Ich habe auch noch mal eine Frage zur Verhinderungspflege. Ich weiß ihr könnt es bestimmt nicht mehr hören/lesen. Aber ich habe nichts gefunden was mir weiterhelfen kann.
Und zwar geht es um eine Familie die ich kennen gelernt habe. Sie haben ein schwerstebehindertes Kind, waren bis Juli übers Sozialamt versichert. Seid August ganz normal über die KK.
Jetzt meine Frage: Wie können sie die Verhinderungspflege abrechnen? Ich meine von August bis Dezember. Wieviel Geld steht ihnen zur Verfügung?. Ist das so wie bei den Zusätzlichen Betreuungkosten, das sie pro Monat die 200 Euro hätten? (Ich meinte dann die 1510 Euro durch 12 Monate und dann die Anteil von August bis Dezember wieder zusammen ziehen? ) Oder können sie trotzdem das volle Geld ausschöpfen?
Freue mich schon auf Antworten und vielen Dank im Voraus.
LG Anke
PS: Ich bin mir nicht sicher, aber glaube sie hätten auf das volle Geld Anspruch. Doch ich möchte ihnen nichts falsches erzählen. _________________ Anke(Bj..70),Meik(Bj.68), Jasmin(Bj.91) und Justin(Geb.1999 )nicht ketotische Hyperglycinämie- sehr seltene Stoffwechselerkrankung, Epilepsie - BNS,Hypotonie (schwerstb).Keine Kopf/ Körperhaltung. Entwicklungsstand eines ca. 3 Monaten altes Baby,keine Heilung.PEG/Button
sie haben innerhalb eines Kalenderjahres, unabhängig vom Zeitraum, auf das ganze Geld Anspruch. Wenn sie die VHP nicht unter 7, 59 Stunden pro Tag in Anspruch nimmt, kann sie die Summe für 28 Tage abrechnen.
Also unter 7.59 Std. egal wieviele Tage.
Und über 8 Std. nur 28 Tage im Jahr.
Und das volle Geld, egal wann Eintritt in die KK war.
Habe ich alles richtig verstanden?
LG Anke _________________ Anke(Bj..70),Meik(Bj.68), Jasmin(Bj.91) und Justin(Geb.1999 )nicht ketotische Hyperglycinämie- sehr seltene Stoffwechselerkrankung, Epilepsie - BNS,Hypotonie (schwerstb).Keine Kopf/ Körperhaltung. Entwicklungsstand eines ca. 3 Monaten altes Baby,keine Heilung.PEG/Button
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