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Eingliederungshilfe für Treppenlift einkommensabhängig?
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sandraunik
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BeitragVerfasst am: 18.09.2010, 22:09    Titel: Eingliederungshilfe für Treppenlift einkommensabhängig? Antworten mit Zitat

Hallo,

im Rahmen der Eingliederungshilfe kann man ja soviel ich weiß Bezuschußungen für einen Treppenlift bekommen.

Meine Frage ist, muß man da bestimmte Einkommensverhältnisse haben und wenn ja wird das Einkommen meines mit mir zusammenlebenden Freundes mit gezählt???

Danke

LG Sandra

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Sandra (38) und Niklas (11), MPS II und CSWS Syndrom

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Kaja
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BeitragVerfasst am: 19.09.2010, 15:15    Titel: Re: Eingliederungshilfe Antworten mit Zitat

Hallo Sandra,

Leistungen der Eingliederungshilfe sind dann einkommens- und vermögensunabhängig zu erbringen, wenn sie in den Katalog des § 92 Absatz 2 SGB XII

http://bundesrecht.juris.de/sgb_12/__92.html

fallen.

Bei einem Treppenlift kommt grundsätzlich § 92 Absatz 2 Nr. 5 SGB XII i.V.m. § 26 Absatz 2 Nr. 6 SGB IX (Hilfsmittel) in Betracht. Problematisch könnte werden, dass die KKn einen Treppenlift nicht als Hilfsmittel ansehen und sich die Sozialämter dieser Ansicht oft anschließen.

Ansonsten wird das Einkommen deines Freundes gemäß § 19 Absatz 3 SGB XII nur dann berücksichtigt, wenn er der Vater deines Sohnes ist.

Viele Grüße Kaja
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KerstinM.
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BeitragVerfasst am: 19.09.2010, 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
geht denn nur ein Treppenlift? Oder wäre ein Scalamobil möglich?

Könnte dein Kind damit selber nach oben und unten fahren? Das ist für die Beantragung ein wesentlicher Faktor. Wenn Selbstständigkeit gefördert wird, habt ihr eventuell bessere Karten.

Wir haben einen ähnlichen Kampf gerade durch und haben gewonnen Laughing

Gruß Kerstin

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Kerstin mit Markus(*97), Hydrocephalus mit schwerem Verlauf und Epilepsie und Philipp (*93) 28SSW NEK, jetzt Kurzdarmsyndrom,Nierenproblematik
Ein behindertes Kind ist wie ein krummer Baum - du kannst ihn nicht gerade biegen, aber du kannst ihm helfen, Früchte zu tragen.
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Ursula 1973
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BeitragVerfasst am: 19.09.2010, 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

Eingliederungshilfe?
Immer denke ich, ich weiß (fast) alles, aber dann werde ich hier immer wieder aufs Neue überrascht. Shocked
Ich dachte, ein Treppenlift wird über die Wohnumfeldverbesserung bezuschusst. Was ist denn nun wieder Eingliederungshilfe?????

Liebe Grüße
Ursula

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Drei gesunde leibliche Kinder mit Nerven aus Drahtseilen und einer unglaublichen Toleranz. 1.Pflegesohn (´99) leichte geistige Behinderung (80% G,B,H);2.Pflegesohn (´02) schwere geistige Behinderung, Aggressiv, Autoaggressiv; (100% G,B,H PS II) 3.Pflegesohn (´06) stark Entwicklungsverzögert (50%,H) PS I
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sandraunik
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BeitragVerfasst am: 19.09.2010, 20:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das Scala Mobil nutzen wir zur Zeit. Aber da Niklas sich immer weiter verschlechtert, keinerlei Rumpfkontrolle hat, hängt er seitlich im Scala Mobil und mit dem Kopf auf der Lehne. Und da ich in den 3. Stock muß, und die Treppe gewendelt ist, stellt das ein Risiko dar.

Ich weiß halt nicht wie ich es machen soll. Bezuschußung oder übernimmt jemand komplett die Kosten. Keine Ahnung.

Es geht nur halt so nicht weiter. Es ist eine Eigentumswohnung und wir können nicht einfach so verkaufen.

LG Sandra

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Kaja
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BeitragVerfasst am: 20.09.2010, 07:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sandra,

sandraunik hat folgendes geschrieben:
Ich weiß halt nicht wie ich es machen soll. Bezuschußung oder übernimmt jemand komplett die Kosten.

Der Weg über die Eingliederungshilfe ist grundsätzlich schon richtig. Falls das Sozialamt der Meinung ist, ein Treppenlift sein kein Hilfmittel, kannst du dich ja noch einmal melden. Dann könnte man entsprechend argumentieren.

@Ursula:
Ursula 1973 hat folgendes geschrieben:
Was ist denn nun wieder Eingliederungshilfe?????

geregelt ist das in §§ 53, 54 SGB XII

http://bundesrecht.juris.de/sgb_12/__53.html
http://bundesrecht.juris.de/sgb_12/__54.html

i. V. m. der Eingliederunghilfeverordung

http://bundesrecht.juris.de/bshg_47v/index.html

Viele Grüße Kaja
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sandraunik
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BeitragVerfasst am: 20.09.2010, 07:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kaja,

vielen Dank für Deine Antwort. Ich hab jetzt mal ein Schreiben an die Krankenkasse fertig gemacht.

Kann ich gleichzeitig auch über die Eingliederungshilfe beantragen oder soll ich erst das eine, dann das andere?

Oder gleich nur Eingliederungshilfe?

Ich kenn halt eine Familie da hat die KK die ganzen Kosten übernommen.

LG Sandra

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BeitragVerfasst am: 20.09.2010, 08:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sandra,

versuche es erst einmal über die KK - das Sozialamt wird eh nach dem Ablehnungsschreiben der Krankenkasse fragen, weil die Sozialhilfe nur dann gewährt wird, wenn kein anderer Leistungsträger finanzieren kann. Hält sich die KK für unzuständig, ist sie nach § 14 SGB IX verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen an den nach ihrer Sicht zuständigen Leistungsträger weiterzuleiten.

Viele Grüße Kaja
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sandraunik
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BeitragVerfasst am: 20.09.2010, 08:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das heißt also das die mir innerhalb von 2 Wochen antworten müßen????

Ich hab ein Schreiben verfaßt. Wäre es möglich das ich dir das mal per E mail zukommen lassen könnte? Wenn ja schreib mir doch deine E Mail per PN

Danke
LG Sandra

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Ursula 1973
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BeitragVerfasst am: 20.09.2010, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

Alles klar, danke schön Kaja Smile

Und dir Sandra wünsche ich viel Erfolg. Es wäre ja der Wahnsinn, wenn es dafür keinen Zuschuss bzw. die kompl. Übernahme geben würde. Es ist ja auch deine Gesundheit die leidet, wenn du deinen Sohn die Treppe immer hoch und runtertragen müsstest.

Liebe Grüße
Ursula
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