Verfasst am: 25.08.2010, 10:05 Titel: moderne Patchwork-Familie
Hallo,
habe heute eine Frage an euch, die uns schon lange beschäftigt!
Ich versuche das Problem einmal dar zustellen bzw unsere Familie vorzustellen:
Wir sind eine Patchworkfamilie seit 3Jahren. Meine Frau hat so zu sagen zwei hervorragende liebe Kinder "mit in die Ehe" gebracht. Die Tochter: Celine 14Jahre und das besondere Kind: Thorben 10Jahre.
Das Wort Stiefkinder, Stiefvater und Halbschwester werden bei uns nur selten benutzt.
Unser gemeinsames Kind ist 2Jahre alt.
Für beide Kinder meiner Frau bezahlt der leibliche Vater Unterhalt. Beide haben nach der Scheidung das gemeinsame Sorgerecht der Kinder.
Beide Kinder leben bei uns und ich liebe sie als währen es meine eigene Kinder.
Der leibliche Vater, ich drücke mich mal so aus.... ist sehr passiv was den Umgang mit seinen Sohn befrifft. (Thorben gehört in einen Heim usw.)
Leider muss Thorben häufiger ins Krankenhaus eingeliefert werden und es
müssen Unterschriften geleistet werden. Wenn meine Frau verhindert ist möchte ich ohne umständlich jedesmal den Vater zu kontaktieren, die Unterschriften leisten. Meist sind es Notfälle. 2009 war es siebenmal!!!
Gibt es da vorgefährtigte Vollmachten/Patientenverfügungen?
Zudem beschäftigt uns das Thema, was passiert mit Thorben wenn meine Frau einmal sterben sollte.... Muss Thorben dann zu seinen Vater zurück?
Kann Thorben ohne eine Adoption bei mir leben?
Wir sehen derzeit noch ab, das alleinige Sorgerecht für die Kinder zu erstreiten.
deine Frau kann einen Antrag stellen beim Familiengericht, dass die Gesundheitssorge auf sie allein übertragen wird, genauso das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die gemeinsame Sorge für die Kinder an sich bleibt dabei erhalten. Am besten auch noch eine kurze Begründung zu dem Antrag legen.
Für den schlimmsten eintretenden Fall könnt ihr euch beim Jugendamt beraten lassen (dieses " was wäre wenn Mama stirbt"), die geben euch Auskunft, was machbar ist und was vorsorglich getan werden sollte.
LG
Sandy _________________ Mama (72) schwerhörig,depr. Anpassungsstörung
T. (98) hochgradig schwerhörig u. Gleichgewichtstörungen
K. (01) ICP, Epilepsie, geist. Beh., Microcephalus, Behinderung entstanden durch Geburtsfehler,
Aber sooooooo happy und nicht unterzukriegen....
Unsere Vorstellung: http://www.REHAkids.de/phpBB2/ftopic50737.html
Tipps kann ich Dir leider nicht geben, aber ich finde es gut, dass Ihr Euch "rechtzeitig" Gedanken macht zu solch wichtigen Themen. Wobei das mit der Unterschrift im Krankenhaus in Notfällen ja bereits akut ist.....
Ich würd' mich an Eurer Stelle anwaltlich beraten lassen, das wäre mir am sichersten. Haben wir letztes Jahr auch gemacht, als uns spontan durch den Kopf schoss: Was passiert mit unserem besonderen Kind (Einzelkind), wenn wir beide z.B. zeitgleich durch einen Unfall ums Leben kommen? Können wir vorsorgen, wenn ja, wie, welche Möglichkeiten hat man, etc.pp. Nach dem Gespräch waren wir beide schlauer, hatten ein gutes Gefühl und haben einiges mit auf den Weg bekommen, was wir auch sofort umgesetzt haben.
Ich hoffe, Ihr findet eine gute Lösung.
LG - Patricia _________________ Patricia mit Colin *04/2005, ehem. Frühchen 26.SSW, ICP mit beinbetonter Spastik, bisher nicht-shuntpflichtiger Hydrocephalus nach Hirnblutung II.°, Kleinhirnhypoplasie nach Hirninfarkt, Schwerhörigkeit, Strabismus, schwere Sprachentwicklungsbehinderung. Seit 12/10 noch Hüftdysplasie Ein richtig toller Kämpfer !
