hallo
also ich arbeite ja aus Haushaltshilfe.
na klar holen wir auch die kids von der schule ab. das ist auch unser job, allerdings, musst du die kosten tragen. zumindest ist es bei uns so.ich fahre ja dann für euch privat. da wird jeder kilometer mit 0,30 €uro berechnet.
lg sabrina _________________ geb. 28.07.1987
Neurodermitis, Epiphyseolisis capitis femoris
eine andere Dame der KK hat gerade telefonisch dem ausführenden Dienst der ja bis zum Entschluß des MDK´s geduldet wurde mitgeteilt, dass der MDK eine Haushaltshilfe in unserem Fall abgelehnt hat, da sie aus dem Mutterpass nicht erkennen könnten, dass ich vorzeitige Wehen hätte.
Fordere umgehend einen schriftlichen Bescheid über die Ablehung, darauf hast Du ein Anrecht und lege dannn dagegen schriftlich Widerspruch ein!
2) Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden. Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Antrag auf eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V wurde heute von Ihnen telefonisch abgelehnt, obwohl die rechtlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Bitte bestätigen Sie mir die Ablehnung gemäß meines Rechtes nach § 33 SGB X Absatz 2 umgehend schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
....
Das reicht. Eigentlich ist Dir sicher danach, "Wütende Grüße" o.ä. zu schreiben, aber man muss schön sachlich bleiben.
Man muss denen wirklich mit ganz klaren §§ kommen und ich mache so was grundsätzlich nur noch schriftlich.
Beschwere Dich beim Vorstand Deiner Krankenkasse ich würde das so nicht einfach hinnehmen! Da ist ja wohl eine Frechheit, was die sich erlauben! Teile mir mal bitte per PN mit, welche KK das ist, dann kann ich mal recherchieren, an wenn Du Dich wenden kannst. Ich könnte Dir auch beim Formulieren der Beschwerde helfen, darin bin ich ziemlich gut...
Ein paar Argumente habe ich schon im Kopf.
Sowas geht ja wohl gar nicht!!!!
Liebe Grüße
Annette _________________ Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
das klingt ja bald so, als wenn du nächste Woche ganz allein da stehst. Also ich würde recht schnell einen Anwalt kontaktieren, am besten erst mal telefonisch. Kläre ab, ob du die Haushaltshilfe vorab doch behalten sollst und dies zunächst selbst finanzieren darfst. Der Sachleistungsanspruch wechselt dann um zum Kostenanspruch.
Im Nachgang nach Klärung mit der KK würde ich dann die Kosten erstatten lassen.
Denn lehnt die KK die Kostenübernahme bei berechtigten Anspruch zu Unrecht ab, darf man sich die Leistung selbst beschaffen und die KOsten erstatten lassen. Das ist zumindest bei Hilfsmitteln so, bei solchen Leistungen weiß ich es nicht. Daher solltest du das einen Anwalt fragen und dies schnell, denn du brauchst jetzt die Hilfe und nicht erst später.
Schau mal hier: http://www.rechtslupe.de/sozialrech.....g-der-krankenkasse-317966
Gruß Kerstin _________________ Kerstin mit Markus(*97), Hydrocephalus mit schwerem Verlauf und Epilepsie und Philipp (*93) 28SSW NEK, jetzt Kurzdarmsyndrom,Nierenproblematik
Ein behindertes Kind ist wie ein krummer Baum - du kannst ihn nicht gerade biegen, aber du kannst ihm helfen, Früchte zu tragen.
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