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Haushaltshilfe nicht für den Schulweg einsetzbar?
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eda
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BeitragVerfasst am: 03.09.2010, 05:07    Titel: Haushaltshilfe nicht für den Schulweg einsetzbar? Antworten mit Zitat

Morgen zusammen,

ich bin in der 33. Woche schwanger und habe leider auch diesmal vorzeitige Wehen bekommen. Da ich bisher sowohl Haushalt als auch die Pflege unseres Sonnenscheins komplett selbst ausgeübt habe, hat mir meine Frauenärztin eine Haushaltshilfe für 3 Std. täglich attestiert, damit ich erst einmal im Haushalt etwas entlastet werde und mich auch dementsprechend um die Pflege unseres Sohnes kümmern kann.

Wie der "normale" Weg so ist, habe ich mich bei meiner KK gemeldet und die Leistung auch beantragt. Nach langen Telefonaten und Gesprächen sind die jetzt auch bereit die Leistung evtl. zu genehmigen, jedoch sind wir uns mit der Sachbearbeiterin über den Inhalt der Leistung so ganz einig.
Der Dienst den ich gefunden habe, stellt mir eine Haushaltshilfe zur Verfügung die auch meinen Sohn in die Schule bzw. zu Therapien fahren würden. Aber damit ist die KK nicht einverstanden, weil die meinen dass das Fahren zur Schule nichts mit der Berteuung des Kindes zu tuen hat. Die Betreuung fägt erst dann an, wenn das Kind die Türe reinkommt. Ja aber genau das ist doch die Sache. Als behindertes sechs jähriges Kind mit Pflegestufe 2 und 70% + G,B,H im SBA muss man es erst einmal schaffen alleine von der Schule (ca. 10km)nach Hause zu kommen..

Ist das wirklich so? Gibt es da eine Gesetzesgrundlage? Die wollen nämlich jetzt von mir eine schriftliche Stellungnahme was ICH unter Haushaltshilfe verstehe?
Das Einzige was ich momentan verstehen ist NICHTS!! Ich bin ziemlich enttäuscht und auch sauer über die Kasse. Wie die z.T. argumentieren, geht einem echt an die Würde. z.B. meinte die Sachbearbeiterin, dass ich wenn ich schon ein behindertes Kind habe, mir ja schon im Vorfeld hätte bewusst sein müssen dass Komplikationen und Risiken in einer zweiten Schwangerschaft auftreten könnten. Das soziale System wäre nicht dafür da, um "ALLES" aufzufangen.Entschuldigung bitte, aber jede Schwangerschaft verläuft doch nicht identisch und haben Mütter von behinderten Kindern nicht das Recht noch weitere Kinder auf die Welt zu bringen???? Das unser soziales System nicht alles auffangen kann ist klar, aber hallo Shocked das ist die erste Leistung dieser Art die ich bisher beantragt habe..Ich möchte doch nur für einen bestimmten Zeitraum entlastet werden, mehr nicht!!
(Die Verhinderungspflege die über die Pflegekasse läuft, die nutze ich immer in Zeiten wenn Uni-Prüfungen anstehen und ich lernen muss)

Na ja, so siehts momentan aus. Sorry das ich Euch vollgedudelt habe, aber irgendwie muss man das ja auch mal aussprechen. Vielleicht klärt sich die Sache ja noch bevor ich entbinde..

Wünsche Euch allen einen schönen Tag
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Christiane v.Z.
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BeitragVerfasst am: 03.09.2010, 05:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

