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Kinderzuschlag

 
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anjalea
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BeitragVerfasst am: 02.09.2010, 12:15    Titel: Kinderzuschlag Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe mal eine Frage, weis jemand ob das Pflegegeld beim Kinderzuschlag als Einkommen zählt?
Hab gerade dort angerufen, aber der Herr am Telefon konnte mir meine Frage nicht beantworten. Confused

Viele Grüße

Anja
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Claudia R.
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BeitragVerfasst am: 02.09.2010, 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!
Also wir haben vor Jahren mal den Kinderzuschlag bekommen, da wurde das Pflegegeld nicht angerechnet.
Das hat sich mit Sicherheit nicht geändert.


LG
Claudia

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Claudia '73, Jens '68 und die ganze Bande:
Jan(ADS, LRS, Asthma), Vanessa(Asperger Syndrom), Maurice (ICP m. beinbetonter Tetraspastik, geistige Behinderung, autistische Züge?) alle September '98, und Jonas(fit wie ein Turnschuh) Juli '02
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anika1988
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BeitragVerfasst am: 02.09.2010, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

was denn für einen kindergeldzuschlag???
_________________
Anika und Lucas (11.06.2007) Gehirnblutungen durch Sauerstoffmangel unter der Geburt, hyperton,Wahrnehmungsstörungen, schwer einstellbare Epilepsie, ICP, PS3,PEG, Skoliose und Tetra-Spastik
und unser zweiter Sohn Domenik (02.08.2010)
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*Sally*
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BeitragVerfasst am: 02.09.2010, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Pflegegeld darf weder beim Kinderzuschlag noch beim Wohngeld angerechnet werden. Angeben tu ich das trotzdem in den Anträgen Wink .

LG Evi

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Evi mit Debbie * 95
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anjalea
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BeitragVerfasst am: 02.09.2010, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten! Very Happy

Hallo anika1988,

auf der Seite kann man nachlesen was Kinderzuschlag ist:

http://www.sozialticker.com/kindergeldzuschlag


LG Anja
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anika1988
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Beiträge: 57
Wohnort: Oranienburg

BeitragVerfasst am: 02.09.2010, 13:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo anjalea,
danke schön Surprised

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Anika und Lucas (11.06.2007) Gehirnblutungen durch Sauerstoffmangel unter der Geburt, hyperton,Wahrnehmungsstörungen, schwer einstellbare Epilepsie, ICP, PS3,PEG, Skoliose und Tetra-Spastik
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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 02.09.2010, 13:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Anja,

das Pflegegeld zählt nicht zum Einkommen bei Kinderzuschlag, weil es kein Einkommen im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ist. Hier im Absatz 1 unter Nr. 2:

http://www.gesetze-im-internet.de/bkgg_1996/__6a.html

LG Michael

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Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
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