Verfasst am: 18.09.2010, 22:09 Titel: Eingliederungshilfe für Treppenlift einkommensabhängig?
Hallo,
im Rahmen der Eingliederungshilfe kann man ja soviel ich weiß Bezuschußungen für einen Treppenlift bekommen.
Meine Frage ist, muß man da bestimmte Einkommensverhältnisse haben und wenn ja wird das Einkommen meines mit mir zusammenlebenden Freundes mit gezählt???
Danke
LG Sandra _________________ Sandra (38) und Niklas (11), MPS II und CSWS Syndrom
Bei einem Treppenlift kommt grundsätzlich § 92 Absatz 2 Nr. 5 SGB XII i.V.m. § 26 Absatz 2 Nr. 6 SGB IX (Hilfsmittel) in Betracht. Problematisch könnte werden, dass die KKn einen Treppenlift nicht als Hilfsmittel ansehen und sich die Sozialämter dieser Ansicht oft anschließen.
Ansonsten wird das Einkommen deines Freundes gemäß § 19 Absatz 3 SGB XII nur dann berücksichtigt, wenn er der Vater deines Sohnes ist.
Hallo,
geht denn nur ein Treppenlift? Oder wäre ein Scalamobil möglich?
Könnte dein Kind damit selber nach oben und unten fahren? Das ist für die Beantragung ein wesentlicher Faktor. Wenn Selbstständigkeit gefördert wird, habt ihr eventuell bessere Karten.
Wir haben einen ähnlichen Kampf gerade durch und haben gewonnen
Gruß Kerstin _________________ Kerstin mit Markus(*97), Hydrocephalus mit schwerem Verlauf und Epilepsie und Philipp (*93) 28SSW NEK, jetzt Kurzdarmsyndrom,Nierenproblematik
Ein behindertes Kind ist wie ein krummer Baum - du kannst ihn nicht gerade biegen, aber du kannst ihm helfen, Früchte zu tragen.
Eingliederungshilfe?
Immer denke ich, ich weiß (fast) alles, aber dann werde ich hier immer wieder aufs Neue überrascht.
Ich dachte, ein Treppenlift wird über die Wohnumfeldverbesserung bezuschusst. Was ist denn nun wieder Eingliederungshilfe?????
Liebe Grüße
Ursula _________________ Drei gesunde leibliche Kinder mit Nerven aus Drahtseilen und einer unglaublichen Toleranz. 1.Pflegesohn (´99) leichte geistige Behinderung (80% G,B,H);2.Pflegesohn (´02) schwere geistige Behinderung, Aggressiv, Autoaggressiv; (100% G,B,H PS II) 3.Pflegesohn (´06) stark Entwicklungsverzögert (50%,H) PS I
das Scala Mobil nutzen wir zur Zeit. Aber da Niklas sich immer weiter verschlechtert, keinerlei Rumpfkontrolle hat, hängt er seitlich im Scala Mobil und mit dem Kopf auf der Lehne. Und da ich in den 3. Stock muß, und die Treppe gewendelt ist, stellt das ein Risiko dar.
Ich weiß halt nicht wie ich es machen soll. Bezuschußung oder übernimmt jemand komplett die Kosten. Keine Ahnung.
Es geht nur halt so nicht weiter. Es ist eine Eigentumswohnung und wir können nicht einfach so verkaufen.
LG Sandra _________________ Sandra (38) und Niklas (11), MPS II und CSWS Syndrom
Ich weiß halt nicht wie ich es machen soll. Bezuschußung oder übernimmt jemand komplett die Kosten.
Der Weg über die Eingliederungshilfe ist grundsätzlich schon richtig. Falls das Sozialamt der Meinung ist, ein Treppenlift sein kein Hilfmittel, kannst du dich ja noch einmal melden. Dann könnte man entsprechend argumentieren.
versuche es erst einmal über die KK - das Sozialamt wird eh nach dem Ablehnungsschreiben der Krankenkasse fragen, weil die Sozialhilfe nur dann gewährt wird, wenn kein anderer Leistungsträger finanzieren kann. Hält sich die KK für unzuständig, ist sie nach § 14 SGB IX verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen an den nach ihrer Sicht zuständigen Leistungsträger weiterzuleiten.
Und dir Sandra wünsche ich viel Erfolg. Es wäre ja der Wahnsinn, wenn es dafür keinen Zuschuss bzw. die kompl. Übernahme geben würde. Es ist ja auch deine Gesundheit die leidet, wenn du deinen Sohn die Treppe immer hoch und runtertragen müsstest.
Du kannst keine Beiträge in dieser Rubrik schreiben. Du kannst auf Beiträge in dieser Rubrik nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht löschen. Du kannst an Umfragen in dieser Rubrik nicht mitmachen. Du kannst Dateien in diesem Forum posten Du kannst Dateien in diesem Forum herunterladen