Wir sind auch in etwa "so eine Familie" seit fünf Jahren, auch wir können diese Bezeichnungen Stief usw. nicht besonders leiden.
Bei uns ist es so das ich zwei Kinder mitgebracht (alleiniges Sorgerecht) habe und mein Männe auch (NOCH geteiltes) wovon eines auch ein besonderes Kind mit FAS ist.
Die ich sagt mal Erzeugerin seiner Kinder ist auch recht passiv und außerdem nach LB gezogen und von daher nicht greifbar wenn was ist.
Wir haben damals eine Vollmacht aufgesetzt wo drin steht das der Vater alleine entscheiden darf aber sie hald informiert (sofern Interesse) wenn was ist.
Tja und wenn ihr etwas passiert kommt es u.a. auf das Alter der Kinder an denni rgenwann können die mitentscheiden wo sie bleiben wollen dann kommt noch dazu das die Kinder nicht aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen weren sollen (Kindeswohl steht eigentlich immer im Vordergrund)
außerdem kann es hilfreich sein wenn dein Frau "verfügt" bzw. wünscht aus vorhergenannten Gründe z.B.
Sowas beachten die Richter dann eigentlich auch!
Bei uns hat die Erzeugerin jetzt leider diese Vollmacht widerrufen da sie (vordergründig!!) nicht damit einverstanden ist das unser Nilkas evtl. in eine Einrichtung geht dann könne er ja auch zu ihr kommen....
Und nun hat leider der Kampf ums alleinige Sorgerecht begonnen
Wir werden auf jeden fall zum Jugendamt gehen und uns Informieren.
Auch das man das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und die alleinige Gesundheitsvorsorge beim Familiengericht beantragen kann wussten wir nicht.
Vielen Dank _________________ Thorben 10J. Tetraspastik, PEG, Reflux, Epilesie,
Verdauungsstörung,..... Rollstuhlkind, Lachanfälle, sowie ein Herzensbrecher
ich habe das damals für meinen Sohn zugesprochen bekommen. Es musste allerdings über einen RA beantragt werden.
Und halt mic jetzt bitte nicht für kleinlich.....aber es sollte die Gesundheitssorge sein nicht "vor" sorge. Das wäre von der Bedeutung doch ein großer Unterschied. Es geht ja schließlich darum, im Notfall schnell handeln zu können und nicht um Vorsorgemaßnahmen für die Gesundheit allein. Ich hoffe du verstehst was ich meine.
LG
Sandy _________________ Mama (72) schwerhörig,depr. Anpassungsstörung
T. (98) hochgradig schwerhörig u. Gleichgewichtstörungen
K. (01) ICP, Epilepsie, geist. Beh., Microcephalus, Behinderung entstanden durch Geburtsfehler,
Aber sooooooo happy und nicht unterzukriegen....
Unsere Vorstellung: http://www.REHAkids.de/phpBB2/ftopic50737.html
es ist zwar schon etwas her, aber ich wollte eines ganz wichtig hinzufügen:
Im Notfall kann ein Elternteil IMMER alleine entscheiden, auch bei gemeinsamen Sorgerecht! Ein Notfall ist ein Notfall und das sieht die Gesetzeslage genauso
Eine Unterscheidung von Gesundheitssorge und GesundheitsVORsorge gibt es nicht, das Sorgerecht ist unterteilt in Personensorge, Gesundheitssorge, finanzielle Sorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht (grob gesagt) Wenn man die Gesundheitssorge allein hat, darf man über alle erheblichen Entscheidungen alleine bestimmen, die die Gesundheit des Kindes betreffen, da gibt es keine Unterteilung.
(Die Entscheidungen des täglichen Lebens darf sowieso der Sorgeberechtigte alleine entscheiden, bei dem das Kind lebt)
Das Sorgerecht oder Teile davon, wie die Gesundheitssorge kann man auch selbst beim Familiengericht beantragen, dazu ist kein Rechtsanwalt vorgeschrieben. Allerdings ist davon dringend abzuraten.
