Hallo....
ich habe einen sohn ( 9 jahre )... bei ihm wurden 2004 asthma und multiple allergien ( auch lebensmittelallergien ) sowie faktor 12 mangel festgestellt...
nun habe ich gehört das wir einen anspruch auf einen schwerbehindertenausweis haben... stimmt das???
lg nadine
Hallo Nadine,
ja, kannst du beantragen. http://vmg.vsbinfo.de/b/index.htm hier hast du die Tabelle, welche Erkrankung, wieviel GdB bringt. Die einzelnen GdB werden nicht addiert. Der höchste zählt und unter Umständen werden, nach einem System was nur dem Versorgungsamt bekannt ist, die anderen Erkrankungen dann irgendwie berücksichtigt. _________________ Katrin (Epilepsie)
Omar (Autismusspektrumsstoerung, gl. Entwicklungsst., Ptosis, Hypotonie, Vd. auditive Wahrnehmungsst., Vd. Valproatembryopathie)
Daniel (geistige Behinderung, frühkindlicher Autismus, Hypospadie, Trigonoceph., Hypotonie, Opticushypoplasie, Amblyopie, Vd. Valproatembryopathie)
Ob jemand Anspruch auf einen SBA hat, hat absolut nichts mit dem Alter zu tun, den kann man in jedem Alter haben. Es gibt Babys mit SBA, mein Sohn ist 18 und hat einen SBA, ich bin 43 und habe einen, mein Vater ist 76, mein Schwiegervater 82, beide haben ebenfalls einen SBA....
Die Voraussetzung ist, das derjenige eine Behinderung entsprechend der der sozialrechtlichen Definition hat.
SGB IX § 2
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__2.html
2 Behinderung
(1) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.
(2) Menschen sind im Sinne des Teils 2 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.
(3) Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 73 nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen).
Liebe Grüße
Annette _________________ Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, komplexe PTBS, EM-Rentnerin , GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
hallo ihr lieben....
vielen lieben dank für eure tollen antworten.... ich habe mir schon den antrag besorgt und werde die nächste woche alle ärzte abklappern und mir alle unterlagen von denen holen... ich werde euch aufm laufenden halten...
lg nadine
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