Verfasst am: 30.08.2010, 15:27 Titel: Kosten für Begleitperson im KH, wenn Kind über 6 Jahre
Hallo Ihr Lieben,
nach unserer Diagnose Epilepsie im Juni diesen Jahres befinden wir uns aktuell im KH in Werdau zum Langzeit-EEG. Es wurde 14.00 Uhr angelegt und bis morgen gegen 7.30 Uhr haben wir diese Etappe dann geschafft.
Wir werden morgen entlassen und dann erwartet uns das KH in Chemnitz zum MRT unter Narkose.
Nun stellt sich für mich folgende Frage und ich hoffe auf viele hilfreiche Tipps oder/und Anregungen:
Das letzte mal war ich mit der Maus im KH da war sie 4 Jahre alt. Die Übernahme der Gebühren (oder wie sich das auch immer schimpft) der Begleitperson, hat damals die KH übernommen. Auf der Einweisung ins KH stand auch drauf "Einweisung mit (Pflege)mutti". Ging alles seinen Gang, der KK übernahm die Kosten. Ich habe zumindestens was das betrifft, von denen nie etwas gehört. Nun bei dem Vorgespräch zum MRT sagten die mir, dass die KK nur noch die Kosten der Begleitperson trägt wenn das Kind unter 6 Jahre alt ist oder es eine medizinische Indikation dafür gibt, dass die Begleitperson -in dem Falle ICH - mit da bleiben muss (Entscheidung trifft der zuständige Doc). Also hier in Werdau, sagte mir die Stationsärztin sie werden versuchen das die KH die Beträge übernimmt, aber mann kann nichts versprechen. Selbst bei einem behinderten Kind können ja die Schwestern der Station die Pflege und alles andere übernehmen - so würden dann auch die KKen arkumentieren.
Was meint Ihr dazu? Ich kenne mich echt nicht aus... Ich habe mit meinem Mann schon gesprochen und wir dachten daran, ob man das nächste mal vorher mit der KK spricht und Nachweise vom Arzt bringt das eine Bleitperson DRINGEND erforderlich ist. Was meint Ihr dazu? Das war diesmal nicht möglich, da die Termine total kurzfristig auf uns zu gekommen sind, die zu meiner Verteidigung...
VlG Sandy und Mausi im Bett, mit voller schicker Schlafmütze auf dem Kopp *lach* _________________ Sandy und ihre Mäuse
Für die Jenige die hier mitliest und es an eine Dritte weitergibt ...
Bevor Du urteilen willst über mich oder mein Leben, ziehe meine Schuhe an und laufe meinen Weg, durchlaufe die Straßen, Berge und Täler, fühle die Trauer, erlebe den Schmerz und die Freuden, und erst dann kannst Du über mich urteilen...
Meines Erachtens liegt die Grenze bei behinderten Kindern viel höher. Ihr werdet sicherlich auf Station 231 liegen und Frau Dr. Elix für euch zuständig sein - die sind sehr verständnisvoll. Und ansonsten fragste, wer die Betreuung nachts abdenken möchte - dein Kind könnte ja mit krampfen anfangen. Uns würden sie wohl mittlerweile anflehen mit dazubleiben *lach*. Aber wie gesagt, an sich ist dies mit der Begleitperson bei behinderten Kindern anders geregelt.
Zum MRT: keine Angst. Das läuft wirklich wunderbar unkompliziert. Zugang wird auf Station gelegt. Dann gehst du mit Kindchen zum MRT rüber - dort spritzen sie die Narkose in den Zugang (du darfst dabei sein). Und beim Aufwachen holen sie dich auch sofort wieder rein. Ich war vorher furchtbar aufgeregt und das war wirklich eins der unkomplizierteren Sachen. Die achten nur mehr auf eine bestimmte Narkoseart, da die anderen Sachen bei Epi-Kindern Anfälle auslösen können.