also normalerweise kann eine Haushaltshilfe sofern sie die fachlichen Qualifikationen im Hinblick auf besondere Kinder hat Deine Position übernehmen oder Dich entlasten.
Ob da 3 Stunden täglich reichen das wage ich zu bezweifeln. Ich hatte jemanden für 2 Stunden täglich nur für den Haushalt da war unser Sohn (damals noch im Antragsverfahren zur PS) noch nicht drin, das hat in der Zeit mein Vater erledigt da mein Mann auf Dienstreise war.
Wie sieht es denn generell mit dem Vater aus ? Wie weit könnte der sich einbringen ?
Ich frage aus dem Grund da mir die SB der KK doch sehr kleinkrämerisch und was die Aussagen angeht diskriminierend vorkommt.
Da stellt sich die Frage in wie weit Dich so ein Kampf noch zusätzlich belasten würde und daher sinnvoll ist.
Es kann natürlich sein das auch hier GEld gespart werden soll da Dir eine HH OHNE Zuzahlung zusteht.
Andererseits könnte die KK eventuell in erwägung ziehen die Pflege Deines Sohnes (Inkl. SChulfahrt ) über die VHP laufen lassen zu wollen um bei den Stunden der Haushaltshilfe im unteren BEreich zu bleiben, verstehst Du was ich meine?
Da wir aber schon September haben weiß ich nicht wieviel Du noch von der Verhinderungspflege hast. Das wäre dann eventuell auch ein Kompromissvorschlag von Deiner Seite das Du für Leistungen bezüglich Deines Sohnes die VHP nimmst und den Rest die HH macht (also Haushalt), damit die Sitution entschärft wird.
Genehmigen müssen sie eine HH aber wenn sie sich stur stellen dann legen sie Dir alle möglichen Steine in den Weg und zögern alles hinaus da kommst Du erstmal nicht gegen an.
Ich hatte meine HH damals mit Bandscheibenvorfall innerhalb von 48 Stunden aber das ist wirklich durch Wohlwollen geschehen, das hätte auch anders ausgehen können.

_________________
Christiane *80, mit Benedikt *2001, Asperger Autist, hochbegabt
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KerstinM.
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BeitragVerfasst am: 03.09.2010, 06:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Eda,

hier steht:SGB V § 38 Haushaltshilfe
(1) Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen einer Leistung nach § 23 Abs. 2 oder 4, §§ 24, 37, 40 oder § 41 die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist ferner, daß im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
(2) Die Satzung kann bestimmen, daß die Krankenkasse in anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Sie kann dabei von Absatz 1 Satz 2 abweichen sowie Umfang und Dauer der Leistung bestimmen.
(3) Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
(4) Kann die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen oder besteht Grund, davon abzusehen, sind den Versicherten die Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe in angemessener Höhe zu erstatten. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden keine Kosten erstattet; die Krankenkasse kann jedoch die erforderlichen Fahrkosten und den Verdienstausfall erstatten, wenn die Erstattung in einem angemessenen Verhältnis zu den sonst für eine Ersatzkraft entstehenden Kosten steht.
(5) Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten als Zuzahlung je Kalendertag der Leistungsinanspruchnahme den sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrag an die Krankenkasse.

Hier steht nicht, dass man diese Lesitung nicht beanspruchen kann, weil man laut der Meinung einer Sachbearbeiterin, kein zweites Kind bekommen darf, wenn das erste Kind Defizite hat. Wieso meint diese Frau eigentlich wissen zu dürfen, wie eine zweite Schwangerschaft unbedingt auszusehen hat: GGrrhhh Sad Wenn dein KInd gesund unter trotzdem unter 12 Jahre wäre, dann würde man nicht so blöd reagieren. Das ist eine Diskriminierung sondergleichen.
Ich würde mich an die Teamleitung dieser Sachbearbeiterin wenden und genau dieses dort wiedergeben.
Da das SGB genau auch den Fall des Kindes mit einer Brhinderung aufführt, weiß ich echt nicht, was so was soll.
Das Schlimme ist ja daran, dass es dir momentan nicht so toll geht und die Ruhe und Unterstützung bräuchtest und eben nicht solche, noch größere Schwierigkeiten. Das läuft gegen die Rechtssprechung, die ja genau für deinen "Fall" so gemacht wurde.

Ich wünsche dir alles erdenklich Gute und dass du beim Teamleiter auf mehr Unterstützung triffst.

Wenn nicht, dann muss der Papa dortmal anrufen und mal fragen, ob genau jene Querschießer dann die Verantwortung übernehmen möchten.


