man Buggys etc. mitreinnehmen (im Gegensatz zum IC).
Gruß,
Katja _________________ Katja mit Erik (geb. April'08), Frühchen 26. SSW, Hirnblutungen, Hydrocephalus (Shunt-versorgt), an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit (CI-versorgt), psychomotorische Retardierung
Hallo Katrin ,
Ihr zahlt nix ! Ich rufe zb immer beim Mobilitätsservice an und lass mir ein Platz im Kleinkindabteil reserv. , denn der Kinderwagen ist immer so sperrig und passt nicht durch die Gänge .
Außerdem ist es da nicht so eng und man kann mit dem Kind auch mal auf dem Boden etwas spielen !
lg Dani _________________ Papa , Mama und Sonnenschein Colin 2/08 , Epilepsie seit Geburt ,muskuläre Hypotonie ,glob.Entwicklungsverzögert ,extr.Knick-Senkfüße (trägt jetzt Ringorthesen ), orofaziale Dysfunktion , keine aktive Sprache
wo wir schon mal beim Thema sind, ich möchte demnächst auch mt Lena Bahn fahren.
Braucht Lena dann eine Kinderkarte?
Sie hat einen SBA mit GdB 70, H, B und G.
Wie funktioniert das denn? Lena ist ja schon neun, also über sechs.
Fragende Grüße
Erica _________________ Mama von Lena (11 Jahre), Frühchen, benigne occipitale Partialepilepsie/ Panayiotopoulos-Syndrom, nächtl. Bradykardien, Z.n. Schädelbasisfraktur/ SHT/subduralem Hämatom/ Hämatotympanon im April 2006, Herzrhytmusstörungen, räuml.-konstruktive Wahrnehmungsstörung, etc.
möchtest du mit Lena im Regional- oder Fernverkehr fahren??
Wenn ihr Reginalverkehr fahren wollt, dann würde ich beim zuständigen Versorgungsamt die Wertmarke beantragen.
Aufgrund des Merkzeichens H steht sie euch kostenlos (ggfs. neben einer in Anspruch genommen KFZ-Steuerbe-
freiung) zu. Dann könnt ihr zumindest in Verbundgebieten ohne Fahrkarte fahren. Du als Begleitperson (durch das
Merkzeichen B im SBA) bist sowieso immer und überall kostenlos mit dabei. _________________ Liebe Grüße Kerstin
* 1985 ICP einer beinbetonten Tetraspastik
Rollifahrerin und von Beruf Justizfachwirtin
Nebenher Studentin zur Tierheilpraktikerin
Fachübungsleiterin einer Rollisportgruppe
(SBA mit GdB 100 und MZ G, B, aG und H)
Hallo Erika ,
ja Lena benötigt eine Kinderkarte ( da über 6 Jahre ) . Du fährst als Begleitung kostenlos .
Lg Dani _________________ Papa , Mama und Sonnenschein Colin 2/08 , Epilepsie seit Geburt ,muskuläre Hypotonie ,glob.Entwicklungsverzögert ,extr.Knick-Senkfüße (trägt jetzt Ringorthesen ), orofaziale Dysfunktion , keine aktive Sprache
Du kannst sogar 1.Klase fahren! (Dein Kind zahlt nichts und du bist Begleitperson).
In manchen ICEs ist der Wagen 9 (1.Klasse) mit Schwerbehindertenplätzen belegt und auch das Kleinkindabteil ist dort. Rolstuhl oder Rehabuggy passen sehr gut da hin.
LG Corinna _________________ Sohn *11/04 sprachl., motorische, soziale Entwicklungsverzögerung, frühkindl. Autismus auf hohem Niveau (nah zu Asperger)
Tochter *04/07 motorische Entwickl.verz., Athyreose
*** Wenn du sie nicht überzeugen kannst, verwirr sie!***
ich häng mich mal direkt ran David knapp 2, B im SBA-wir können kostenlos zwischen Bonn und Köln pendeln?? Da er unter 6 ist und ich durch das B kostenlos fahre-richtig??
Danke und Gruß _________________ Sandra mit David *11/08
Microzephalie, entwicklungsverzögert, Krampfanfälle ohne Diagnose
richtig - aber nicht nur zwischen Köln und Bonn sondern überall (zumindest in Deutschland). _________________ Liebe Grüße Kerstin
* 1985 ICP einer beinbetonten Tetraspastik
Rollifahrerin und von Beruf Justizfachwirtin
Nebenher Studentin zur Tierheilpraktikerin
Fachübungsleiterin einer Rollisportgruppe
(SBA mit GdB 100 und MZ G, B, aG und H)
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