Viel Glück
LG Jessi _________________ Jessica (10/1982) mit
Josephine *06.08.2003 - mit 2 Jahren den ersten Grand Mal;Idiopathische E. aber seit 5 Jahren anfallsfrei
Joelina *28.02.2006 - mit 3 Jahren den ersten Grand Mal, Ideopathische generalisierte Ep. mit ton.-klonischen A., Myoklonien und Abscencen, klinische Bild des Dravet, Medikamente:Keppra, Frisium, Stiripentol
Ich nochmal
Also im Vordergrund scheint immer die medizinische Notwendigkeit zu stehen: da ist es halt medizinisch notwendig - Punkt. Setz das einfach in Bezug auf die Anfälle. (Ich weiß, leichter geschrieben, als gemacht)
VG Jessi _________________ Jessica (10/1982) mit
Josephine *06.08.2003 - mit 2 Jahren den ersten Grand Mal;Idiopathische E. aber seit 5 Jahren anfallsfrei
Joelina *28.02.2006 - mit 3 Jahren den ersten Grand Mal, Ideopathische generalisierte Ep. mit ton.-klonischen A., Myoklonien und Abscencen, klinische Bild des Dravet, Medikamente:Keppra, Frisium, Stiripentol
kann das von Jessi nur bestätigen, Fr. Dr. Elix soll sehr nett sein, ich würde auch die Anfälle als Hintergrund für die Begründung nehmen.
Grade weil ihr ja "erstmal" zur Diagnostik seid und gar net wisst, was fürn ausmaß das alles hat.
Bei Fragen ruhig nochmal melden, ich arbeite im KC und könnte da evtl. nochmal an anderer Stelle genauer fragen.
ich weiss nicht genau, wie es bei euch in Deutschland ist.
Hier in Frankreich hat DAS KIND ein RECHT darauf, von einem seiner Eltern begleitet zu werden, das steht so in der KH-Regelung (nur bei Intensivstationen ist es aus med. Gründen anders geregelt).
LG Carolin. _________________ mit Tochter Mado, 19.12.2004, Dravet Syndrom, keto-kid
und der besten großen Schwester Cléo, 18.2.2003
bei uns hat sich die Klinik GEWEIGERt Ellert ohne Betreuung aufzunehmen
eine solche Pflegestufe könnten sie nicht bewältigen.
Ich bin gespannt ob die Kasse das erstattet _________________ DAGMAR mit
Wiebke 41.SSW
Maike 42.SSW
Ellert 24.SSW &
Neele 36.SSW www.mini-ellert.de
wir sind nicht in der Flemmingstraße zum MRT, wir sind dann in Rabenstein. Bei Frau Dr. Elix haben wir sage und schreibe 12 Wochen wegen einem Termin gewartet.
LG Sandy _________________ Sandy und ihre Mäuse
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ich war in den Sommerferien zweimal als Begleitperson meiner Tochter mit im KH. Bei beiden Terminen wurde ein MRT gemacht, meine Tochter wird im Okt. 15. Zu keinem Zeitpunkt hatte jemand von ärztlicher Seite daran gedachlt, dass Debbie alleine bleibt.
dann ist die Behinderung wohl so offentsichtlich das wohl das Personal froh ist, wenn die Mutti da ist. Bei der Kleinen ist das nicht so... "Sie ist ja schon so groß.... Sie schafft das schon...". Solche Sache konnte ich mir schon oft genug anhören. Das sie allerdings in allen Bereichen Hilfe braucht und schon durch X KH-Aufenthalte traumatisiert ist (Pflegekind), will immer keiner sehen... Irre oder???
LG Sandy bei der bereits die Videoüberwachung ausgefallen war _________________ Sandy und ihre Mäuse
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Ich kenne es nur so, dass bei älteren Kindern der behandelnde Arzt bestätigen muss, dass die Begleitperson aus medizinischen Gründen nötig ist. Dann dürfte es kein Problem sein.
Gruß Kerstin _________________ Kerstin mit Markus(*97), Hydrocephalus mit schwerem Verlauf und Epilepsie und Philipp (*93) 28SSW NEK, jetzt Kurzdarmsyndrom,Nierenproblematik
Ein behindertes Kind ist wie ein krummer Baum - du kannst ihn nicht gerade biegen, aber du kannst ihm helfen, Früchte zu tragen.
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