Verfasst am: 02.09.2010, 12:28 Titel: Neubegutachtung nach Widerspruch (PS 3)
Hallo,
ich habe mal eine Frage....
Wir haben für Ben die PS 3 beantragt. Ich habe Tagebuch etc. geführt und abgegeben. Vor Kurzem kam die Ablehnung.
Ich habe selbstverständlich Widerspruch eingelegt und nun haben wir einen Termin für eine Neubegutachtung bekommen.
WIE VERHALTE ICH MICH NUN AM BESTEN? An den Zeiten und der Pflege hat sich ja seit dem letzten Besuch nix geändert.
Hatte das schon einmal jemand von euch und wie ging es dann aus?
Danke und liebe Grüße,
Mandy _________________ Ben *21.09.2005, part. Monosomie 3p25-p26 und part. Trisomie 8q24.3
Amy *06.09.2009, Träger, aber kerngesund
Lea *16.02.2011, genetisch unauffällig
schließe mich mal an denn auch ich habe einen termin zur Neubegutachtung erhalten.
Wir hatten im August eine Widerbegutachtung der PS1, die ist auch soweit wieder durchgegangen, doch die Pflege hat sich erhöht und auch die vom MDK meinte damals sie sehe PS2, bewilligt wurde aber nur PS1.
nun habe ich einen Widerspruch geschrieben, mit der Aufforderung eine Neuberechnung nach Aktenlage, da der Bedarf ja auch festgestellt wurde, nur meist waren die Minuten nicht so wie ich es im Tagebuch verzeichnet hatte.
Finde dann eine Neubegutachtung eigentlich überflüssig, oder soll jetzt wenn der MDK kommt..jede Pflegeverrichtung durchgeführt werden, damit die sehen wie lange ich brauche...dass kann aber dann einen ganzen Tag/nacht dauern...glaube nicht, dass sie bei allem dabei sein wollen*Grins
Nein im Ernst, was kommt da auf mich zu und wie sol ich mich verhalten??? Kann ich dieses auch ablehnen? Zumal ich den kleinen wieder aus der Schule lassen muss und ich froh bin, wenn er denn mal nicht die Schule verpasst weil wieder ein termin in der Klinik oder etwas gesundheitliches ansteht.
Bitte doch um Rückantwort, denn unser Termin ist für nächste WOche
LG Danny _________________ ____________________
A. 08/98 (ADHS, Asperger, Depressionen und Angstzustände gemischt,),und
S. 05/03 (Kleinwuchs, Mukovizidose,Reflux,ADHS, v.A AS) aber freundliche Wesen
kann sich die auch negfativ auswirken, dass die nun weniger Minuten anrechnet als die vorherige Begutachtung? _________________ ____________________
A. 08/98 (ADHS, Asperger, Depressionen und Angstzustände gemischt,),und
S. 05/03 (Kleinwuchs, Mukovizidose,Reflux,ADHS, v.A AS) aber freundliche Wesen
die Widerspruchsbegutachtung wird durch einen anderen Gutachter durchgeführt und entspricht einer regulären Erstbegutachtung oder Wiederholungsbegutachtung. Das heißt: Die Begutachtung wird ergebnisoffen durchgeführt und läuft genauso ab, wie die Erstbegutachtung.
Zusätzlich soll der Gutachter insbesondere die Zeiten herausarbeiten, die im Widerspruch moniert wurden.
Verweigert ein bereits anerkannter Pflegebedürftiger eine Begutachtung, die für die Feststellung einer höheren Pflegestufe erforderlich ist, führt die Verweigerung nicht zum Wegfall der Leistungen nach der niedrigeren, bereits anerkannten Pflegestufe, es sei denn, am Fortbestehen dieser Pflegestufe bestehen Zweifel. Allerdings führt die Verweigerung zur Ablehnung einer höheren Pflegestufe wegen fehlender Mitwirkung.
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
wir hatten auch dieses Theater als JP vier Jahre alt war, Ben wird ja nun schon fünf. Die PS 3 wurde uns bis zum 7. Lebensjahr nicht gewährt, erst als JP 6,5 Jahre alt war. Dabei kannte ich zu dem Zeitpunkt bereits Kinder, die wesentlich fitter waren als JP und schon lange die PS 3 hatten. Aber man kann da nichts machen, außer sich ärgern...
Nach einem erneuten Widerspruch bleibt dir eigentlich nur noch die Klage und das ist ein langwieriger Prozess. Wir haben einfach noch mal zwei Jahre gewartet und erneut versucht. Da war man dann auch endlich der Meinung, dass ein Sechsjähriger, der pflegerisch auf dem Stand eines wenige Wochen alten Babys ist, doch wohl ein Anrecht auf die PS 3 da hat. Mit dem Unterschied, dass ein Säugling mit wenigen Wochen ein Fliegengewicht ist und sich deutlich einfacher versorgen lässt als ein Sechsjähriger auf dem vergleichbaren Stand.
