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Betreuung des Kindes während der Arbeitszeit
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Andrea123
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BeitragVerfasst am: 27.09.2010, 13:19    Titel: Betreuung des Kindes während der Arbeitszeit Antworten mit Zitat

Hallo,

ich frage nun mal für eine Bekannte:

Sie hat einen zehnhährigen Sohn mit SMA Typ II und soll /will arbeiten.
Der Sohn hat die Pflegestufe III und kann selbständig nichts machen.
Er bräuchte nach der Schule (Ganztagsschule), Wochende und Ferienzeit Betreuung.

Wer übernimmt die Kosten für die fachgerecht. Betreuung des Sohnes?
Außerdem drängt das ARbeitsamt auf schnelle ARbeitsaufnahme.
Meine Bekannte ist jedoch wegen den Arbeitszeiten sehr unflexibel (Betreuung
Sohn) und bekommt Sanktionen vom Arbeitsamt angedroht.,

Sie möchte gerne in Teilzeitarbeit arbeiten, aber dann muss alles passen (Arbeitszeit, Betreuung usw....)


Viele Grüße

Andrea

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Fabi (05/02) Asperger, Julia (03/00) Dystonie, Michi (01/05)
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maritatina
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BeitragVerfasst am: 27.09.2010, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Andrea
Das wird ja schwer.Ich würde auch gerne in Teilzeit arbeiten,bekomme aber nichts.Bin da nicht flexibel genug,da Tina auch Stufe 3 hat und nichts kann.
Sie ist oft krank und außerdem während der Ferien habe ich auch keine Betreuung.

Außerdem was ist das fürn Amt bei Ihr? bei Pflegestufe 3 MUß Sie nicht arbeiten.Das steht so im Gesetz.bei Stufe 3 ist eine Arbeitsaufnahme nicht zumutbar.
Das Arbeitsamt kann Sie nicht drängen.
Und Sanktionen können Die Ihr deswegen eh nicht androhen.Eher kann Sie denen mit Gerichtlichen Schritten drohen,weil die im Unrecht sind.

Mit Betreuung ist das bei Stufe 3 eh sonne Sache. Es kommt Immer drauf an ,wo mann wohnt,was Gibts dort für Betreuungseinrichtungen,Lebenshilfe, Caritas ,Diakonie ect.Gibts Verwandte,die helfen könnten usw.
Kosten übernimmt Teilweise die KK für verhinderungspflege.Aber die aufbrauchen,weil mann arbeiten geht?
Also ich an Ihrer Stelle würde nicht arbeiten gehen,sondern lieber sehen,das Sie für Sich was macht,ich denke mal das Leben des Sohnes wird noch schwer genug bei der Diagnose.
Ich nutze die Zeit,wo Tina in der Schule ist auch für mich,Haushalt usw.

Und das mit dem Amt solle se Klären. Sanktionen androhen ist Rechtswidrig bei Ihr.

Lg Marita

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Marita(39)mit Tina 8.4.94 Frühk.Hirnschädigung mit CP,MC,Spastik,Epelepsie,rechts konvexe Kyphoskoliose,Sehb.(leichte)Störung der Blutg.Coxalgie,Hüftdysplasie
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KerstinM.
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BeitragVerfasst am: 27.09.2010, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Marita,

ist es aber nicht so, dass wenn ich Arbeitslosengeld beziehe, auch dem AA zur Verfügung stehen muss? Arbeiten müssen muß ich nicht, aber dann kann ich keine Leistungen beziehen, oder?

Gruß Kerstin

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Kerstin mit Markus(*97), Hydrocephalus mit schwerem Verlauf und Epilepsie und Philipp (*93) 28SSW NEK, jetzt Kurzdarmsyndrom,Nierenproblematik
Ein behindertes Kind ist wie ein krummer Baum - du kannst ihn nicht gerade biegen, aber du kannst ihm helfen, Früchte zu tragen.
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Andrea123
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BeitragVerfasst am: 27.09.2010, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Marita,

danke für die Antwort.
Ich denke, der Sachbearbeiter des Arbeitsamtes war einfach mal ahnungslos.


VG

Andrea

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Andrea123
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BeitragVerfasst am: 27.09.2010, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kerstin,

meines Wissen ist es so. Sie hat auch vorher gearbeitet und ist wegen
der Schule hier her gezogen. Vorher wohnte sie weiter weg.