Gruß Kerstin

_________________
Kerstin (*63) mit Markus(*97), Hydrocephalus mit schwerem Verlauf und Epilepsie und Philipp (*93) 28SSW NEK, jetzt Kurzdarmsyndrom,Nierenproblematik
Ein behindertes Kind ist wie ein krummer Baum - du kannst ihn nicht gerade biegen, aber du kannst ihm helfen, Früchte zu tragen.
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eda
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BeitragVerfasst am: 03.09.2010, 07:34    Titel: Antworten mit Zitat

Zur momentanen Situation ist hinzuzufügen, dass ich eine Organisation gefunden habe, die dem ganzen nachgehen kann. D.h. Mo-Fr die selbe Person zur Verfügung stellt, den kleinen abholt und auch den Haushalt macht. Aber die Organisation ist eben kein Vertragspartner meiner KK und die wollen nur das ihre Vertragspartner die Haushaltshilfe übernimmt. Momentan kann jmd. von der Organisation kommen, aber die versuchen mir schon jmd. "aufzuzwingen"die keine Leistungen erbringen können, wie z.B. der Hilfe am Wocheende oder das Fahren eben. Das Problem ist einfach die Vergütung dieser Dame die kommt. Die haben auch wohl versucht schon mit denen über die Stundenpreise zu verhandeln. Ich habe bisher noch nichts schriftlich, weder Kostenzusage noch absage..
Im SGB steht doch auch, dass die Hilfe sich den individuellen Bedürfnissen anpassen sollte, oder? Nun habe ich selber in dieser Zeit in der ich, wie ihr auch schreibt, Ruhe brauche, eine Organisation gefunden und die wollen wieder keine Kompromisse eingehen. Evil or Very Mad

Zur Verhinderungspflege: Die ist leider schon für dieses Jahr ausgeschöpft, da ich mich am Anfang des Jahres lange auf Prüfungen vorbereitet habe.. Sad

Die Sachbearbeiterin meinte auch, dass alles was mit meinem Sohn zu tuen hätte nicht über die "normale" KK laufen müsste, sondern über die Pflegekasse. Ich könnte mich an die wenden und die könnten mir ja einen Pflegedienst schicken. Die will einfach nicht verstehen, dass ich die Pflege selber weiterhin ausführen möchte und kann und dafür eigentlich nur ein wenig Unterstützung (3 Std. sind echt nicht viel) brauche. Die Stunden der Hilfe hätten auch nichts mit der Behinderung zu tuen?? Keine Ahnung..

Ja das Thema Papa.. das war auch heftig! Sie fragte mich was den mit meinem Mann sei, ob er mich den nicht unterstützen könnte. Ich teilte ihr mit, dass dieser ein Existenzgründer und selbständig sei (Dienstleister) und wir durch unsere finanzielle Lage momentan darauf angewiesen sind, dass er halt jedem Auftrag hinterher ist, egal wo in Deutschland und zu welcher Zeit.
Die Dame war ziemlich entsetzt und konnte das ja nicht so ganz nachvollziehen, weshalb ixh auch die ganze Pflege meines Sohnen alleine übernehmen würde. Wenn man sich in einer Parnterschaft für ein Kind entscheidet, dann müsste man doch genau wissen und einkalkulieren, dass der Partner zum Ende der Schwanderschaft auf den anderen angewiesen sei und dessen Hilfe benötige.
Shocked Ich wusste echt nicht was ich ihr in diesem Moment antworten sollte. Das das so sein sollte ist mir auch klar, aber ganz ehrlich wer kann sich das den heute noch irgendwie leisten, mal drei oder vier Monate seine Arbeit zu vernachlässigen? Er würde ja auch gerne mir mehr unter die Arme greifen, aber es geht halt momentan nicht und sobald er was Luft hat, opfert er jede freie Minute dann für uns! Die hat meinen Mann so hingestellt, als wenn der nur zum Zeugen nach Hause kommen würde und mit nichts anderem was zu tuen hätte. Es ist echt traurig, wenn Menschen die einen nicht mal kennen, so über jmd. urteilen. Wie die Praxis aussieht interessiert die eh nicht..

Könnt ihr euch vorstellen, weshalb sie von mir eine schriftliche Stellungnahme verlangt? HAbe sie nicht gefragt, warum.

LG, Eda
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Sofie07
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BeitragVerfasst am: 03.09.2010, 07:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

dreh doch den Spieß um... Wenn das Baby zu früh kommt entstehen Folgekosten für die Krankenkasse.... Dann muss das Baby im Krankenhaus bleiben, du fällst aus und sie müssen viel mehr Stunden übernehmen, von den Behandlungskosten gar nicht zu reden...

Da die krankenkasse sich nicht in der Lage sieht kannt Du mit der Verordnung vom Arzt und der Ablehung der Krankenkasse zum Jugendamt gehen. Die übernehmen das dann erstmal und klären es mit der krankenkasse.

