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Frage zu Hartz IV - Mehrbedarf

 
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kathrinu.noel
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BeitragVerfasst am: 02.09.2010, 11:54    Titel: Frage zu Hartz IV - Mehrbedarf Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
Ich glaube diese Frage wurde schon öfters gestellt, aber ich habe eben nichts gefunden. Also meine Frage
Ab wann bekommt man denn einen Mehrbedarf wenn man Hartz IV bezieht.
Ich habe Noels Sachen mit eingereicht und bei keiner Berechnung wurde es mit angerechnet. Nun habe ich angerufen und der nette Herr meinte, es ist ihm kein Fall bekannt, wo in Hannover jemand überhaupt einen Mehrbedarf bekommt.
Noel hat 50% G und B

Danke für eure Anworten oder auch links wo ich nachlesen kann

Lieben Gruß
Kathrin
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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 02.09.2010, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kathrin,

welchen Mehrbedarf meinst du denn konkret? Welche Sachen?

LG Michael

_________________
Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
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kathrinu.noel
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BeitragVerfasst am: 02.09.2010, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Michael,
es heißt immer nur Mehrbedarf. Im Prinzip denke ich, das es wohl um Geld bzw um größeren Wohnraum geht aber genau kann ich das nicht sagen, weil der nette Herr am Telefon nur mit Paragraphen um sich geschmissen hat. Bzw habe ich bis heute noch keine Ablhenung bekommen, obwohl ich es beantragt habe.

LG Kathrin
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Marionh64
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BeitragVerfasst am: 02.09.2010, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Katrin,
ich kenne folgende Mehrbedarfe:
- Mehrbedarf für Alleinerziehende
- Mehrbedarf für kostenaufwändige Nahrung bei bestimmten Krankheiten
- Mehrbedarf bei erwerbsfähigen behinderten Hilfebedüftigen
- Mehrbedarf für werdende Mütter nach der 123 SSW.

Liebe Grüße Marion
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Christin&Leyla
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BeitragVerfasst am: 02.09.2010, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Wir haben für Leyla damals einen zuschlag bekommen vom Amt. Waren 35€ mehr im monat. Gab auch keine probleme und haben sogar rückwirkend ab antragstellung bekommen. Und auch beim Wohnraum haben wir mehr qm bekommen. Leyla hat aber 100% und aG, G, H, und B im Ausweis und ist Rollifahrer.
Aber ich hab hier gerade was gefunden, was für dich nicht positiv sein wird:
http://www.gegen-hartz.de/nachricht.....behinderte-kinder-916.php

LG Christin

_________________
Christin(07/84)Adnane(02/80)Leyla(03/07 SB,HC,ACMII)
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Marionh64
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BeitragVerfasst am: 02.09.2010, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

sorry meinte natürlich nach der 12.SSW Rolling Eyes
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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 02.09.2010, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

kathrinu.noel hat folgendes geschrieben:
es heißt immer nur Mehrbedarf. Im Prinzip denke ich, das es wohl um Geld bzw um größeren Wohnraum geht aber genau kann ich das nicht sagen,


Hallo Kathrin,

wenn ihr Mehrbedarfe habt, die im SGB 2 nicht geregelt sind, dann mußt du ja wissen, worin die bestehen.
Also was und warum braucht ihr mehr? Wenn der Bedarf unabweisbar ist, aber von der ARGE nicht übernommen werden kann, kannst du zum Sozialamt gehen und ihn dort beantragen. Beispielsweise auch Fahrtkosten, die durch die Behinderung eines unter 15 Jahre alten Kindes entstehen oder auch eine höhere Miete, wenn aufgrund der Behinderung der Wohnraum größer sein muß.

LG Michael

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Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
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