Meine Bekannte ist alleinerziehend.

Jetzt schicken sie also die Ämter hin und her (Sozialamt-Arbeitsamt).
Sie hätte ja einen Anspruch auf ALG1, weil sie vor dem Umzug gearbeitet hat.
Nur jetzt auf die Schnelle etwas zu finden ist einfach schwierig.
Meine Bekannte hat den Eindruck, als ob sie einfach als Alleinerziehende mit gesundem Kind eingestuft würde.
Auf die Frage, wegen der Betreuung wurde sie ans Jugendamt verwiesen wegen
einer Tagesmutter für 3 Euro 50 die Stunde.

VG
Andrea

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Sabineulrike
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BeitragVerfasst am: 27.09.2010, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das ist wirklich ein Problem - Berufstätigkeit mit Intensivkind. Bei uns in der Arche-Regenbogen kann das Kind tagsüber kommen und wird von erfahrenen Kinderkrankenschwestern versorgt. Abgerechnet wird über Verhinderungspflege bzw. dann nach Stunden zu einem Stundensatz, der in etwa dem entspricht, was man für ein gesundes Kind ausgibt, eventuell auch als Behandlungspflege. Die Zeiten sind flexibel wegen 24 h - Betrieb, 365 Tage im Jahr geöffnet etc. Ist aber natürlich nur was für Eltern, die im Raum Reutlingen / Tübingen / Fildern arbeiten.

Ich finde, es gibt zuwenig Möglichkeiten für Eltern mit behinderten Kindern!

LG Sabine Vaihinger

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Sabine mit Oliver, *1997. Verkehrsunfall, seither Hydrocephalus, spastische Tetraparese, Stammhirnschaden, Syringomyelie, rollstuhlabhängig, Atempumpenschwäche, neurogene Blasen-Darm-Störung, schwerstes Herztrauma, + nach einer Herz-OP am 30.11.2010. Albrecht, 18, ADHS, Hochbegabung, Asperger, Astrid (21), Claudia (20), Angelika (11), Linda (7).
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KerstinM.
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BeitragVerfasst am: 27.09.2010, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, ja das ist so, dass es zu wenig Möglichkeiten gibt.

Ich wollte mich nur mal vom AA beraten lassen, was denn für mich so möglich wäre. Aber ohne Bezug vom Arbeitslosengeld konnte ich mich noch nicht mal beraten lassen. Arbeitssuchend kann ich mich nicht melden, da ich ich nicht weiß, was möglich wäre und wie ich es mit Markus in den Ferien und so gebacken bekomme. Ein Kreislauf ohne Anfang und Ende. Ich würde gern eine Umschulung oder Weiterbildung machen. Aber dazu braucht es ne Beratung. Irrwitz hoch fünf!
Anspruch hätte ich auch, aber es nützt mir wenig, da ich es mit Markus nicht so umsetzen kann, wie ich wollte.

Gruß Kerstin

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Sabine
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BeitragVerfasst am: 27.09.2010, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

maritatina hat folgendes geschrieben:


Außerdem was ist das fürn Amt bei Ihr? bei Pflegestufe 3 MUß Sie nicht arbeiten.Das steht so im Gesetz.bei Stufe 3 ist eine Arbeitsaufnahme nicht zumutbar.
Das Arbeitsamt kann Sie nicht drängen.
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Hallo Marita,

es scheint da wohl ein Gesetz zu geben, aber das ist Auslegungssache. Exclamation
@Andrea: Genau kenne ich mich da auch nicht aus, aber wir hatten die Frage schon ziemlich oft. Schreib doch mal MichaelK an, der weiß darüber besser Bescheid und kann dir sicher einen Tipp geben.

LG
Sabine

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Andrea123
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BeitragVerfasst am: 02.10.2010, 00:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

danke für eure Antworten, sie waren hilfreich.

@ sabine:
danke für deinen Tipp, ich werde mal Michael K anschreiben.

Gruß
Andrea

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KerstinM.
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BeitragVerfasst am: 03.10.2010, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Andrea,

vielelicht kannst du deine Fragen an Michael hier reinformulieren, denn die Antworten würden auch mich interessieren und bestimmt noch viele mehr.
Danke!

Gruß Kerstin

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