berücksichtigt wird nur die verichtungsbezogene Behandlungspflege. Das war aber schon immer so. Ich wollte nur den Gesetzestext noch dazu zitieren.
Relativ neu ist , dass die Zeit dafür auch berücksichtigt wird, wenn die verrichtungsbezogene Behandlungspflege durch einen Pflegedienst geleistet wird. Bei uns z.B. die Einmalkatheterisierung der Blase im Kindergarten - jetzt Schule .
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
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