LG Maggie
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Annette Schmidt
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BeitragVerfasst am: 03.09.2010, 08:11    Titel: Re: Haushaltshilfe nicht für den Schulweg einsetzbar? Antworten mit Zitat

Hallo!

eda hat folgendes geschrieben:
Aber damit ist die KK nicht einverstanden, weil die meinen dass das Fahren zur Schule nichts mit der Berteuung des Kindes zu tuen hat.


Doch, haben sie!

http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....pic.php?p=1073807#1073807
http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....pic.php?p=1073794#1073794

Lies das mal und frage die KK nach der genauen Rechtsgrundlage, für ihre Aussage.

Zitat:
Als behindertes sechs jähriges Kind mit Pflegestufe 2 und 70% + G,B,H im SBA muss man es erst einmal schaffen alleine von der Schule (ca. 10km)nach Hause zu kommen..


Als behindertes Kind hat man (altersunabhängig!) Anrecht auf eine Schülerbeförderung, d.h. Abholung von zu Hause und zurückbringen bzw. auf Fahrtkostenerstattung für Kind und eine Begleitperson für den Schulweg.

Bergisch Gladbach ist ja NRW, dazu habe ich schon mal was im Forum geschrieben.


http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....topic.php?p=673312#673312

Untere Hälfte.

Zitat:
z.B. meinte die Sachbearbeiterin, dass ich wenn ich schon ein behindertes Kind habe, mir ja schon im Vorfeld hätte bewusst sein müssen dass Komplikationen und Risiken in einer zweiten Schwangerschaft auftreten könnten. Das soziale System wäre nicht dafür da, um "ALLES" aufzufangen.


Shocked Spinnt die? Evil or Very Mad Das wäre für mich ein klarer Grund für eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei ihrem Vorgesetzten! Das ist diskriminierend, ein Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel 1 "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." , Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit" (dazu gehört auch, selber entscheiden zu dürfen, wieviele Kinder man bekommt) und Artikel 3 "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" (die Nachteile hat ja nicht nur das behinderte Kind, sondern auch die Familie).

Man kann doch niemanden vorwerfen, er dürfe kein zweites Kind bekomme wild das erste behindert ist... Shocked Diese Aussage ist so was von krass daneben, ich würde mir das nicht gefallen lassen!Evil or Very Mad Echt, so was macht mich wütend.

Liebe Grüße

Annette

_________________
Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, komplexe PTBS, EM-Rentnerin Crying or Very sad, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig

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Jakob05
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BeitragVerfasst am: 03.09.2010, 08:38    Titel: Antworten mit Zitat

Die SB geht ja wohl mehr als einen Schritt zu weit. Kannst du nicht irgendwie deren Vorgesetzten erreichen? ( Über die Zentrale den Abteilungsleiter der Leistungsabteilung verlangen) Das musst Du dir echt nicht alles sagen lassen. Alleine diese Aussagen lösen bei mir schon Wehen aus und das obwohl ich gar nicht ss bin !! Twisted Evil
Unsere Vorstellungen von sinnvoller Haushaltshilfe unterscheiden sich oft ganz erheblich von der Vorstellung der KK. Das liegt aber auch bei netten SB einfach am Gesetzestext und jede Diskussion mit einem SB führt eher zu Schwierigkeiten, denn die dürfen einfach nur die definierten Leistungen übernehmen.
Deshalb versuche ich immer zunächst rauszufinden, wie die KK eine solche Leistung definiert, bemühe mich dann dem nicht zu widersprechen Wink und stimme Details dann mit der ausführenden Person (Haushaltshilfe) ab. Leider ist bei dir dieses Kind ja schon in den Brunnen gefallen.
Die KK kann froh sein, dass du NUR eine HH beantragst, das ist kostenmässig die billigste Variante. Wenn du denen auch noch die Betreuung deines Sohnes aufladen würdest, müssten die einen wesentlich teureren Pflegedienst oder eine Familienhelferin bezahlen.
Hast du es schon mal bei der Diakonie, Caritas o.ä. probiert ? Die müssten Dir eigentlich eine Person schicken und sich um die Formalien mit der KK kümmern ohne, dass Du auch das noch zu tun hast. So könntest du jeden weiteren Kontakt mit der KK vermeiden.
Was das Holen und Bringen angeht, hat meine HH in meiner SS das ganz unbürokratisch einfach erledigt. Was will denn die KK dagegen machen.

