Verfasst am: 24.08.2010, 18:40 Titel: Kündigung wegen Überlastung
Hallo,
habe lange nichts geschrieben, aber jetzt auch mal wieder ein etwas größeres Problem.
Bin seit 4 Wochen krank wegen Überlastung. Bisher habe ich 30 Stunden die Woche im Geschäft meine meines Mannes gearbeitet, 8 Stunden die Woche noch einen Aushilfsjob und nebenbei noch meine beiden Kinder und die Hausarbeit. Abends mache ich dann noch die Buchführung. Nach 4 Jahren kam jetzt der Zusammenbruch. Ich konnte keinem mehr voll gerecht werden, am wenigsten Lisi. Sie kommt zwar erst um halb drei aus der Schule, wird aber mit zunehmenden Alter immer anstrengender. Außerdem fallen 2x die Woche nachmittags noch Therapien an.
Zum 30.09. soll mein Mann mir jetzt kündigen und statt dessen eine Vollzeitkraft einstellen.
Ich möchte jetzt Arbeitslosengeld beantragen, habe allerdings Angst, daß ich dann wieder wo anders arbeiten muß. Weiß jemand, wie es aussieht, wenn man ein 80% schwerbehindertes Kind hat und nebenbei den Aushilfsjob weiter macht?
Möchte nicht so ganz unvorbereitet bei der Arge stehen.
LG Meike _________________ Meike mit Anna (18) und Lisi (10) sprachentwicklungsgestört und entwicklungsverzögert (ca. 4-5 Jahr), wahrnehmungsstörungen, völlig distanzlos und immer gut gelaunt, beide schielen
Hallo,so wie ich gelesen habe,für mindestens 15 Stunden vermittelbar.
VG _________________ Birgit*59,Ronny *78, Anika *81 und Jessica *85.
Jessica ist mein besonderes Kind und eine Bereicherung für mich. Sie ist eine Frühgeburt- Frühkindliche Hirnschädigung, ,autistische Züge und etwas verhaltensgestört.
habe allerdings Angst, daß ich dann wieder wo anders arbeiten muß.
Das wird mit Sicherheit der Fall sein und damit hast Du nicht viel gewonnen, außer vielleicht weniger Arbeitszeit. Womöglich wird es dadurch sogar schwieriger, das mit der Kinderbetreuung unter einen Hut zu bringen, nicht jeder Arbeitgeber ist da arbeitnehmerfreundlich.
Wenn Du krank bist, dann muss Dir ein Arzt Arbeitsunfähigkeit bescheinigen und Du hättest dann Anspruch auf Krankengeld, mit dr 6-wöchigen gesetzlichen Lohnfortzahlung sind das insgesamt 78 Wochen, also 1 1/2 Jahre.
Insofern wäre eine jetzige Kündigung nicht zwingend erforderlich, Du müsstest auch dem Arbeitsmarkt damit nicht zur Verfügung stehen. Die KK würde Dich irgendwann auffordern, eine Reha beantragen. Die wird mit ziemlicher Sicherheit erst mal abgelehnt, dann musst Du Widerspruch einlegen, das dauert ewig, solange bekommst Du weiter Krankengeld.
Man kann dann später auch Erwerbsminderungsrente beantragen, aber die bekommt man leichter durch, wenn man vorher länger krankgeschrieben war, ohne längere Arbeitsunfähigkeit ist es fast unmöglich.
Dein Mann kann trotzdem jemandem einstellen, solange Du krank bist, er muss ja ab der 7. Woche keine Lohnfortzahlung mehr leisten und vielleicht hilft Dir ja eine Reha auch, wieder fitter zu werden. Und wenn
nicht, ist das ein guter Grund für eine Erwerbsminderungsrente.
Ich war lange arbeitsunfähig, bin jetzt befristet berentet und meine Vertretung kann den Job solange machen, bis ich wiederkomme (wenn das denn noch mal wird, ich glaube es nicht).
Ich bin auch aus Reha der in die Rente gegangen, weil die Reha erfolglos war, mein Rehaantrag wurde von der DRV zum Rentenantrag umgedeutet.
Arbeitslosengeld bekommst Du nicht ewig und wenn es ausläuft, käme ALG 2 (Hartz 4) und da wirst Du wohl nichts bekommen, weil das Einkommen Deines Mannes mitzählt.
Ich würde noch mal darüber nachdenken, es wäre eine Alternative, mit der Du deutlich besser abschneiden dürftest, als mit einer Kündigung, Erwerbsminderungrente gibt es nämlich unabhängig vom Einkommen des Partners, Hartz 4 halt nicht. Was erfüllt sein muss, Du musst innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 36 Monate pflichtversichert gewesen ein.
Unter Umständen schneidest Du auch finaniell damit besser ab.
Und kündigen kann Dich Dein Mann später immer noch. Aber selbst das ist bei einer befristeten Rente nicht nötig, das Arbeitsverhältnis ruht nur und lebt nach Ende wieder auf, wenn die Rente nicht verlängert wird.
Da ist u.a. enthalten, wie man erfährt, ob man die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt und wie hoch die EM-Rente sein würde
.
Komm doch mal rüber , Du bist hiermit offiziell herzlich eingeladen. Ich bin da Moderatorin und habe so wie hier auch dort diverse Zusammenfassungen zu sozialrechtlichen Themen gepostet, nur halt kranke und behinderte Erwachsene und das Thema Erwerbsminderungrente betreffend.
Liebe Grüße
Annette
PS: Ist bei Deiner Tochter mal an Autismus gedacht worden? _________________ Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, komplexe PTBS, EM-Rentnerin , GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
Ich habe selber schon gedacht, daß ich dem Arbeitsmarkt dann zur Verfügung stehen muß. Ich muß mal sehen, was ich jetzt mache.
Habe bei Lisi schon mal an Autismus gedacht. Es gibt einiges, was da übereinstimmt und anderes wieder gar nicht.
Ich glaube ich scheue mich auch vor einer genauen Diagnose. Haben uns mit den Gegebenheiten arrangiert und freuen uns an den Fortschritten unseres Sonnenscheins.
Danke nochmal für die Tipps. Werde später mal auf die Seiten gucken.
LG Meike _________________ Meike mit Anna (18) und Lisi (10) sprachentwicklungsgestört und entwicklungsverzögert (ca. 4-5 Jahr), wahrnehmungsstörungen, völlig distanzlos und immer gut gelaunt, beide schielen
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