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SGB V in das Gutachten einfließen?
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Tatze1977
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BeitragVerfasst am: 10.09.2010, 11:28    Titel: SGB V in das Gutachten einfließen? Antworten mit Zitat

Hallo

habe da mal ne Frage, eben war der MDK bei mir wegen der Begutachtung der Pflegestufe meiner Tochter.

Die Dame sagte mir sie müsse schauen wie sie das mit dem SGB 5 mit in das Gutachten einfließen lassen kann.....

Wie soll ich das verstehn????? Worum geht es da und warum muss das mit einbezogen werden?



Wer kann mir da helfen??

LG Tanja

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Lisa-Marie (11) Gehndefekt der Haut,(Epidermolysis Bullosa),Entwicklungsverzögerung,Wachstumsretadierungen ,Dystrofien,Fütterstörung, Kleinwuchs, Wahrnehmungsstörungen,schwere ADHS, Reaktive Bindungsstörung im jungen Kindesalter.Rolli und Rehabuggy fahrerin.
Leonie-Sofie 5 jahre gesund.
Alleinerziehende Mama 33 J. Peroneusparese, Rollifahrerin
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IngeH
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BeitragVerfasst am: 10.09.2010, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
das SGB V ist die gesetzliche Regelung dessen, was die gesetzliche Krankenversicherung betrifft.

Was sie jetzt mit dieser Aussage meint, weiß ich aber nicht.

Liebe Grüße

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Liebe Grüße von Inge
mein besonderes Kind wurde 05.97 geboren und hat eine beinbetonte Tetraspastik ist ein Läufer aber hat keine Lautsprache, er hat noch 3 ebenso wunderbare jüngere Geschwister, die beiden Jüngsten mit AVWS
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Claudi-BaWü
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BeitragVerfasst am: 10.09.2010, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Tanja,

vielleicht hilft Dir das weiter:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/1.html

oder hier

http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%B.....tes_Buch_Sozialgesetzbuch


lg claudi

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lg claudi

Die Zukunft sollte man nicht voraussagen wollen,
sondern möglich machen (Antoine de Saint Exepury)


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Tatze1977
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BeitragVerfasst am: 10.09.2010, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Claudi Hallo Inge,

auf diese Seite kam ich auch schon...kann dies nur irgendwie nicht zuordnen was das mit der Pflegestufe zu tun hat..... Question Question

Wenn ich es richtig im Sinn habe sagte sie dies zu der Verrichtung Verbandswechsel beim Kind mehrfachst am Tag.....hmmmm


lg Tanja

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IngeH
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BeitragVerfasst am: 10.09.2010, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ah, dann geht es um die ABgrenzung Behandlungspflege/ medizinische Pflege (KK) und Grundpflege (Pflegekasse).
http://www.pflegewiki.de/wiki/Grund.....nd-_und_Behandlungspflege
Liebe Grüße

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Liebe Grüße von Inge
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Tatze1977
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BeitragVerfasst am: 10.09.2010, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Inge

danke für den Link...das könnte es sein...aber wie kann ich das verstehn mit der Pflegestufe???

Wie kann ich das verbinden???


LG Tanja

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IngeH
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BeitragVerfasst am: 10.09.2010, 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
die Zeiten für die medizinische Pflege (Verbandwechsel, medizinische Cremes auftragen usw) zählen eigentlich nicht zur Behandlungspflege im Sinne des SGBXI - Pflegegeld, so wie ich die Aussage jetzt verstehe, versucht sie Dir dennoch dafür Zeiten anzurechnen.

Liebe Grüße

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Liebe Grüße von Inge
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Tatze1977
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BeitragVerfasst am: 10.09.2010, 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo


ah ok dann versteh ich was sie meinte. Na da bin ich dann mal gespannt was dabei raus kommt.

Danke für die Infos.


lg Tanja

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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 10.09.2010, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Tanja,

gesetzliche Grundlage ist § 15 Absatz 3 SGB XI,

"Bei der Feststellung des Zeitaufwandes (für die Pflegestufen) ist ein Zeitaufwand für erforderliche verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen zu berücksichtigen; dies gilt auch dann, wenn der Hilfebedarf zu Leistungen nach dem Fünften Buch führt. Verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen sind Maßnahmen der Behandlungspflege, bei denen der behandlungspflegerische Hilfebedarf untrennbarer Bestandteil einer Verrichtung nach § 14 Abs. 4 ist oder mit einer solchen Verrichtung notwendig in einem unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang steht."

LG Michael

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Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
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Tatze1977
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BeitragVerfasst am: 10.09.2010, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Michael

verstehe ich das richtig das ich somit dann mehr Zeit angerechnet bekommen würde aufgrund der hohen Behandlungspflege???




LG Tanja

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