Verfasst am: 03.09.2010, 07:16 Titel: Zuzahlung der Eltern bei Nachmittagsbetreuung
hallo liebes forum,
wir haben folgendes problem:
unser sohn (frühkindl. autist und fast 15 jahre alt) geht in eine schule für prak. bildbare. diesen sommer sollte er eigentlich in ein heilpäd. internat gehen. vorläufige kostenzusage war da, aber das internat hat nach einem probetag die aufnahme von m. verweigert, da er zu schwer betroffen sei. nun gut, eine lösung musste für das neue schuljahr her. also geht m. jetzt wieder in seine alte schule und ausserdem haben wir beim sozialamt beantragt, dass er montags und freitags-nachmittags in den sozialen förderstätten betreut wird. das ist jetzt auch alles angelaufen und m. hat sich auch gut drauf eingestellt. soweit so gut. jetzt kam gestern ein schreiben von unserem sozialamt, wo eine zuzahlung von 556,00 euro monatlich von uns gefordert wird. in abzug der zusätzl. Betreuungsleistungen wären das immer noch 356,00 euro jeden monat für uns. in der kostenaufstellung vom amt waren viele ungereimtheiten und wir als laien blicken da ja kaum noch durch. da wir eine rechtsschutzversicheurng haben, werden wir jetzt wahrscheinlich einen fachanwalt für sozialrecht beauftragen müssen, da wir kompetenten beistand brauchen. m. bekommt die ps 3.
jetzt einfach mal meine frage, können die von uns dermassen viel geld jeden monat verlangen? die sozialen förderstätten haben einen stundensatz von 22.00 euro (einzelbetreuung). stellen wir mal die rechnung auf. m. geht max. 8 mal pro monat in die betreuung. die betreuungszeit beginnt um 12.00 uhr und endet um 17.00 uhr. also pro betreuungstag 5 stunden. wir müssten ja für eine woche schon 220,00 euro hinblättern. insgesamt bekommt die einrichtung im monat 880,00 euro. kann es sein, dass wir den hauptanteil zahlen müssen? hat vielleicht schonmal jemand irgendwas in der art erlebt?
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