_________________
Cordula (65) + Stephan (68) mit Ira (86), Marvin (88 mehrfachbehindert, HF-Autist), Jakob (†28.07.05,*02.08.05,37.SSW) + Konrad 10/07 (GS, OSAS, Laryngomalazie,Tracheostoma)
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Annette Schmidt
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BeitragVerfasst am: 03.09.2010, 08:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Jakob05 hat folgendes geschrieben:
Die SB geht ja wohl mehr als einen Schritt zu weit.


Eben!

Zitat:
Das musst Du dir echt nicht alles sagen lassen.


Da sehe ich ganz genauso, ich würde mir dass wirklich nicht bieten lassen, sondern mich beschweren!

Zitat:
Die KK kann froh sein, dass du NUR eine HH beantragst, das ist kostenmässig die billigste Variante. Wenn du denen auch noch die Betreuung deines Sohnes aufladen würdest, müssten die einen wesentlich teureren Pflegedienst oder eine Familienhelferin bezahlen



Man kann auch damit argumentieren, dass Du möglichweise die letzten Schwangerschaftswochen ins Krankenhaus musst, um das Kind nicht zu gefährden, weil Du Dich überlasten musstest, wenn Du Dein großes Kind selbst zur Schule bringen musst, dann wird es richtig teuer für die KK...
Dann kommen nämlich deutlich mehr Stunden Haushaltshilfe und die Klinikkosten für Dich auf sie zu.

Über die Verhinderungspflege muss sowas definitiv nicht finanziert werden, auch wenn das Krankenkassen gerne behaupten, du hast einen Rechtsanspruch auf eine Haushaltshilfe.

Und wie gesagt, beantrage sofort eine Schülerbeförderung! Auch darauf habt Ihr Anspruch!

Liebe Grüße

Annette

_________________
Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, komplexe PTBS, EM-Rentnerin Crying or Very sad, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig

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KerstinM.
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BeitragVerfasst am: 03.09.2010, 09:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, dass mit dem, dass die Arbeiten dein Mann übernehmen könnte, ist echt fies. Nicht jeder Mann ist nun mal 14.00 Uhr zu Hause, meiner kommt auch mitunter spät nach Hause. Wie die Familie sich den Haushalt und die Betreuung untereinander aufteilt, dürfte genau wie die zweite SS, euer Problem sein. Das musst du niemanden gegenüber begründen und rechtfertigen.
Schließlich verdient dein Mann mit seiner Tätigkeit (egal ob Existenzgründer oder andere) die Beiträge zur Sozialversicherung.
Laut SGB muss auch eine Haushaltshilfe ran, wenn das Kind gesund ist, hat also nicht zwingend etwas mit der Behinderung zu tun. Es kommt darauf an, wieviel Fürsorge also das Kind braucht.
Das mit dem Fahrdiesnt von der Schule direkt nach Hause, würde ich auch malk in Angriff nehmen. Dies steht euch ja zu. Wenn das Baby dann da ist, ist das Bringen und Holen ja auch nicht leichter. So wäre dies dann gleich auch für die Zukunft geregelt und würde dir dann auch nochmal unterstützend helfen.

Gruß Kerstin

p.s. Hiese das dann im Umkehrschluss, wenn dich dein Mann pemanent im Haushalt untertützen würde, dass er bei eigener Erkrankung sofort eine Haushaltshilfe beantragen könnte?

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eda
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BeitragVerfasst am: 03.09.2010, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

Soo nun kommt die Krönung, eine andere Dame der KK hat gerade telefonisch dem ausführenden Dienst der ja bis zum Entschluß des MDK´s geduldet wurde mitgeteilt, dass der MDK eine Haushaltshilfe in unserem Fall abgelehnt hat, da sie aus dem Mutterpass nicht erkennen könnten, dass ich vorzeitige Wehen hätte.

Ich habe denen ein originales Attest meiner Gynokologin vorgelegt, indem steht, dass ich vorzeitige Wehen habe!!! Shocked

Ich verstehe echt die Welt nicht mehr. Sobald ich die Absage schriftlich habe werde ich wohl weiter dagegen vorgehen müssen. Egal wie lange das dann dauert, auch wenn ich dann schon entbunden habe!!!

Mir reicht´s echt und danke für eure Mutzusprüche!!
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