Das Gericht entscheidet dann für die Übertragung der alleinigen Sorge (oder Teilbereichen) wenn dies dem Wohle des Kindes am besten entspricht. Es muss also begründet werden, warum es nicht dem Wohle des Kindes entspricht, wenn der Vater die gemeinsame Sorge hat.
Für den Sterbefall kann eine Vorsorgevollmacht aufgesetzt werden, worin die Mutter bestimmt, dass das Kind beim Lebenspartner leben soll (natürlich mit Begründung) Auch da ist ein Anwalt hilfreich, da er weiss, worauf es ankommt.
Diese Vorsorgevollmacht muss mit bedacht werden, im Falle den sich keiner wünscht
Es wird immer zum Wohle des Kindes entschieden. Wenn das Kind seinen Lebensmittelpunkt beibehalten würde, die sozialen Kontakte und alles weitere bleibt, ist das natürlich zum Wohle des Kindes.
Viele Grüße
Maria _________________ Mit Maus 2 Jahre alt und einer Horde Schutzengeln!
PVL beidseitig, Ex-hypoton, ALTE,
expressive Sprachentwicklungsverzögerung
Aktueller Stand: Motorik in allen Bereichen altersgerecht!
wir haben letztes Jahr ein Behindertentestament gemacht. Wir sind ja schon alte Eltern, und für den Fall, dass uns beiden etwas passiert, wollten wir vorsorgen. Dazu haben wir eine Sorgerechtsverfügung gemacht. Die kann man auch machen, wenn die Eltern getrennt sind. Es müssen dann beide Sorgeberechtigten unterschreiben. Eine Info-Klausel ist sicher auch hilfreich.
Bei der Sorgerechtsverfügung werden die Vormünder bestimmt und der Umfang der Vormundschaft. Vor allem haben wir betont, dass wir möchten, dass Freya in einer Familie aufwächst.
Beim Behindertentestament haben wir eine Dauertestamentsvollstreckung und die Vormundschaft wird von jemand anderes ausgeübt. Wir haben auch Ersatzvormünder und -testamentsvollstrecker benannt. Ablehnen kann man so ein Ehrenamt nur mit wichtigem Grund (z.B. eigene Krankheit, Leben im Ausland, etc.)
Das Testament ist beim Amtsgericht hinterlegt. Da wird es auf jeden Fall eröffnet. Die Gebühr hält sich in Grenzen.
Sehr empfehlen kann ich das Buch: Das Behindertentestament
Andreas Schindler, Alexander Wirich, etc. Kosten 38,- Euro
Es ist gut, sich für den Fall der Fälle Gedanken zu machen und alles zu regeln. Dann muss man sich später nicht mit unmöglichen Situationen rumschlagen.
Liebe Grüße
Lisa _________________ Botho (1962), Lisa (1965), Freya (2007)
Sie ist stark entwicklungsverzögert und hat Pseudo Lennox. Sonst ist sie ein liebes, fröhliches Kind, das uns viel Freude macht.
@ Mariaa das kommt immer darauf an was der Arzt für einen Notfall hält,
Caroline lag Vor 9 Jahren fast 3 Wochen im Krankenhaus weil ich einfach keine Nahrung mehr in sie hineinbekam und sie sich die Nasensonde schneller zog als ich sondieren konnte,
Die Ärzte bestanden damals auf die Unterschrift ihres Erzeugers sie sahen Caroline nicht als Notfall trotzdem sie schon sehr unterernährt war,aber ihr Vater hatte weder Lust noch Zeit sich das Gespräch mit den Ärzten anzutun,wie er damals auch noch vor Gericht sagte.
Zum Glück sah das Amtsgericht aber meine Not und sprach mir binnen kürzester Zeit das alleinige Sorgerecht zu.
Natürlich gibt es viele extremere Fälle aber für mich war das auch schon ein Notfall.
Liebe Grüße Iris _________________ Iris (42J) mit Caroline geb 32SSW Epilepsie Tetraspastik Skoliose Reflux PEG nach Hirnbluten 3. Grades
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