Ach so: Beim zweiten Besucht haben wir uns auch nicht anders verhalten als beim zweiten - es war ja auch ein anderer Gutachter. Wir haben nur noch einmal nachdrücklich darauf hingewiesen, dass JP lt. Pflegetagebuch die PS 3 zustünde. Na ja, da war dann auch der zweite Gutachter anderer Meinung.
Meine Daumen sind für euch gedrückt, hoffentlich habt ihr mehr Glück.
Habt ihr einen nächtlichen Pflegebedarf? Der muss auf jeden Fall vorhanden sein, sonst klappt es gar nicht mit der 3.
LG
Sabine _________________ Unsere Vorstellung? -> hier klicken
Jan-Paul (10/01), schwer mehrfachbehindert ohne Diagnose, Tim-Henrik (03/05), Lea-Kristin (01/11)
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War gar nicht so schlimm... Die Dame hatte das Tagebuch dabei und das Gutachten. Sie meinte, wir hätten ja schon ne ordentliche Zeit in der Grundpflege... dann habe ich aber noch einmal ausdrücklich betont, dass diese Zeit überhaupt nicht mit der in meinem Tagebuch überein kommt.
Wir sind vieles noch einmal durchgegangen und die Dame wollte auch sehen, wie Ben isst und wie mühevoll wir ihn mit der Spritze das Trinken einflößen müssen. Sie hat viel geschrieben und viel erfragt.
Dass er noch immer nicht Stehen, Gehen, Sprechen kann, hat sie natürlich auch bemerkt
In meinem Widerspruch hatte ich ja schon alles belegt...
Naja... nun bin ich ja gespannt. Es heißt einfach nur wieder abwarten
Die Pflege vom Ben ist unser Alltag und eine Selbstverständlichkeit... den Aufwand merkt man ja nicht wirklich... ABER seit Amy bei uns ist, sehen wir natürlich auch, was NORMAL ist... es gibt Dinge, die kann Amy mit einem Jahr ganz selbstverständlich... davon ist Ben ja noch WEIT entfernt... Deshalb denk ich schon auch, dass PS 3 angebracht ist.
@Sabine: danke... wir werden nun abwarten und wenn es nix wird, dann versuchen wir es einfach nächstes Jahr wieder, wenn der Schatz 6 wird
Nachts müssen wir auch raus und Ben´s Nacht endet auch meist noch in der Nacht... zwischen 4 und 6 Uhr ist der junge Mann meist schon ausgeschlafen
@Danny: wann habt ihr euren Termin? Ich drück euch die Daumen.
LG Mandy _________________ Ben *21.09.2005, part. Monosomie 3p25-p26 und part. Trisomie 8q24.3
Amy *06.09.2009, Träger, aber kerngesund
Lea *16.02.2011, genetisch unauffällig
ja, man sieht das dann besonders deutlich, wenn ein gesundes Geschwisterkind nachkommt. Das haben wir ja auch deutlich vor Augen gehabt.
Du bist ja auch wieder schwanger! Habe dich bei den Wombels noch gar nicht entdeckt.
LG
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Hi
Wir hatten die PS 3 beantragt ,als Noah 4 wurde.
Ausschlaggebend waren die vielen wöchentlichen Arzttermine,
die selbstverständlich nachgewiesen wurden
Dann war ein besonderer Grund die nächtliche Versorgung.
Noah trägt Nachtlagerungsschienen für die Beine und Arme,
muss umgelagert werden.Dann hat er gestroösophegalen Reflux,
auch hier muss er immer hochgelagert liegen bleiben.
Noah hat auch nachts Anfälle......Man findet ihn oftmals mit dem PEG Schlauch um den Hals,weswegen wir den Sondenautomat nicht nutzen
können,und somit mit Hand sondieren.Das benötigt auch so seine Zeit,
da er sonst erbricht.
Nur weil Ben nicht durchschläft ,ist als nächtliche Versorgung sehr dünn
Aber vielleicht habt ihr Glück!!!
Wie haben innerhalb von 3 Tagen ,den Bescheid über die PS 3 im
Briefkasten.Uns wurde aber schon vorher gesagt,dass es keinerlei Zweifel
an den Anspruch der PS 3 gäbe
Gruss Carmen
ich bin leider zu selten hier... da komm ich bei den Wombels nicht mit - die sabbeln doch immer so viel
LG Mandy
Hallo,
- wünsch dir aber alles Gute!
LG
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